Motorrad Endtopf zu laut

10. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
AnHo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorrad Endtopf zu laut

Meine Frau hat letzten im Fernseh ein Bericht gesehen, der Fall:

Einem Motorradfahrer wurde der Endtopf abmontiert (und im Polizeiwagen gelegt, dort lagen schon Endtöpfe drin) weil er zu laut ist, der Motorradfahrer sagte das eine EG-Nummer drauf ist und der Polizist sagte er soll froh sein sonst wäre es noch teurer , jetzte mien Frage:
Darf der Polizist den Endtopf abmontieren, ich dachte (ab 2014?) ist das so geregelt das man eine Mängelkarte bekommt, wenn der Endtopf zu laut ist, außer man baut z.B. den DB-Eater aus. Es gibt sogar einen schreiben im Internet das es so ist.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Ich nehme mal an, dass in so einem Fall die Alternative gewesen wäre:

Polizei lässt Krad abschleppen, Gutachter begutachtet Krad, Stellt fest: "Auspuff ist zu laut". Rechnung von wahrscheinlich um die 1000€ geht an Biker.

Kann der Pott vor Ort abmontiert werden, wird es vermutlich wesentlich günstiger.

Die Frage ist aber tatsächlich, ob eine einfache Stilllegung vor Ort nicht gereicht hätte.

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#2
 Von 
AnHo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Eine Messung vor Ort wurde natürlich gemacht, kein Polizist würde einfach sagen zu laut und abbauen, da braucht man kein Gutachter
2. Durch den Abbau wurde das Motorrad still gelegt

habe was jetzt gefunden unter "Defekter Auspuff" und unter "Manipulierter Auspuff" kann man ja auch weiter fahren, gefärdert man ja kein.
xxx:tschuschke.eu/bussgeld-punkte-fuer-zu-lauten-auspuff-fehlenden-db-killer/
-- Editiert von AnHo am 10.07.2016 13:29

-- Editiert von AnHo am 10.07.2016 13:31

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Es gibt sogar einen schreiben im Internet das es so ist.

Es gibt viele Schreiben im Internet.
In einigen steht sogar, das die Erde eine Scheibe sei ...



Die Polizei darf generell Beweismittel sicher stellen. Also entweder das ganze Motorrad oder nur das problematische Bauteil.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von AnHo):
kann man ja auch weiter fahren, gefärdert man ja kein.


...stimmt, außer seinen Geldbeutel, da Kraftfahrzeuge mit erloschener Betriebserlaubnis regelmäßig auch ohne Versicherungsschutz unterwegs sind...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Ich nehme mal an, dass in so einem Fall die Alternative gewesen wäre:

(1)Polizei lässt Krad abschleppen, (2)Gutachter begutachtet Krad, (3)Stellt fest: "Auspuff ist zu laut". Rechnung von wahrscheinlich um die 1000€ geht an Biker.

Kann der Pott vor Ort abmontiert werden, wird es vermutlich wesentlich günstiger.


Was soll das für eine Alternative sein?
1) Wenn das Fahrzeug stillgelegt wird, bleibt eh nur das Abschleppen über, egal ob mit oder ohne Endtopf.
2) Für die Begutachtung braucht es keinen Gutachter, das kann jede Prüfstelle, welche auch HU/AU macht.
3) Das kann allerdings wirklich nur eine Prüfstelle und nicht der Polizist am Straßenrand.

Zitat (von Harry van Sell):
Die Polizei darf generell Beweismittel sicher stellen.


Dann stellt sich die Frage, welchen Wert als Beweißmittel der Endtopf als Einzelteil hat, ohne den Motor macht der nämlich gar keine Geräusche, außer man wirft ihn auf den Boden. ;)

Zitat (von AnHo):
1. Eine Messung vor Ort wurde natürlich gemacht, kein Polizist würde einfach sagen zu laut und abbauen, da braucht man kein Gutachter


Siehe 3. diese Messungen sind zu 99,9% fehlerhaft!
Es gibt da sehr genaue Vorgaben zum Messumfeld und zur Durchführung, welche auf einer normalen Straße NIE eingehalten werden können.

