Mobilfunkvertrag automatische Verlängerung zu neuen Konditionen?

26. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Al.Thani
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)
Mobilfunkvertrag automatische Verlängerung zu neuen Konditionen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor fast genau zwei Jahren einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen, der mehrere Rabatte enthielt. In Summe habe ich knapp 20 EUR für den Vertrag bezahlt.

Vor einer Weile war ich im O2 Shop und habe mich informiert welche Konditionen ich erhalten würde, wenn ich meinen Vertrag verlängere, inklusive neuem Mobiltelefon etc. Die Konditionen sagten mir allerdings nicht zu. Da mir auch die Konkurrenz keine besseren Bedingungen bieten konnte beschloss ich, den Vertrag einfach automatisch verlängern zu lassen.

Nach der automatischen Verlängerung zahlte ich aber plötzlich 29 EUR, was dem Standardpreis für diesen Vertrag entsprach. Anscheinend waren alle meine Rabatte weggefallen. Dies war aus dem Vertrag allerdings nicht ersichtlich. In meinen Unterlagen sind mehrere Vergünstigungen aufgezählt, bei denen keine zeitliche Begrenzung vermerkt ist. Lediglich einer der Rabatte, eine Gutschrift von 120 EUR, die über 24 Monate quasi verrechnet wurde war offensichtlich zeitlich beschränkt.

Darüber hinaus wird auch die Miete für ein Mobiltelefon weitergeführt. Laut ursprünglichem Vertrag sollte dieses Gerät über 24 Monate abbezahlt werden und nach Ablauf der 24 Monate für einen symbolischen Restwert von 10 EUR in meinen Besitz übergehen.

Nun meine Fragen:
Kann der Anbieter bei einer Verlängerung Rabatte aus dem Vertrag nehmen, die vorher nicht als zeitlich beschränkt gekennzeichnet waren? Nach meinem Verständnis würde es sich hierbei um eine Änderung der Vertrages handeln, der ich vorher zustimmen müsste?
Wie steht es mit der Miete des Handys? Kann der Mobilfunkanbieter verlangen, dass bei einer Vertragsweitgerführung über die 24 Monate hinaus auch die Miete weiter geführt wird, obwohl ursprünglich anders vereinbart? Auch wenn diese dann in der Summe langsam den Neukaufpreis des Gerätes übersteigen würde?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119631 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Al.Thani):
Dies war aus dem Vertrag allerdings nicht ersichtlich.

Da würde ich mal alle vertraglichen Vereinbarungen sorgfältig studieren.
Denn das ist seit Jahren üblich, das in der Erstlaufzeit ein reduzierter Monatsgrundpreis gewährt wird und das dann auch in den AGB irgendwo erwähnt wird.



Zitat (von Al.Thani):
Laut ursprünglichem Vertrag sollte dieses Gerät über 24 Monate abbezahlt werden und nach Ablauf der 24 Monate für einen symbolischen Restwert von 10 EUR in meinen Besitz übergehen.

Geanuer Wortlaut?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Die letzten Rechnungen vor Verlängerung sollten ggf. schon mehr Informationen dazu beinhalten. Noch mal aufmerksam Auftragsbestätigung und Unterlagen prüfen. Andere Vertragsverhältnisse (Kombirabatt) können die Konditinen ebenfalls beeinflussen. Evtl. muß der Kunde auch selbst aktiv werden um den Mietkauf abzuschliessen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#3
 Von 
Al.Thani
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Al.Thani):
Dies war aus dem Vertrag allerdings nicht ersichtlich.

Da würde ich mal alle vertraglichen Vereinbarungen sorgfältig studieren.
Denn das ist seit Jahren üblich, das in der Erstlaufzeit ein reduzierter Monatsgrundpreis gewährt wird und das dann auch in den AGB irgendwo erwähnt wird.


Es handelte sich aber nicht um eine rabattierte Erstlaufzeit.
Es handelte sich um mehrere Rabatte, die ich zum Beispiel auf Grund meiner Mitgliedschaft beim ADAC erhalten habe.
Vor 5 Monaten habe ich zum Beispiel einen Internet-Vertrag abgeschlossen. Hier war beispielsweise von vornherein ersichtlich, dass die ersten 12 Monate der Preis reduziert war und die folgenden 12 Monate der Normalpreis zu zahlen ist.

In meinem Vertrag mit O2 waren die Rabatte als "Optionen" angegeben. z.B. 10 % Rabatt durch ADAC und ich kann nirgends etwas zu einer zeitlichen Befristung finden.

Nun nochmal konkret die Frage: Sind Rabatte konkreter Bestandteil des VERTRAGES? Denn in den AGBs heißt es "Sollte innerhalb der voran genannten Frist keine Kündigung erfolgen, so verlängert sich der VERTRAG automatisch um weitere 12 Monate."

Wenn sich aber der VERTRAG als solcher verlängert und die darin als Optionen aufgeführten Rabatte nirgends ausdrücklich als zeitlich begrenzt deklariert wurden, müssten sich doch auch die Rabatte mit verlängern, da der Vertrag ja wie er ist in seiner Gültigkeit ausgedehnt wird?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119631 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Al.Thani):
Nun nochmal konkret die Frage: Sind Rabatte konkreter Bestandteil des VERTRAGES?

Ohne die konkreten Vertragsunterlagen und den kompletten Sachverhalt geprüft zu haben, wird das keiner sagen können.



ADAC Rabatt gab es mal auf BASE Verträge (10% Rabatt auf den Grundpreis des Tarifs "All in plus").
Bedeutet mit den Wegfall diese Tarifes wäre auch der Rabatt entfallen. Kann aber auch sein, das der dann noch eine Zeit lang aus Kulanz gewährt wurde

Derzeit kooperiert der ADAC meines Wissens nach nicht mit O². Damit könnte dann auch der Rabatt bei der Verlängerung entfallen sein (hier kämen dann noch die vertraglichen Vereinbarungen mit dem ADAC zum tragen).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Manche Rabatte sind Vertragsbestabdteil, manche Rabatte werden "gewährt" in Abhängigkeit von bestimmten Voraussetzungen.
Wenn es ein aus EPlus-Zeiten überführter Vertrag ist, dann wird es noch schwieriger, denn die alten Verträge werden mehr oder weniger gut im neuen Tarifgefüge bei O2 abgebildet. Dabei kann es durchaus sein, das man Rabatte fälschlich zeitbegrenzt eingetragen hat. Das ist die wahrscheinlichste Version. Dann hilft nur sachlich reklamieren. Oder die Rabatte wurden aufgekündigt in einer der Rechnungen oder sonstigen Mails/Schreiben.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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