Modern Family - Waldorf Frommer fordern € 519,50 von Betroffenen

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Abmahnung wegen Filesharing von Serie über Tauschbörsen

Waldorf Frommer hat seine Abmahnschreiben wegen Fernsehserien an die Anforderungen des neuen § 97a Urheberrechtsgesetz angepasst. Uns liegt eine Abmahnung für eine Folge aus einer Staffel der US-Serie „Modern Family" vor. Hier fordern Waldorf Frommer nun € 519,50. Die Summe setzt sich zusammen aus € 169,50 an Anwaltsgebühren und € 350,00 Schadensersatz.

Warum schickt Waldorf mir eine „Modern Family"-Abmahnung?

Modern Family erzählt aus dem Alltag von drei sehr unterschiedlichen Familien: Jay Pritchett (Ed O’Neill, hauptsächlich in der Rolle des Al Bundy bekannt) ist mit einer jungen Latina liiert, seine Tochter Claire ist glücklich verheiratet und hat drei Kinder und sein Sohn Mitchell und dessen Lebensgefährte haben gerade ein asiatisches Baby adoptiert.

Die Kanzlei Waldorf Frommer behauptet, dass jemand die Serie bzw. eine Folge hiervon in einer Internettauschbörse angeboten hat. Die Anwälte fordern daher eine Unterlassungserklärung und machen Zahlungsansprüche von € 519,50 geltend.

Haftet der Anschlussinhaber automatisch bei Abmahnungen wegen „Modern Family"?

Geben Sie niemals ohne Prüfung eines Spezialanwalts wie Matthias Hechler eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Entgegen der im Abmahnschreiben vertretenen Ansicht ist der Anschlussinhaber keinesfalls automatisch verantwortlich. Verantwortlich ist nur das Täter oder Störer. Wenn andere im Haushalt wie z. B. Ehepartner, Kinder, Mitbewohner, Mieter, Arbeitnehmer, Gäste oder Besucher den Anschluss mitgenutzt haben, kann die Tätervermutung entfallen, wenn z. B. der Anschlussinhaber außer Haus und sein PC ausgeschaltet war.

Ist der Anschlussinhaber nicht der Täter, entfallen sofort die € 350,00. Kommt auch keine Störerhaftung in Betracht, sind auch keine Anwaltskosten von € 169,50 zu zahlen.

So reagieren Sie als Betroffener eines Abmahnschreibens richtig!

Lassen Sie sich nicht von Anwälten eine lebenslang geltende modifizierte Unterlassungserklärung aufreden, die Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro auslösen kann. In vielen Fällen ist dies blanker Unsinn.

Ziel unserer Verteidigung ist die Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs, je nach Lage des Einzelfalls.

Die Anwaltskanzlei Hechler vertritt bundesweit tausende Abgemahnte. Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir die Sach- und Rechtslage. Wir verteidigen Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

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