Motorrad überholt Stau im Gegenverkehr

26. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
klausskagen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorrad überholt Stau im Gegenverkehr

Moin,

folgende Situation.

Person A ist in einem Transporter stadteinwärts unterwegs. Es gibt 2 Spuren in jede Richtung. Da es Morgens ist, gibt es Stadteinwärts Stau aufgrund von Berufsverkehr.

Person A will sich nicht durch den Stau quälen. Sie fährt auf der linken Spur und will nun links abbiegen um in eine Seitenstraße zu gelangen. Abbiegen darf man hier. Person A blinkt, schaut in den Spiegel, checkt den Gegenverkehr und macht einen Schulterblick. Das Abbiegen wird durchgeführt, nach ca 1 m Abbiegevorgang knallt es. Aus dem Rückwärtigen Verkehr hat ein Motorrad (Person B) zum überholen des Staus im Gegenverkehr angesetzt, von weit hinten Gas gegeben und nicht gemerkt das Person A abbiegen möchte.

Person A wird von den ersten eintreffenden Polizisten zugesprochen, dass er nicht Schuld am Unfall sei. Ein anderer Polizist, der den Unfallort untersuchen wird, weist Person A darauf hin, dass er eine Teilschuld hat, da er nicht den Rückwärtigen Verkehr ( im Gegenverkehr) beachtet hätte.

Motorrad klagt nun auf Schmerzensgeld und Unschuld, Person ebenfalls.

Wer hat Recht? Wer hat Schuld? Wer muss bezahlen?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Motorrad klagt nun auf Schmerzensgeld und Unschuld
:???: Wie kann ein Motorrad so etwas machen?

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#2
 Von 
klausskagen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Gemeint ist natürlich die Person auf dem Motorrad.

Vielen Dank für die Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119971 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat:
Wie kann ein Motorrad so etwas machen?

Weil es ein Transformer ist?



Zitat:
Wer hat Recht? Wer hat Schuld? Wer muss bezahlen?

Das entscheidet ein Richter.



Zumindest spricht nach der ersten Schilderung nichts gegen eine Teilschuld der Person A.
Zum einen gibt es die allgemeine Betriebsgefahr, zum anderen kann es tätsächlich sein, das er den Rückwärtigen Verkehr ( im Gegenverkehr) nicht ausreichend beachtet hat.

Möglich, das eine Detailsanalyse der Unfallaufnahem anderes ergibt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)

Polizeibeamte dürfen im Hinblick auf die Schuldfrage höchstens eine Meinung haben, aber nicht mehr.

Was sie allerdings können und dürfen, sind Verkehrsverstöße ahnden.

Melde und schildere den Verkehrsunfall so genau wie möglich deiner Versicherung. Diese wird unberechtigte Ansprüche abwehren, ansonsten regulieren.

Möchtest du Schadensersatzansprüche stellen, mache das bei der gegnerischen Versicherung, dabei wäre ein Anwalt und eine Rechtsschutzversicherung hilfreich.

Signatur:

" In der Hand halte ich 4 Asse, .....doch das Leben spielt Schach mit mir. "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Diese Situation ist vergleichbar mit einem Unfall den ein Familienmitglied von mir hatte. Es war lediglich ebenfalls ein Autofahrer der von hinten kam und der Linksabbieger war sogar auf dem Abbiegestreifen eingeordnet um links abbiegen zu können.
Richterspruch: Der Abbieger hatte einen ganz hohen Schuldanteil (Ich weiss nicht mehr genau wieviel, ich glaube, so um die 70 - 80%) Schuld. Der Überholer war, wie auch hier geschildert, ebenfalls auf der Fahrspur des Gegenverkehrs.
Begründung: Beim Linksabbiegen hat man eine besondere Sorgfaltspflicht. Ein einfacher Schulterblick reicht nicht aus um sich davon zu überzeugen, dass tatsächlich niemand von hinten kommt und überholen möchte. Ein ständiges Beobachten des rückwärtigen Verkehrs ist erforderlich, dazu muss man also mindestens mehrmals den Kopf drehen. Da hier noch nicht einmal von einem Abbiegestreifen die Rede ist, vermute ich mal, dass hier die Schuld zu annähernd 100% beim Autofahrer liegen wird.

Es spielt überhaupt keine Rolle was die Polizisten bezüglich der Schuldfrage gesagt haben, die Polizisten nehmen nur auf, entscheiden aber überhaupt nichts.

-- Editiert von micbu am 27.04.2016 10:59

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13733 Beiträge, 4361x hilfreich)

Hallo,

gab es denn nicht - wie üblich - eine durchgezogene Linie zwischen den Fahrtrichtungen?

Und wenn, wie breit war die Lücke die der Motorradfahrer Nutzen wollte?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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