Messbedingungen finden sich in der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen
Amtsblatt Nr. L 226 vom 18/08/1997 S. 0001 - 0454


2.2.3. Meßbedingungen
2.2.3.1. Zustand des Kraftrads
Vor Beginn der Messungen ist der Kraftradmotor auf die normale Betriebstemperatur zu bringen. Bei automatisch gesteuerten Lüftern darf im Laufe der Geräuschmessung nicht in die Schaltautomatik eingegriffen werden.
Während der Messungen muß sich der Wahlhebel des Getriebes in Leerlaufstellung befinden. Ist eine Unterbrechung der Kraftübertragung nicht möglich, so ist das Antriebsrad des Kraftrads frei laufen zu lassen, indem es beispielsweise aufgebockt wird.

2.2.3.2. Prüfgelände
Als Prüfgelände darf jeder Platz verwendet werden, an dem es keine nennenswerten akustischen Störungen gibt. Insbesondere eigenen sich dazu ebene Flächen, die mit Beton, Asphalt oder einem anderen harten Material überzogen sind und eine hohe Schallreflexion aufweisen; ausgeschlossen sind Flächen aus festgewalzter Erde. Das Prüfgelände muß mindestens die Abmessungen eines Rechtecks haben, dessen Seiten 3 m von den Umrissen des Kraftrads (ausschließlich Lenker) entfernt sind. Innerhalb dieses Rechtecks darf es keine nennenswerten Hindernisse geben, beispielsweise andere Personen als den Fahrer und den Beobachter.
Das Kraftrad ist innerhalb des vorgenannten Rechtecks so aufzustellen, daß das Meßmikrophon zu eventuell vorhandenen Bordsteinkanten einen Abstand von mindestens 1 m hat.

2.2.3.3. Sonstiges
Durch Störgeräusche und durch Windeinfluß hervorgerufene Anzeigen des Meßgeräts müssen mindestens 10 dB (A) unter dem zu messenden Geräuschpegel liegen. Am Mikrophon darf ein geeigneter Windschutz angebracht sein, sofern dessen Einfluß auf die Empfindlichkeit des Mikrophons berücksichtigt wird.

2.2.4. Meßmethode
2.2.4.1. Art und Anzahl der Messungen
Während des Betriebsablaufs nach 2.2.4.3 ist der A-bewertete maximale Geräuschpegel in Dezibel (dB) zu messen.
An jedem Meßpunkt sind mindestens drei Messungen vorzunehmen.
2.2.4.2. Mikrophonstellungen
Das Mikrophon ist in der Höhe der Auspuffmündung aufzustellen, in keinem Fall jedoch niedriger als 0,2 m über der Fahrbahnoberfläche. Die Kapsel des Mikrophons muß gegen die Ausströmöffnung der Abgase gerichtet sein und zu dieser Öffnung einen Abstand von 0,5 m haben. Die Achse der größten Empfindlichkeit des Mikrophons muß parallel zur Fahrbahnoberfläche verlaufen und einen Winkel von 45° ± 10° zu der senkrechten Ebene bilden, in der die Austrittsrichtung der Abgase liegt.
Mit Bezug auf diese senkrechte Ebene ist das Mikrophon auf der Seite aufzustellen, die den größtmöglichen Abstand zwischen Mikrophon und dem Umriß des Kraftrads (ausschließlich Lenker) zuläßt. Hat das Auspuffsystem mehrere Mündungen, deren Mittenabstand nicht größer als 0,3 m ist, so ist das Mikrophon der Mündung zuzuordnen, die dem Kraftradumriß (ausschließlich Lenker) am nächsten liegt oder die den größten Abstand von der Fahrbahnoberfläche hat. Beträgt der Mittenabstand der Mündungen mehr als 0,3 m, so sind getrennte Messungen für jede Mündung vorzunehmen, wobei der größte gemessene Wert festzuhalten ist.

