Modernisierungsmaßnahmen während Entbindung/Wochenbett?

26. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
momo herbstauge
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)
Modernisierungsmaßnahmen während Entbindung/Wochenbett?

der hausverwalter kündigt einen monat vor der geplanten montage von rauchmeldern in den wohnungen im ganzen haus diese montagearbeiten an. da habe ich meinen entbindungstermin und möchte eine hausgeburt. auch wenn ich nicht genau an diesem tag wehen haben sollte und gebäre, möchte ich keine monteure kurz nach der geburt in meiner wohnung herumlaufen haben und das diese mich im bett sehen (montieren sicherlich auch im schlafzimmer, war bei meinen eltern auch so).

der hausverwalter sieht das nicht als problen an und meint wenn ich diese nicht hereinlasse, egal ob wegen einer geburt oder anderem, muss ich es dann selbst bezahlen wenn sie wiederkommen müssen.

meine fragen:
1) muss man modernisierungsmaßnahmen nicht 3 monate vorher ankündigen?
2) muss ich diese arbeiten bezahlen auch wenn ich zu hause gebäre? ich sage dem hausverwalter ja jetzt schon, dass dieser termin äußerst ungünstig ist.
3) muss ich diese arbeiten im wochenbett zulassen, wenn ich diese nicht selbst bezahlen will?

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45 Antworten
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#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Mal ganz plump gesagt, persönliche Befindlichkeiten des Mieters interessieren nicht die Bohne.

Die Installation von Rauchmeldern ist auch keine Modernisierung. Diese müßte mindestens 3 Monate vorher angekündigt werden.

Was hindert Dich daran dem Vermieter bzw. Verwalter mitzuteilen den Termin um etwa 1 - 2 Wochen vorzulegen weil Du zum genannten Termin verhindert bist.

"Wochenbett" dauert bestenfalls 3 Tage dann ist die junge Mutti wieder fit.

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#2
 Von 
momo herbstauge
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

der termin gilt für das ganze haus, der will nichts verlegen.
eine geburt dauert 1-3 tage, wochenbett 8 wochen. du bist wohl ein mann ;) (es ist nicht mein 1. kind, ich kenne mich aus;)

muss ich das nun bezahlen wenn ich zu hause entbinde und logischerweise keine handwerker in die wohnung lassen will?

kann ich mich einfach darauf berufen, dass er keine 3 monate vorher bescheid gegeben hat?

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von momo herbstauge):
. du bist wohl ein mann


Nein, eine Frau/Mutter die eine Woche nach der Geburt, die lediglich 6 Stunden gedauert hat, wieder topfitt war.

Das einzige worauf Du Dich berufen kannst ist das Termin nicht in Deinen "Terminkalender" paßt. Darauf muß der Vermieter Rücksicht nehmen.

Das mußt Du ihm nachweisbar mitteilen.

Da es wohl keine Modernisierung ist, aber das schrieb ich schon, ist eine Ankündigung von mindestens 3 Monaten nicht vorgeschrieben. Hier würden auch etwa 1 - 2 Wochen reichen.

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#4
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Solche Maßnahmen sind zu dulden, du kannst sie nicht ablehnen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
kann ich mich einfach darauf berufen, dass er keine 3 monate vorher bescheid gegeben hat?

Klar, man kann sich auch auf nutzloses und irrelevantes berufen. Nur was soll der Sinn sein?



Zitat:
muss ich das nun bezahlen wenn ich zu hause entbinde und logischerweise keine handwerker in die wohnung lassen will?

Mit etwas Pech könnte der Vermieter bereits bereits jetzt aufgrund der Ankündigung eine gerichtliche Verfügung erwirken. Aber vermutlich wird ihm das zuviel Aufwand sein.

Es wäre - zumindest aus meiner Sicht - klug das mit der Kostenfrage nicht vor Gericht gehen zu lassen.

