Mobilfunkrechnug Base, überhöhte Roamingkosten

8. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
Mobilfunkrechnug Base, überhöhte Roamingkosten

Hallo Zusammen,

ich habe grade mal meine Mobilfunkrechnungen kontrolliert und bin in der letzten Rechnung doch stutzig geworden.

Dort werden mir Roaminggebühren für die mobile Datennutzung innerhalb der EU (Niederlande) in Rechnung gestellt.
Soweit nichts dran auszusetzen, bis auf die Höhe der Gebühren.

Mir wurden für knapp 10 MB Datenvolumen gut 60 € in Rechnung gestellt. Also genau 6 € pro MB.
Wenn ich nicht völlig verwirrt bin, gilt doch auch für die Niederlande die von der EU festgelegte Höchstgrenze von ca. 0,54 € / MB Datenvolumen oder liege ich da falsch?

Ich möchte jetzt schriftlich,(8 Wochen Frist ist gewahrt) vorab per Fax und zusätzlich per Einschreiben, Einspruch gegen die Rechnung einlegen und gerne auf die entsprechende EU-Verordnug verweisen, soweit ich recherchieren konnte müsste es sich hierbei um diese handeln.

VERORDNUNG (EU) Nr. 531/2012

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:172:0010:0035:DE:PDF

Also kurze Frage zum langen Text.

Ist es möglich, dass der Mobilfunkbetreiber noch solch hohe Gebühren berechnen darf (6 Jahre alter Vertrag), oder ist die EU-Verordnung für alle Verträge bindend?

Und hab ich die richtige Verordnung rausgesucht?

Danke und Gruß



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-- Editiert spatenklopper am 08.01.2014 15:14

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Geplantes Schreiben:

quote:
Beanstandung geforderter Mobilfunkentgelte


Einwendungen gegen die Mobilfunkrechnung Nr.123456789 vom 30.11.2013 erstellt am 10.12.2013
Kundennummer/Rechnungskreis 123456789

Sehr geehrte Damen und Herren,
in oben genannter Mobilfunkrechnung werden mir Entgelte in Rechnung gestellt, die
ich in der geforderten Höhe nicht nachvollziehen kann.
Diese sind in der Rechnung wie folgt bezeichnet:

In ausländischen Netzen abgehende Verbindungen:

01.11. Internet Verbindung 2,865 MB 17,2274 €
01.11. Internet Verbindung 6,792 MB 40,7831 €
01.11 +49Nummer 1:01 Minuten 1,3299 €
01.11 +49Nummer 1:06 Minuten 1,3299 €


Diese Verbindungsentgelte wiedersprechen denen verbindlich in der EU-Verordnung Nr. 531/2012 D
festgelegten Höchstbeträgen für das Roaming im EU-Ausland deutlich.


Den strittigen Rechnungsbetrag zahle ich ausdrücklich nur unter Vorbehalt und ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht, allerdings mit rechtsverbindlicher Wirkung.


Ich fordere sie hiermit auf, mir bis spätestens zum 17.01.2014 eine Rechnungskorrektur zuzusenden
und die bereits abgebuchten Gebühren zu erstatten.


Mit freundlichen Grüßen




Ist das so in Ordnung, oder muss ich noch irgendwas beachten?

-- Editiert spatenklopper am 08.01.2014 15:54

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Base wird hier entweder ablehnend oder gar nicht antworten.


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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Hm, kompliziert.

Erstmal ist es so, dass die Höchstgrenzen von derzeit 45 Cent plus Mehrwertsteuer pro MB (also effektiv 54 Cent) nicht in allen Tarifen eingehalten werden müssen.
Es reicht wenn jeder Anbieter einen EU-Tarif im Angebot hat, welches diese Höchstgrenzen einhält. Kunden, die sich nicht für diesen EU-Tarif entschieden haben, dürfen also durchaus mehr bezahlen.

Aber für Kunden, deren Verträge vor dem 1.7.2012 begonenn haben (also zu einem Zeitpunkt wo es die EU-Tarife noch nicht gab), wird Artikel 13 relevant:
Sie müssen entweder automatisch auf den EU-Tarif umgestellt werden (nach Absatz 3) oder ein Wechsel in den EU-Tarif hätte zumindest offensiv angeboten werden müssen (nach Absatz 2).

Da deutsche Handyanbieter auch schon vor 6 Jahren eine Auslandspreisliste hatten (=speziellen Roaming­tarif) waren sie in diesem Fall wohl "nur" dazu verpflichtet, einen Wechsel in den EU-Tarif anzubieten (nicht aber zu einer automatischen Umstellung auf den EU-Tarif).

Jetzt ist die spannende Frage, ob dir kurz vor dem 1.7.2012 ein Tarifwechsel in den EU-Tarif angeboten wurde, und wie du darauf reagiert hast.

Wenn er dir angeboten wurde und du nicht reagiert hast, dann dürfen auch jetzt noch die alten (hohen) Roaming-Preise kassiert werden.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Mir wurden mehrfach neue Verträge angeboten, allerdings nie mit dem Hinweiß auf EU-Tarife oder sonstigen Besonderheiten.
Angeboten wurden diese ausnahmslos telefonisch, mit den üblichen Werbeversprechen wie zusätzliche SMS-Flat etc., aber immer betreffend der inländischen Verbindungen.