2.2.4.3. Betriebsbedingungen
Die Drehzahl des Motors ist bei einem der folgenden Werte konstant zu halten:
- >NUM>S >DEN>2, wenn S größer als 5 000 U/min ist, - >NUM>3S >DEN>4, wenn S kleiner oder gleich 5 000 U/min ist.
"S" steht für die Nennleistungsdrehzahl gemäß Abschnitt 3.2.1.7 der Anlage 1 A.
Nach Erreichen der konstanten Drehzahl ist die Betätigungseinrichtung der Drosselklappe plötzlich in die Leerlaufstellung zurückzunehmen. Der Schallpegel ist während des Betriebsablaufs, der ein kurzzeitiges Beibehalten der konstanten Drehzahl sowie die gesamte Dauer der Verzögerung umfaßt, zu messen, wobei als Meßwert der maximale Anzeigenwert gilt.

2.2.5. Ergebnisse (Prüfbericht)
2.2.5.1. In dem Prüfbericht für das Dokument nach Anlage 1 B sind alle erforderlichen, insbesondere auch die zur Messung des Standgeräuschs gehörenden Angaben zu vermerken.
2.2.5.2. Die Meßwerte sind am Meßgerät abzulesen und auf das nächstliegende ganze Dezibel auf- bzw. abzurunden.
Folgt dem Komma eine Ziffer zwischen 0 und 4, wird abgerundet; folgt ihm eine Ziffer zwischen 5 und 9, wird aufgerundet.
Es sind nur Meßwerte zu verwenden, deren Differenz bei drei unmittelbar aufeinanderfolgenden Messungen nicht größer als 2 dB (A) ist.
2.2.5.3. Als Meßergebnis gilt der höchste dieser drei Meßwerte.

Zitat (von AnHo):
Meine Frau hat letzten im Fernseh ein Bericht gesehen, der Fall:


Ich gehe davon aus, dass das für das Fernsehen nachgestellt wurde, denn diese Handlungsweise überschreitet die Kompetenz der Polizei doch um einiges.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

1. ein Motorrad kann immer noch geschoben werden. Was deutlich günstiger ist. Ferner gibt es weitaus günstigere Wege ein Motorrad abzuschleppen, als einen von der Polizei beauftragten Abschlepper (zB mit einem Anhänger)

2. Wenn ich mir die Prüfbedingungen durchlese Frage ich mich, ob das wirklich "jede normale" Prüfatelle kann. Eigentlich aber auch egal, da sie dies sicherlich nicht kostenfrei machen.

3. ich weiß nicht in wie weit sie sich mit Motorrädern und deren Technik auskennen, aber grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten (diese machen sicherlich >95% aus), warum ein Motorrad zu laut ist.
3.1 nicht zugelassener Auspuff. einfach zu erkennen, da keine E-Nummer, bzw. sonstige "Papiere"
3.2 zugelassener Endtopf mit demontiertem DB-Killer (kann man meist mit zwei Schrauben lösen), einfach zu erkennen, da der DB-Killer eben fehlt

Wie dem auch sei. In beiden Fällen Brauchtums eben nicht das komplette Motorrad um festzustellen "Betriebserlaubnis erloschen". Ebenso muss der Auspuff dafür auch kein Geräusch machen.

Dennoch teile ich gewisserweise ihre Meinung, dass die Fernsehsendung gescripted war. Das normale Vorgehen bei Motorrädern wäre sicherlich
Betriebserlaubnis erloschen, Fahrer wird Weiterfahrt untersagt, Motorrad nach eigenem Problem entfernen, Reparatur, erneut vorführen, Strafe Zahlen.



-- Editiert von Guruhu am 11.07.2016 11:48

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
3. ich weiß nicht in wie weit sie sich mit Motorrädern und deren Technik auskennen, aber grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten (diese machen sicherlich >95% aus), warum ein Motorrad zu laut ist.
3.1 nicht zugelassener Auspuff. einfach zu erkennen, da keine E-Nummer, bzw. sonstige "Papiere"
3.2 zugelassener Endtopf mit demontiertem DB-Killer (kann man meist mit zwei Schrauben lösen), einfach zu


Seit mehr als 20 Jahren Motorradfahrer. ;)

3.1 ist sehr sehr selten!
3.2 kommt vor, aber auch nicht die Hauptursache
fehlen tut 3.3 altersgemäßer Verschleiß.