Man stelle sich einfach mal vor man steht vor einem kinder- und frauenfreien Richter, dem man erklären muss
- warum das Wochenbett nicht für 15-20 Minuten unterbrochen werden kann (also obketiv nachvollziebare Argumente, nicht so was wie "ich will nicht" oder "bin nicht hübsch genug")
- warum man lebensretteneden Maßnahmen für die Familie verzögert/verhindert hat



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
momo herbstauge
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

und wenn ich gerade wehen habe und zu hause entbinde?

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#7
 Von 
momo herbstauge
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

es freut mich so schnell antworten zu bekommen, aber darauf hat mir noch keiner geantwortet...wenn mein kind zum entbindungstermin geboren wird und ich wie gesagt zu hause entbinden werde. das will mir jetzt niemand erzählen, dass es für eine frau in wehen annähernd zumutbar ist von handwerker angeschaut zu werden bzw diese die geburt miterleben?!

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


Zitat:
kann ich mich einfach darauf berufen, dass er keine 3 monate vorher bescheid gegeben hat?


Schwierig.

Bislang war die Antwort "nein". Denn die 3-Monatsfrist gilt nur für Modernisierungen im Sinne des (ehemaligen) §554(2) BGB , nicht aber für Indstandhaltungsarbeiten. Und die Anpassung einer Wohnung an die gesetzlichen Vorschriften wurde als Instandhaltung gesehen (vgl. BGH, VIII ZR 110/08 ). Instandhaltungen müssen nur "angemessen" angekündigt werden, was bei beruftstätigen Mietern meist mit 3-5 Werktage übersetzt wurde.

Nun wurden zum 1.1.2013 die Vorschriften zu Modernisierungen umgekrempelt, und dabei wurden "bauliche Veränderungen, die auf Grund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, und die keine Erhaltungsmaßnahmen nach § 555a sind", den Modernisierungen zugeschlagen - und für die gilt die 3-Monatsfrist.
In einem brandneuen Urteil (VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14 vom 17.06.15) hat sich der BGH nochmal mit Rauchmeldern beschäftigt. Volltext ist noch nicht verfügbar, aber die Zusammenfassung der BGH-Pressestelle stellt klar, dass es sich bei der Installation von Rauchmeldern nicht mehr um eine Instandhaltung sondern eine Modernisierung im Sinne des (neuen) §555b BGB handelt. Die Vorinstanz hat aber festgestellt, dass die 3-Monatsfrist trotzdem nicht gilt, weil es sich beim Einbau von Rauchmeldern um eine Kleinigkeit handelt, die noch aufgrund des unstreitig geringfügigen Eingriffes unter Bagatellmaßnahmen nach § 555 c Abs. 4 BGB (ebenso: § 554 Abs. 3 S. 3 BGB a. F.) fallen und deshalb keiner Modernisierungsankündigung bedürfen. Ob sich der BGH dem angeschlossen hat, weiß man erst, wenn der Volltext zur Verfügung steht.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
wenn mein kind zum entbindungstermin geboren wird und ich wie gesagt zu hause entbinden werde.

DAS wäre eine medizinisch relevante Begründung den Zutritt zu verweigern
Das könnte man auch um den Termin der Entbindung herum (+/- 2 Tage) so begründen.

Nur befreit es wohl nicht von der Zahlungspflicht.



Zitat:
das will mir jetzt niemand erzählen, dass es für eine frau in wehen annähernd zumutbar ist von handwerker angeschaut zu werden bzw diese die geburt miterleben?!

