Mitteilungspflichten des Vermieters bei zweitem Stromzähler für Nachtspeicherheizung

2. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
finnjet77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitteilungspflichten des Vermieters bei zweitem Stromzähler für Nachtspeicherheizung

Hallo zusammen,

vor einigen Tagen habe ich nach guten zwei Jahren eine Information über einen vermeintlichen Vertragsabschluss sowie eine Stromrechnung über meine Nachtspeicherofen-Heizung iHv. 840€ von Vattenfall erhalten.

Allerdings ging ich mangels Erfahrung mit Elektroheizungen davon aus, dass der Heizstrom über meinen normalen Stromzähler läuft und abgerechnet wird, den ich ordnungsgemäß nach meinem Einzug bei einem anderen Energieversorger angemeldet habe - im Nachhinein wohl naiv angesichts des Verbrauchs.

Meine Vormieterin hatte mir allerdings auf Nachfrage glaubhaft versichert, dass sämtlicher in der Wohnung verbrauchter Strom über den Stromzähler erfasst und abgerechnet werde, offensichtlich hatte sie also ebenfalls keine Kenntnis des gesonderten Zählers für die Speicherheizung und hat hierfür auch keine Abschläge bezahlt(!).

Bei der Wohnungsübergabe im Januar 2014 wurden durch die Hausverwaltung sehr sorgfältig die Zählerstände von Strom und Wasser in der Wohnung erfasst und protokolliert. Von einem zweiten Stromzähler war nie die Rede, ergo auch nichts erfasst. Ich wüsste auch nicht einmal wo dieser sich befinden soll, geschweige denn, welchen Zählerstand er zu meinem Einzug gehabt haben könnte. Ob ich die Frage nach den Stromkreisläufen bei der Übergabe auch dem Hauswart gestellt habe, weiß ich leider nicht mehr, ich war mir anschließend jedenfalls sicher, alles angemeldet zu haben was es anzumelden gibt.

Die Prüfung der jetzt abgerechneten Heizstrom-Werte (ca 4000 kWh in 2 Jahren für 35m² Wohnung gegenüber nur ca 1000 kWh pro Jahr in der normalen Stromabrechnung) scheint allerdings plausibel, daher gehe ich leider davon aus, dass die Forderung von Vattenfall grundsätzlich korrekt ist.

Die Frage ist jetzt nur: Muss ich für diese 840€ ersatzlos aufkommen oder hat die Hausverwaltung eventuelle Mitwirkungspflichten verletzt, indem sie es versäumt hat, mich über den zweiten Stromzähler zu informieren? Musste ich davon ausgehen, dass es diesen gibt und selbst das Prozedere der Stromverteilung über zwei Zähler in Erfahrung bringen?

Vielen Dank für eure Tipps!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

M.E. ist es völlig belanglos, ob der Vermieter eine Mitteilungspflicht über den zweiten Stromzähler hatte.

Wer Strom entnimmt/verbraucht, der muss ihn auch bezahlen.
Und derjenige, der Strom entnimmt/verbraucht, ohne sich/seine(n) Zähler anzumelden, der landet gemäß StromGVV automatisch im Grundversorgungsvertrag.
Der Vermieter hängt da nirgendwo mit drin.
Selbst eine Verletzung einer (evtl. bestehenden) Mitteilungspflicht würde nichts daran ändern.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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