Endtöpfe sind in der Regel mit Dämmwolle ausgestopft, diese "verbrennt" einfach mit der Zeit, passiert auch mit Serientöpfen.
Normales Vorgehen wäre gewesen, Mängelkarte, Reparatur, Vorführung, Ende der Geschichte.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Normales Vorgehen wäre gewesen,

Zu langweilig ... jedenfalls wenn das so was wie "Auf Streife" oder "Kabel 1 Report" war ... :grins:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Also wenn ich an zu laute Motorräder denke, kommen mir persönlich nicht die 10Jahre alten Maschinen in den Sinn, die anstatt 90dB nun 93dB erreichen, sondern Maschinen vom Motorradfahrertyp "Suizid" deren Supersportler bereits in 2km Entfernung zu hören ist.
Aber sicherlich, an 3.3 habe i h nicht gedacht. Ich denke jedoch, dass dieser Typ nicht in der "Zielgruppe" der Polizei ist

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Ich denke jedoch, dass dieser Typ nicht in der "Zielgruppe" der Polizei ist


:grins:

Zielgruppen:

1. Yoghurtbecher (Rennmaschinen)
2. Bastelbuden (Streetfighter)

Und ja, bei denen trifft in der Regel Ihr Punkt 3.2. zu.
Aber dort ist dann in 98% der Fälle die Schraube oder die Niete des DB-Eaters Aufgrund der starken "Scherwinde" abhanden gekommen und der Eater ganz einfach kurz vor der Kontrolle rausgefallen.... :crazy:

Zitat (von Harry van Sell):
Zu langweilig ... jedenfalls wenn das so was wie "Auf Streife" oder "Kabel 1 Report" war ...


Jetzt mal nicht so negativ über das Qualitätsprogramm herziehen. :devil:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):

Aber dort ist dann in 98% der Fälle die Schraube oder die Niete des DB-Eaters Aufgrund der starken "Scherwinde" abhanden gekommen und der Eater ganz einfach kurz vor der Kontrolle rausgefallen.... :crazy:


Aber glücklicherweise führen viele dieser Kandidaten einen Ersatz DBKiller unter der Sitzbank mit sich, damit die Maschine nicht stillgelegt werden muss... Solche Spezies sind mir zumindest schon häufig begegnet

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Aber glücklicherweise führen viele dieser Kandidaten einen Ersatz DBKiller unter der Sitzbank mit sich, damit die Maschine nicht stillgelegt werden muss...


Der sollte dann aber wenig Gebrauchsspuren aufweisen, ansonsten unterstellt einem die Rennleitung gerne Vorsatz. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
da Kraftfahrzeuge mit erloschener Betriebserlaubnis regelmäßig auch ohne Versicherungsschutz unterwegs sind...

Das mag in Einzelfällen so sein, aber ganz sicher nicht regelmäßig. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis führt nicht automatisch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes!

-- Editiert von micbu am 11.07.2016 15:50

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
3. ich weiß nicht in wie weit sie sich mit Motorrädern und deren Technik auskennen, aber grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten (diese machen sicherlich >95% aus), warum ein Motorrad zu laut ist.
3.1 nicht zugelassener Auspuff. einfach zu erkennen, da keine E-Nummer, bzw. sonstige "Papiere"
3.2 zugelassener Endtopf mit demontiertem DB-Killer (kann man meist mit zwei Schrauben lösen), einfach zu erkennen, da der DB-Killer eben fehlt



Dann habt ihr aber 3.4 vergessen: Das schöne Geräusch auf der Ansaugseite. ;)

Auf dem Salzburgring haben sie mich 4 mal gemessen - im Stand; da war natürlich alles ok. :grins:



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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