Abgesehen davon, wie kommst Du darauf das es für die Handwerker zumutbar wäre?
:devil:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ist doch ganz einfach: Du bittest um Vorverlegung und kommst für die Zusatzkosten auf. Abgesehen davon hat der Gesetzgeber ja in vielen Bundesländern eine Verpflichtung zur Installation beschlossen. Unter Fristsetzung. Und - das ja nicht aus Jux und Dollerei. Die Teile sind lebensrettend! Gerade mit einem Säugling, der sich nicht selbst helfen kann, sollte eine verantwortungsvolle Mutter doch alles dran setzen, dass die Teile so schnell wie möglich installiert werden, und sich nicht zur Verhinderin dieser Maßnahme aufschwingen.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 27.06.2015 08:46

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#11
 Von 
momo herbstauge
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

es geht doch nicht darum, dass ich den einbau nicht möchte. sondern das mir ein einziger termin vorgeschlagen wurde und genau dieser eine termin im ganzen jahr der ungünstigste ist, falls alles auch so wie zb beim letzten kind verläuft.
der hausverwalter bleibt einfach bei seinem termin und ich muss, obwohl es offensichtlich ist das ich unter diesen umständen keinen einlass gewähren kann, die kosten übernehmen.
ich finde das äußerst einseitig. und genau darum habe ich gleich bescheid gegeben, damit mir im nachhinein nicht vorgehalten werden kann, ich wußte ja wann ET ist und habe nicht gesagt, dass es dann nicht möglich ist.

ich habe so einen unglaublichen nachvollziehbaren grund diesen termin zu verschieben, dass ich es erstaunlich finde gesetzlich keinen rückhalt zu bekommen, weil die hausverwaltung mir keinen anderen termin geben möchte und somit automatisch davon ausgeht ich zahle die kosten.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wetten, dass Dir die Firma zusätzlich sofort einen anderen Termin gibt, sofern Du die Anfahrtkosten bezahlst?

wirdwerden

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#13
 Von 
momo herbstauge
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

ich will muss dann alles bezahlen. anfahrtskosten von der firma die weit weg ist und die maßnahmen, weil sie nicht standardmäßig mit allen im haus dann gemacht werden. und das will ich nicht, weil ich nichts dafür kann und die hausverwaltung einen andren termin vereinbaren könnte.
wenn es nach plan läuft werde ich das tun müssen, denn ich lasse unter wehen niemanden rein. aber ich finde es nicht in ordnung, dass man als mieter keine möglichkeit hat als das so hinzunehmen, obwohl auf der anderen seite andere termine möglich wären.

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Andere Termine? Woher weisst Du, dass andere Termine möglich wären?

wirdwerden

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#15
 Von 
momo herbstauge
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

warum denn nicht?

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#16
 Von 
momo herbstauge
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich habe nachgelesen, dass es sich bei dem einbau von rauchmeldern sehr wohl um eine modernisierungsmaßnahme handelt, sie verbessern die mietsache und können eine mieterhöhung rechtfertigen.

Muss diese dann nicht mind 3 monate vorher angekündigt werden? Kann man dann nicht einen termin aushandeln?

In meinem bundesland hätte der Eigentümer es bis ende 2014 einbauen lassen müssen. Nun will er das binnen 3.wochen ankündigen und machen ohne ausweichtermin.

Warum muss ich als Mieterin das bezahlen wenn ich begründet an diesem tag sie nicht in die wohnung lassen kann und das rechtzeitig nach ankündigung bescheid gebe?

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#17
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Also ich habe nachgelesen, dass es sich bei dem einbau von rauchmeldern sehr wohl um eine modernisierungsmaßnahme handelt

Ja. Das hat der BGH entschieden (Urteile VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14 vom 17.06.15)

Zitat:
Muss diese dann nicht mind 3 monate vorher angekündigt werden? Kann man dann nicht einen termin aushandeln?

Modernisierungen müssen im Regelfall 3 Monate vorher angekündigt werden.
§555c BGB enthält aber eine Ausnahme, und zwar: "(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Modernisierungsmaßnahmen, die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen."
D.h. für Bagatell-Modernisierungen gilt die 3 Monatsfrist nicht.
Das Landgericht Halle(Saale) hat entschieden (Urteil vom 30.06.2014 - 3 S 11/14 ), dass die Installation von Rauchmeldern eine solche Bagatell-Modernisierung ist, für die die 3-Monatsfrist nicht eingehalten werden muss - ganz besonders dann nicht, wenn es eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern gibt.
Dieses Urteil ist erfolglos angefochten worden und lt. Pressemeldung des BGH bestätigt worden.
Aber man muss den Volltext des BGH-Urteils abwarten.

