Motorschaden nach 2 Monaten. Was nun?

17. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ematix
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorschaden nach 2 Monaten. Was nun?

Hallo
Im Oktober 2004 habe ich einen 98er Golf 4, für 3000€ gekauft. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Wagen knapp 97000km gelaufen. Mit dem Händler (kleiner Garagenhändler) wurde vereinbart, das ich die defekte Kupplung und die Bremsscheiben selbst bezahlen muß (nur Materialkosten). Desweiteren überließ ich meinen 95er Golf 3, 173000km gelaufen, für 1500€ dem Händler. Ca. 3000km später, am 24 Dezember, fing der Wagen auf der Autobahn Feuer. Ich löschte ihn direkt nachdem ich angehalten hatte. Da ich bei meiner Fahrzeugversicherung zusätzlich einen Schutzbrief abgeschlossen hatte und ich ca. 120km weit weg von zu Hause war, ließ ich mich abschleppen. Das Abschleppunternehmen, war sehr interessiert daran meinen Wagen zu reparieren. Da ich keine Selbstbeteiligung in der Teilkasko habe, die im Brandfall in Kraft tritt, willigte ich ein. Ich bekam einen Leihwagen und man sagte mir, ich würde informiert wenn der Wagen fertig wird. Nach etlichen Telefonaten mit dem Gutachter und der Reparaturwerkstatt stellte sich vor 3 Wochen (Jan 05!) heraus, das an meinem Motor ein "Flaschenboden" großes Loch ist, aus dem das Pleul hervor schaut. Dies könne nicht`s mit dem Brandschaden zu tun haben, und somit sei der Verkäufer wieder in Gewährleistungspflicht. Inzwischen hatte ich nebenbei Post von der Staatsanwaltschaft bekommen. Scheinbar hatte es mein Händler versäumt, der Vorbesitzerin des Wagens, die versprochenen 6000€ (!) zu bezahlen. Deshalb war ich auch nicht sehr begeistert, als ich erfuhr das mein Golf, immer noch defekt, abgeholt werden muß und das ich von nun an ohne Leihwagen auskommen mußte. Da mein Händler im Moment nichtmal einen Führerschein hat, organisierte ich den Rücktransport selbst. Als ich dann mit Geländewagen und Autoanhänger bei der 120km entfernten Werkstatt ankam, stand mein Wagen (halb zusammengebaut) auf dem Hinterhof. Beim öffnen der Tür fiel mir sofort auf, das Wasser durch den Pollenfilter eingelaufen war, welches nun ca.10cm hoch vor den Sitzen im Fußraum stand. Ich verständigte sofort den Gutachter, der dann auch sofort gekommen ist. Danach wurde der Wagen trocken gelegt und zusammengebaut. Auf die Frage ob man den Motorschaden nicht bei der begutachtung des Brandschadens hätte bemerken können, antworteten Gutachter wie auch Werkstatt, das sie nur von einem Brandschaden ausgegangen waren und eine Begutachtung auf einer Bühne nicht notwendig gewesen sei. Also nahm ich meinen Wagen mit, stellte ihn meinen Händler vor seine Werkstatt und warte nun seit genau 2 Wochen auf die Reparatur. Dieser vertröstet mich allerdings immer weiter, er habe keine Zeit, die Lieferzeit des neuen Motors wäre so lang, dann war er krank und jetzt liegt es daran das er keine Bühne hat. Er will den Wagen allerdings nun in einer anderen (Freund von ihm) Werkstatt reparieren,....allerdings vertraue ich ihm nicht mehr. Was kann ich nun tun? Wenn ich das Geld zurück verlange, ist mir nicht sehr geholfen, da ich 1. dafür einen gleichwertigen Wagen nicht mehr bekomme 2. mein alter Wagen mitlerweile schon in den Export gegangen ist. Habe ich das Recht auf einen Leihwagen für die Reparaturdauer? Ist auf dem neuen Motor auch neue Garantie? Wie lang sollte ich ihm noch Zeit für die Reparatur geben? Was würdet ihr tun? Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung.....auch glaube ich nicht, das bei meinem Autohändler was einzuklagen ist, da ich schon von mehreren Leuten gehört habe das er kein Geld mehr hat!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Das bringt jetzt zwar auch nix - aber, rein interessenhalber: warum kaufen Sie bei einem Händler, der angeblich kein Geld hat? Oder haben Sie das erst im Nachhinein erfahren?

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#2
 Von 
wascuxdu
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 12x hilfreich)

ist ja ein bißchen merkwürdig.Sie kaufen einen
Golf IV Bj.98 für 3.000.-Euro und geben einen
Golf III aus 95 für 1.500.-Euro in Zahlung.
Da kann doch irgendetwas nicht stimmen.Geht natürlich nur,wenn der Händler
das Fahrzeug beim Verkäufer nicht bezahlt.Und so sieht es ja hier aus.

Viel Glück

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ematix
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

>>warum kaufen Sie bei einem Händler, der angeblich kein Geld hat? Oder haben Sie das erst im Nachhinein erfahren? >>
Naja, das er wenig Geld hat, wußte ich schon vorher....aber wer rechnet damit, das nach 2 Monaten die Maschine brennt und das Pleul aus dem Block fliegt? Und das es so schlimm um ihn steht, war mir natürlich auch wiederum nicht bewusst.
>>Golf IV Bj.98 für 3.000.-Euro und geben einen
Golf III aus 95 für 1.500.-Euro in Zahlung.>>
Wie oben schon erwähnt, war an dem 4er Golf die Kupplung und die Bremsen defekt....die Teile mußte ich ja auch noch auf den Kaufpreis draufrechnen. Wenn man bedenkt, das der Golf weiß ist und außer einer Klimanlage gar keine Extras hat, nichtmal Zentralverriegelung....find ich ist der Preis relativ normal. Bei dem 3er Golf muß ich dabei sagen, das dieser einen reparierten Unfallschaden hatte, größere Reparaturen anlagen (im 1000€ Bereich) und er bei mir 6 Jahre lang als Gebrauchsgegenstand lief....also auch einen schlechten Allgemeinzustand hatte. Von daher waren beide Preise erklärbar. Das die Vorbesitzerin nie Geld gesehen hat, konnte ich ja nicht ahnen und hätte ich dem Händler auch nicht zugetraut. Eigentlich war das Verhältnis zwischen mir und dem Händler immer sehr gut....1997 habe ich meinen ersten Wagen bei ihm gekauft und alle Fahrzeuge meine Familie wurden seitdem bei ihm repariert. Naja, jetzt nicht mehr. Wie ich jetzt erfahren habe springt evtl. seine Familie finanziell für ihn ein, damit ich wenigstens noch meinen Wagen repariert bekomme. Ansonsten bleibt mir nur noch der Weg rechtliche Schritte gegen den Händler einzuleiten....wobei ich dann vermutlich zwar Recht, aber kein Geld bekomme!
Gruß Ematix

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