Hallo,
ich hoffe, dass ich hier richtig bin und mir jemand helfen kann.
Vor über einem Monat wurde bei meinem Auto ein Getriebeschaden diagnostiziert. Mir wurde empfohlen, das Getriebe zu tauschen, was ich auch tat. Ich hatte bei einem Händler ein Austauschgetriebe bestellt, was dann nach einer Woche von einer Werkstatt eingebaut wurde. Nach kurzer Zeit (etwa 2 Wochen) stellte sich heraus, dass der 6. Gang des neuen Getreiebes nicht richtig funktionierte, was mir die Werkstatt auch bestätigte. Die Werkstatt setzte sich mit dem Getriebelieferanten in Verbindung und schilderte das Problem. Der Getriebelieferant bot mir an, das Getriebe in Form einer Gewährleistung umzutauschen, allerdings muss ich die Kosten fur den erneuten Ein- und Ausbau selber tragen - etwa 300€. Das neue Getriebe ist mittlerweile eingebaut und funktioniert auch. Die Montage habe ich jetzt bezahlt.
Nun meine Frage. Musste ich wirklich die Kosten für den Ein- und Ausbau tragen? Ich konnte ja schließlich nichts dafür, dass ein defektes Getriebe geliefert wurde. Zudem werden von mir noch 40 € Versandkosten für die Gewährleistung berechnet, die ich aber noch nicht bezahlt habe. Muss ich das wirklich bezahlen? Kann ich mich evtl auf den § 439 beziehen?
Danke und Grüße
Marcel
-- Editier von fb471168-13 am 26.07.2017 20:50
Montagekosten bei Gewährleistung? Getriebeschaden am Auto
26. Juli 2017
Thema abonnieren
Frage vom 26. Juli 2017 | 17:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Montagekosten bei Gewährleistung? Getriebeschaden am Auto
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#1
Antwort vom 27. Juli 2017 | 09:28
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Imho nein.ZitatMusste ich wirklich die Kosten für den Ein- und Ausbau tragen? :
Seltsame Frage. Wenn ich deinen Post richtig interpretiere hast du doch bereits gezahlt.ZitatMuss ich das wirklich bezahlen? :
Prinzipiell jaZitatKann ich mich evtl auf den § 439 beziehen? :
#2
Antwort vom 27. Juli 2017 | 14:05
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatNun meine Frage. Musste ich wirklich die Kosten für den Ein- und Ausbau tragen? :
Ja.
Berry
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#3
Antwort vom 27. Juli 2017 | 16:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für deine Hilfe.
Seltsame Frage. Wenn ich deinen Post richtig interpretiere hast du doch bereits gezahlt.ZitatMuss ich das wirklich bezahlen? :
Die Montagekosten habe ich bezahlt, die Versandkosten allerdings noch nicht.
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