Motorrad gekauft, keine Papiere erhalten

4. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Ryder
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Motorrad gekauft, keine Papiere erhalten

Hallo!
Ich habe im Oktober letzten Jahres ein Motorrad gekauft.
Der Verkäufer sagte, dass er kürzlich erst umgezogen sei und deshalb die Papiere (Fahrzeugbrief, AU,HU, garnichts) nicht finden könne.
Wir haben dann einen Kaufvertrag abgeschlossen (so einen, wie es beim ADAC zum runterladen gibt).
Darin haben wir festgehalten, dass ich eine Anzahlung geleistet habe und dass er mir die Papiere gibt, wenn ich den Restbetrag bezahle.
Motorrad haben wir dann zu mir gefahren und steht seitdem bei mir rum.
Nun hat er dann Anfang November bei mir angerufen und mir mitgeteilt, dass er die Papiere gefunden hätte und sie mir schicken würde, nachdem ich das Geld überweise.
Geld hab ich überwiesen, aber bis heute keine Papiere erhalten.
Ich habe ihm vor etwa drei Wochen eine SMS geschrieben, dass es dies unverzüglich nachholen solle, aber keine Reaktion.
Ich weiß, es war nicht besonders intelligent ein Fahrzeug ohne Papiere zu kaufen.
Was habe ich jetzt für Möglichkeiten?
Kaufvertrag hab ich ja, Motorrad auch, aber ohne Papiere kann ich auch nichts damit anfangen.
Kann ich vom Kauf zurücktreten, da er ja seinen Teil nicht erfüllt hat? Und wenn ja, was müsste ich in dem Fall machen?

Danke im Voraus,
Ryder


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

ich würde den Verkäufer mit eingeschriebenem Brief auffordern, die Fahrzeugpapiere mit einer Frist von 14 Tagen zuzusenden. Ansonsten werden Sie den Vertrag wandeln und sich eine Strafanzeige wegen Betrugs vorbehalten.

Gruß Senatorman

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Nach ablauf der von Senatorman genannten Frist hat man 2 Möglichkeiten:

Zum einen könnte man versuchen das Motorad bei der zuständigen Behörde anzumelden. Es wird zwar etwas aufwendiger das erst neue Papiere ausgestellt werden müssen, wäre aber eine Alternative.

Zum anderen kann man gegenüber dem Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären (schriftlich, per Einschreiben) und auf Rückabwicklung Zug-um-Zug bestehen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#3
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

eine Anmeldung ohne Papiere setzt voraus, daß die bisherigen Fahrzeugpapiere aufgeboten werden müssen. Dabei muß man gegenüber der Zulassungsbehörde an Eides statt versichern, daß die bisherigen Papiere verloren gegangen sind.

Das kann - falls das Motorrad eben doch nicht rechtmäßig verkauft worden sein sollte - ganz gewaltig ins Auge gehen.

Gruß Senatorman

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