Das habe ich eigentlich schon in Antwort 8 geschieben.
Es wäre schön, wenn du die Antworten auch liest.


-- Editiert von drkabo am 27.06.2015 16:18

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

In Ergänzung zu drkabo: bei mir hat das Ganze im letzten Jahr pro Raum etwa 2 Minuten gedauert. @ momo: woher die Gewißheit kommt, dass ein Dir genehmer Termin auch allen anderen und dem Betrieb passt, ist mir schleierhaft.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 27.06.2015 16:48

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#19
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

@ momo:

Das dauert wirklich nicht lange. Und wenn Du wirklich in der Stunde Deine Wehen haben solltest, geht es eben nicht. Oder Du läßt nur in den anderen Räumen außer dem "Geburtszimmer" die Feuermelder anbringen.

Da Du sicher nicht alleine gebären wirst, kann ja jemand anderes die Tür aufmachen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
obwohl auf der anderen seite andere termine möglich wären.

Wenn der Vermieter warten müsste bis alle Mieter glecihzeititg den "passenden" Termin hätten, würde die Montage unter Umständen nie erfolgen. Daher darf der Vermieter als Eigentümer und im Rahmen der gestzlichen Pflicht zur Montage den Termin bestimmen.


Eine angemessene Frist zur Vorankündigung derartiger Bagatellmpntagen beträgt 14 Tage, die wurde hier auch eingehalten.


Und das Recht den Termin zu verschieben, entbindet einen nun einmal nicht davon für die "Extrawurst" zahlen zu müssen.



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#21
 Von 
momo herbstauge
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

lol ihr habt noch nie entbunden. sonst würdet ihr nicht einer frau zumuten wollen vor fremden nackt aufs klo zu gehen oder sich zu übergeben

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


Och menno.
Es macht keinen Spaß hier zu antworten, wenn die Fragestellerin die Anworten nicht ordentlich liest.

Niemand mutet dir das zu, auch der Vermieter nicht.
Niemand zwingt dich die Monteure reinzulassen.
Natürlich kannst du den Termin verschieben lassen.

Nur musst du dann voraussichtlich die Kosten tragen.
Denn der Vermieter kann nichts dafür, dass gerade dann eine Hausgeburt stattfindet.
Die Monteur-Firma auch nicht.

Einerseits beklagst du dich, dass der Vermieter deine Geburt stören möchte, andererseits möchstest du die zusätzlichen Kosten durch die geburtsbedingte Terminverschiebung dem Vermieter aufhalsen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

@ momo: ich weiss nicht so recht .....ich hab zwei Kinder geboren. Ist zwar schon einige Zeit her, aber trotzdem, ich musste nicht nackert durch die Gegend hüpfen .....Mach mich Oldie schlau, was sich seitdem rein biologisch geändert hat.

wirdwerden

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#24
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Warum muss die Teilnehmerin denn zwingend die Kosten für einen Ersatztermin tragen? Soweit ich weiß ist beim Ablesen der Wasser- und Heizkostenzähler ein zweiter, für den Mieter kostenfreier Ablesetermin Pflicht, wenn der Mieter den ersten Termin nicht wahrnehmen konnte. Ich würde das hier nicht anders sehen. Wenn wirklich zu dem Zeitpunkt die Geburt stattfindet, dann gibt es einen guten Grund, den Termin nicht wahrzunehmen. Selbst ein paar Tage nach der Geburt bekommt man wahrscheinlich noch hinargumentiert. Von daher würde ich vermuten (!), dass in solch einem Fall ein zweiter, kostenfreier Termin möglich sein muss. Wobei die werdende Mutter meiner Meinung nach nicht von vorne herein den Termin absagen kann. Ich wüsste nicht, warum in den Wochen vor der Geburt eine kurze Installation der Rauchmelder nicht zumutbar sein soll.