Die spannende Frage ist dann nun wieder, ob ich oder BASE nachweisen müsste, dass mir ein solches Angebot (nicht) unterbreitet wurde.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Welchen Tarif und Roaming-Optionen hast Du denn? Dann lässt sich doch der Vertragszustand und die Rechtmäßigkeit der Forderung ruckzuck prüfen!
Wie Drkabo zutreffend schrieb, kann es einen Tarif oder eine Roamingoption geben, die nicht dem EU-Standard (kein allgemeines Maximum!!!) entsprechen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Das aktuelle Standard-Preismodell auf http://www.base.de/Tarife/Ausland/Roaming-Preise
entspricht den EU-Höchstgrenzen.

Wenn dir also ein (kostenloser) Wechsel in den aktuellen Tarif angeboten wurde, dann dürfte der EU-Richtlinie genüge getan worden sein.
Dann wärst du nämlich freiwillig in einem ungünstigeren Tarif geblieben.

Wenn ich mich recht zurückerinnere wurde mir damals der EU-Tarif auch "nur" per SMS angeboten (war allerdings nicht Base).


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Wenn dir also ein (kostenloser) Wechsel in den aktuellen Tarif angeboten wurde, dann dürfte der EU-Richtlinie genüge getan worden sein.


Den Zugang dieses Angebots muesste Base aber beweisen, was denen vermutlich schwer fallen wird.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Probieren kann man es ja mal. Wie Steffen sagt wird Base hier vermutlich gar nciht reagieren. Die versuchen das erst mal auszusitzen. Rechnung widersprechen und die Zahlung (anteilig) verweigern und nur den unstrittigen Teil überweisen wäre dann der Weg. Dann lässt man sich aber auf einen Streit mit dem Anbieter ein inkl. evtl. Sperren. Bei einer Sperre beruft man sich auf das TKG (75€-Regel) und auf die Unzulässigkeit der Gebühren gemäß EU-Richtlinie und nutzt die Sperre für eine SOnderkündigung wegen Leistungsverweigerung.

Ob das zielführend ist und am Ende funktioniert, zumeist tut es das.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Oder man will für den kleinen Betrag keinen großen Ärger bzw. erkennt die eigene Schuld und bucht den Betrag aus, insbesondere bei einem langjährigen Kunden. Base wollte mich zwar auch schon mal beschubsen, die Reaktion auf die Reklamation war aber tadellos!
Als weitere Argumentation würde ich übrigens den Reisevorteil Plus anführen, den man doch anbietet ;)
Dabei sind 10 MB im Ausland frei! Zwar nur nach einer Bestell-SMS, aber das wird erst beim 3. Nachlesen deutlich.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Als Tarif hab ich den BASE 2 Doppelflat Web, den gibt es aber schon seit 4 Jahren nicht mehr (Altkunde).

Ich will dort jetzt auch nicht den riesen Aufstand proben,
wie gesagt, auch ich kann nicht mit absoluter Sicherheit sagen, ob die mir mal so einen Tarif angeboten haben oder nicht, sicher ist nur, dass ich nie etwas schriftlich bekommen habe.

Ich hab der Rechnung nun widersprochen, mal sehen ob und wenn ja, wie BASE reagiert.
Rechnung anteilig kürzen möchte ich nicht, da ich dann erstmal die Lastschrift rückbuchen lassen müsste etc.
Und da ich selbst nicht weiß, ob ich im Recht oder Unrecht bin, will ich jetzt nicht unnötige Kosten verursachen.

Ich warte jetzt mal ab und werd mich dann halt gegebenenfalls mal um einen aktuelleren Tarif bemühen.

Danke euch.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

So Base hat sich heute gemeldet.

War ein durchaus nettes Gespräch mit der Dame.
Sachverhalt war wie schon von euch beschrieben, dass mein Vertrag die EU-Verordnung nicht berücksichtigt und mir damals (bei der letzten Verlängerung) "angeblich" ein neuer Vertrag der dies berücksichtigt angeboten wurde.
Da ich mich daran nicht erinnern kann, es also werder bejahen noch verneinen konnte, hab ich es bei dieser Aussage der Dame belassen und ihr dies auch so mitgeteilt.

Und nun kommts.
Mein Vertrag wird, unberührt der sonstigen Tarifdetails, betreffend des Roamings auf die EU-Verordnung umgestellt, RÜCKWIRKEND zum 01.11.2013 und ich erhalte eine Gutschrift in Höhe von knapp 40 €.

Ich muss sagen, ich bin von der Servicewüste Base /E-plus positiv überrascht.

Ich bedanke mich bei euch, für alle Infos die Ihr mir gegeben hat

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-- Editiert spatenklopper am 14.01.2014 16:14

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Bestätigt meine Erfahrung (" die Reaktion auf die Reklamation war aber tadellos!") mit Base. Danke für die Abschlußnachricht.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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