Mobilfunkanbieter teilt keine neue Rufnummer zu

13. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
chimux
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobilfunkanbieter teilt keine neue Rufnummer zu

Hallo,

ich habe meine Rufnummer von Anbieter X zu Anbieter Y Portiert.
Der Vertrag bei Anbieter X läuft jedoch noch bis 2016. Ich habe den Anbieter am 25.12. und am 05.01. um Zuteilung einer neuen Rufnummer gebeten, bis heute ist jedoch noch nichts passiert.

Kann ich den Vertrag außerordentlich Kündigen, wenn ich eine Frist setze und bis dahin noch immer keine Rufnummer erhalte?
Ich habe bereits bem Hinweis auf die Portierung darum gebeten, mir eine neue Rufnummer zuzuteilen, dieser Wunsch wurde ebenfalls vermerkt.

Grüße
R. S. (chimux)

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Welchen Anbieter hast du gebeten, dir eine neue Nummer mitzuteilen? X oder Y?

quote:
Kann ich den Vertrag außerordentlich Kündigen

Wieso solltest du das tun dürfen? Was berechtigt dich, eine neue Rufnummer einfach mal so zu bekommen?

Oder kannst du derzeit den neuen Anbieter nicht nutzen, weil du keinerlei Rufnummer dort hast und die rechnen bereits fleißig ab?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
chimux
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum sollte ich den neuen Netzbetreiber bitten mir eine Rufnumemr zuzuteilen, ich habe doch die "alte" Rufnummer dort hin mitgenommen.

Also nochmal:
:Mit Anbieter X habe ich einen 24 Monate Vertrag, dieser läuft noch 12 Monate.
Mit Anbieter Y habe ich einen neuen Vertrag Abgeschlossen und die Rufnummer von Anbieter X mitgenommen (Vorzeitige Rufnummernmitnahme).
Der Neue Vertrag mit Anbieter Y läuft, da gibt es nix zu mäkeln.
Bei Anbieter X habe ich aber noch immer den alten Vertrag, der noch 12 Monate läuft.
Diesen Anbieter habe ich im Nov. im Dez. und im Januar aufgefordert, mir nach der Portierung eine neue Rufnummer zuzuteilen, damit ich diesen Vertrag weiter nutzen kann, ich muss diesen Vertrag ja noch 12 Monate bezahlen.
Also der Anbieter X verlangt von mir weiterhin den Betrag für die Grundgebühr, liefert aber nicht. Muss ich also hinnehmen, dass Anbieter X mir die möglichkeit zur nutzung nach der Portierung nimmt und ich dafür weiter zahle ohne eine Leistung zu erhalten?
Die Vorzeitige Rufnummermitnahme ist eine forderung der Bundesnetzagentur, diese schreibt dazu folgendes:

Der bisherige Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Endnutzer zuvor über alle anfallenden Kosten aus seinem bisherigen Vertrag zu informieren und dem Endnutzer auf sein Verlangen eine neue Mobilfunkrufnummer zuzuteilen.

http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Rufnummermitnehmen/rufnummermitnehmen-node.html

Also hier nochmal kurz meine eigentlich Frage: Wenn mir Anbieter X keine Rufnummer nach der Portierung zuteilt, kann ich dann außerordentlich Kündigen, oder muss ich damit leben?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Nun kapiere ich das Problem. Mal abgesehen davon, dass es irgendwie keinen Sinn ergibt, zwei Verträge zeitgleich zu haben. Die Portierung hat also geklappt.

Vermutlich sollte das mit Fristsetzung möglich sein. Oder Minderung auf 0€ wegen fehlender Leistung.

Wobei die Situation ja nicht unprovoziert passiert ist.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#5
 Von 
chimux
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe den Anbieter per E-Mail, per Telefon und per "Facebook-Kontakt" aufgefordert, also der Nachweis wäre möglich. Dennoch würde ich vorher noch eine 2 Wochen Frist per Einschreiben setzen.

Der Wechsel kam zustande, da der Anbieter hier auf dem Land nicht gut ausgebaut ist. Der Leistung genügt nur zum Telefonieren per Bluetooth Headset, wenn das Telefon in der oberen Etage am Fensterbrett steht. Das ist unbefriedigend. Die Hotline hat daher diese Lösung vorgeschlagen. Die Karte kann am genannten ort jedoch sehr gut zum Surfen mit einem Stationären Gerät (USB Stick) genutzt werden, und genau diesem Zweck möchte ich diesen zuführen. Geht aber nicht, da ich keine SIm Karte bekomme.

Ich möchte auch nicht zwingend vorzeitig aus dem Vertrag raus, aber wenn ich den Vertrag nicht nutzen kann, dann möchte ich auch nicht Bezahlen.

Vielen dank für die Einschätzung!

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Keep Cool!
Es gibt Anbieter, die dann auch oft vergessen eine Rechnung zu stellen. Das ist bei dem einen Düsseldorfer Unternehmen manchmal der Fall.
Andere Anbieter versuchen mit Zusatzkosten den Kunden auszunehmen. Sollte aber wegen fehlender Preisausweisung und AGB-Passage scheitern.

Man muss nicht unbedingt die SIM-Karte wechseln. Ist die alte SIM noch aktiv? Wenn ja, was zeigt ein Testanruf bei der Gegenseite?

In jedem Fall mit der Leistungsverweigerung argumentieren und weniger mit der sofortigen Portierung. Deute auch mal an welcher Provider das nicht hinbekommt.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#8
 Von 
chimux
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:

Man muss nicht unbedingt die SIM-Karte wechseln. Ist die alte SIM noch aktiv? Wenn ja, was zeigt ein Testanruf bei der Gegenseite?



Die SIM Karte ist nicht mehr aktiv.

quote:

Deute auch mal an welcher Provider das nicht hinbekommt.


Wenn wir anstelle von Anbieter X jetzt [color=red]Anbieter V[/color] sagen, dann wäre ich damit Einverstanden....!

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Dennoch würde ich vorher noch eine 2 Wochen Frist per Einschreiben setzen. <hr size=1 noshade>

Auf jeden Fall.
Beachten, das es sein Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) sein sollte.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

VF aus D ist als besonders hirnfrei bekannt :grins:

Bist Du sicher, das noch eine Rechnungstellung erfolgt?
Neben der Fristsetzung auch Gutschrift für Leistungsausfall verlangen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Klar hast Du Recht! Aber warum nicht etwas verlangen, was sich auf Grund der Vertragslage ergibt? Ausserdem wurde doch eine Ersatznr. gefordert, nur nicht nachweisbar?

Zitat:
Ich habe den Anbieter am 25.12. und am 05.01. um Zuteilung einer neuen Rufnummer gebeten, bis heute ist jedoch noch nichts passiert.





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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 14.01.2015 18:00

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wie ich eingangs halt schrieb:

quote:
Wobei die Situation ja nicht unprovoziert passiert ist.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Vielleicht können wir uns darauf einigen, das man in eine Verhandlung mit Maximalforderungen geht. Wer nichts fordert bekommt auch nichts.

Das der Gesetzgeber hier meist 5 oder mehr Jahre braucht um vernünftige Vorgaben zu machen, ist leider wahr.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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