0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wieso soll denn während des Wochenbetts kein Handwerker mal kurz rein können? (So lange dauert die Installation ja nicht) Kann es sein, dass du den Begriff "Wochenbett" dahingehend falsch interpretierst, dass man da 8 Wochen im Bett rumliegen soll?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Diese Geräte bestehen aus 2 Teilen.
Das eine Teil wird mittels Klebestreifen an die Decke geklebt, das andere Teil hält mittels Magnet an dem Teil mit dem Klebestreifen.
Dazu braucht man keinen Handwerker, allenfalls eine Leiter.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
momo herbstauge
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

der vermieter trägt die verantwortung für die korrekte anbringung und die mieter für die korrekte wartung, ergo will vermieter sicherstellen, dass diese richtig angebracht sind.

ich sage darum VORHER bescheid, weil mir im nachhinein nicht anhören möchte, dass ich hätte vorher bescheid geben können, dass dieser termin nun gar nicht geht und man hätte einen anderen vereinbaren können. warum muss ich als mieterin einen einzigen termin wahrnehmen müssen bzw. wenn es genau an diesem tag aufgrund eines guten grundes nicht geht bezahlen. das finde ich unfair. die hätte seit 2012 bis 2014 die rauchmelder anbringen müssen (wir haben seit unserem 1. kind sowieso schon welche selbst angebracht) und nun muss ich dafür aufkommen, weil vermutlich dieser termin nicht geht.

und ja, ich kenne frauen einschließlich mich selbst mit 30 stunden geburt, wenn es einem sehr dreckig geht, geburtspool aufgebaut ist (darin ist man meines wissens nach schon nackt) und man vor schmerzen nur noch kriechen kann wenn man zur toilette muss um sich zu übergeben etc...und bisher kamen alle kinder am ET

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Werte Momo, die einzig Kinder bekommende Frau der Welt...

Das der Vermieter grade zu Ihrem Entbindungstermin boßhafterweise im ganzen Haus Rauchmelder installieren lassen möchte, Herr Paschulke unter Ihnen der Zehennagel eingewachsen ist, oder Schakeline mit dem Fahrrad gegen die Laterne fährt, ändert NICHTS an der rechtlichen Lage.
Auch wenn sie es nicht akzeptieren möchten.

Ob eine Hausgeburt, bei einer zu erwartenen Problemgeburt (denn normal sind 30 Stunden NICHT) sinnvoll ist,
sollten Sie sich von einem Arzt oder Arztin erläutern lassen.
p.s. Das sind nicht die Leute die Globulikügelchen verteilen!

Ansonsten gehören Ihre Ausführungen eher ins Mamaforum, als in ein Rechtsforum.

4x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
momo herbstauge
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

werter spatenklopfer, hier ist ein enormes unverständnis gegenüber der privatsphäre. wichtiger sind handwerkertermine als die würde des menschen. der vermieter hat mehr macht als die "anti-globuli ärzte", denn bei letzteren kann man sogar termine gemeinsam ausmachen ;)

sie scheinen es alle korrekt zu finden, dass man als mieterin einen einzigen termin akzeptieren muss und keine einzige alternative anbieten kann ohne diese maßnahmen dann selbst zu bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
momo herbstauge
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

werter spatenklopfer, hier ist ein enormes unverständnis gegenüber der privatsphäre. wichtiger sind handwerkertermine als die würde des menschen. der vermieter hat mehr macht als die "anti-globuli ärzte", denn bei letzteren kann man sogar termine gemeinsam ausmachen ;)

sie scheinen es alle korrekt zu finden, dass man als mieterin einen einzigen termin akzeptieren muss und keine einzige alternative anbieten kann ohne diese maßnahmen dann selbst zu bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

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