Motorschaden - meine Rechte

9. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Twatston
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Motorschaden - meine Rechte

Ich habe vor gut einem Jahr einen Neuwagen gekauft. Nun nach knapp 20.000 KM ist der Motor dahin. Wie sich jetzt rausstellt (die Werkstatt hat den Motor zerlegt), hat Audi einen zu kleinen Kolben im Motor verbaut. Der Motor hat also nie einwandfrei funktioniert (zu laut, zu hohe Verbrauch, zu geringe Leistung). Ich frage mich nun, was hier meine Rechte als Käufer sind, speziell Erstatzwagen während der Reparaturzei (Audi weigert sich hier noch) und ggf. Wiedergutmachung für die letzten 13 Monate (zu hoher Verbrauch etc.).

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)

Sorry,

aber das ist der grösste Quatsch den ich je gehört habe...

"Ein Zu kleiner Kolben"...rofl..ich schmeiss mich weg.

Lass mich raten, das hat Dir die Werkstatt gesagt, die auch die letzte Inspektion gemacht hat?! Oder?

Und das Audi sich weigert wg. Ersatzwagen usw. hat Dir sicher auch die Werkstatt gesagt!?

Kleiner Tipp falls das alles so ist wie ich mir das denke...wende Dich direkt an Audi. Ansprechpartner findest Du sicher auf deren Homepage.

Abdul

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#2
 Von 
Twatston
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)


Bist Du nicht ganz dicht? Es ist genau so wie ich es gesagt habe. Und danke für den Tipp mit der Webseite - als wenn ich da noch nicht drauf gekommen wäre! Schaffst Du für Audi oder was ist Dein Problem.?

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#3
 Von 
Vectra24V
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 26x hilfreich)

Was für eine Werkstatt hat denn festgestellt das ein "zu kleiner Kolben" verbaut wurden? Eine Audi-Vertragswerkstatt?

Ich bezweifle das bei Audi Fahrzeuge mit zu kleinem Kolben das Band verlassen ...

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#4
 Von 
Twatston
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)


Ja, es ist eine Audi-Vertragswerkstatt und ich habe auch Fotos davon. Man sieht eindeutig, dass der Kolben zu klein ist und deshalb die Zylinderwand beschädigt hat (ausgeschlagen).

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Wenn es so ist, wie du es beschreibst, dann greift natürlich die gesetzliche Gewährleistung. Die verkaufende Werkstatt, !!NICHT AUDI!! steht in der Pflicht dir den entstandenen Schaden zu ersetzen. Gegenüber Audi hast du nur Garantieansprüche, wenn du die Garantiebedingungen erfüllt hast.

Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Twatston
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)


Danke für die Antwort, Michael.

Wieso ist denn der Händler verantwortlich? Er kann doch dafür genauso wenig wie ich. Ausserdem habe ich das Auto über einen "Vermittler" gekauft. Wer ist dann in der Pflicht? Und was die Sache noch komplizierter macht, ich lebe jetzt im Ausland...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Daß der Verkäufer in der Pflicht ist eine Gewährleistung zu geben ist schlicht und einfach deshalb so, weil es so in unserem Rechtssystem verankert ist.
Eine Garantie hingegen (von AUDI) ist eine freiwilliges Leistungsversprechen. Daß du im Ausland lebst ist kein Problem, du hast ja das Auto in D gekauft, oder? Von wem hast du denn den Wagen gekauft? Vom Vermittler oder von einem Autohaus. Die Ansprüche richten sich immer gegen den Verkäufer.

Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Twatston
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)


Ja, das Auto ist in D gekauft. Der Kaufvertrag ist mit dem Vertragshändler und mit dem Vermittler habe ich einen entsprechenden Vermittlervertrag.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Dann kannst du gegenüber dem Vertragshändler auch deine Gewährleistungsansprüche stellen.


Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Twatston
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)


Ok, danke. Dann habe ich noch eine letzte Frage. Welchen Nachweis muss ich erbringen um die Forderung stellen zu können? Der Händler hier meinte, dass es zwar offensichtlich sei das ein falscher Kolben verbaut wurde aber er das offiziell natürlich nie so zugeben würde. Der defekte Motor geht dann zur Diagnose an Audi und was dabei rauskommt werde ich wohl nie erfahren. Ohne offizielle Diagnose wird es aber wohl schwierig werden, Ansprüche geltend zu machen. Irgendwie drehe ich mich hier im Kreis ....

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Ich würde mir jetzt auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.

Als erstes sämtliche Arbeiten am Audi stoppen.
Nicht das da jetzt was manipuliert wird.

Dann solltest Du Deinen Verkäufer zur Nachbesserung auffordern.

Dann wäre ein Beweissicherungsgutachten sinnvoll, damit von neutraler Seite bestätigt wird, dass Dein Motor einen Konstruktionsfehler hat.
Stellt der Gutachter fest, dass es sich um einen Sachmangel im Rechtssinne handelt, dann kannst Du gegenüber Deinem Verkäufer auch weitergehende Schadensersatzansprüche geltend machen.
Allerdings mußt Du exakt darlegen können, welcher Schaden Dir entstanden ist.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
CAS84
Status:
Schüler
(300 Beiträge, 75x hilfreich)

Mahlzeit!!

Der Händler, der den Wagen verkauft, gibt Garantie.
Du hast Ansprüche gegen den Händler.
Dieser hohlt sich das Geld von Audi zurück.
Sollte als Neuwagenkunde kein Problem für dich sein, den Schaden ersetzt zu bekommen.

Mal bei anderen Händlern Fragen ob sowas schonmal vorgekommen ist und wie das gehandhabt wurde

Viel Glück

1x Hilfreiche Antwort

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