Mitteilung von Punkten in Flensburg?

10. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Stefan84
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)
Mitteilung von Punkten in Flensburg?

Hallo,

weiß jemand warum ein Amtsgereicht bei einem Strafbefehl nicht die Punkte in Flensburg mitteilen muss, die es für die Straftat im Straßenverkehr gibt??

Finde das ist ein Unding!

Woher soll man das wissen? Über solche Rechtsdetails unterhält man sich schließlich nicht bei einem guten Glas Bier und bin fest davon ausgegangen, dass ich keine Punkte bekommen habe, weil davon nichts im Strafbefehl stand.

Gab es dazu vll schon Klagen?
Hat jemand dazu Informationen?

Vielen Dank
Stefan

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fabian_
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich vermute einmal, weil das Amtsgericht für die Vergabe von Punkten im Verkehrszentralregister nicht zuständig ist. Ich kenne deine konkrete Situation nicht, aber nicht bei jeder Straftat im Straßenverkehr folgen auch Punkte. Beispiel: Wenn du jmd. hinten auffährst, wirst du möglicherweise wegen fahrlässiger Körperverletzung bestraft. In der Regel (wenn du nicht nachweislich zu wenig Abstand gehalten hast o.ä.) wird es hierfür keine Punkte geben. Wenn du jmd aber die Vorfahrt nimmst, folgen auf die Bestrafung wegen fahrl. Körperverletzung wahrscheinlich auch noch Punkte wegen Missachten der Vorfahrt. Über die Punkte entscheidet aber (meines Wissens) das Kraftfahrtbundesamt und nicht das AG.

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#2
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Das man für bestimmte Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten im Straßenverkehr keine Punkte bekommt ist, mal ganz nett formuliert, eine recht unerfahrene Sicht der Dinge. ;)

Es gibt einen Bussgeldkatalog, dort sind die Höhe des Verwarngeldes bzw. der Geldbuße und die zu erwartenden Punkte festgehalten. Hat man Ihnen das in der Fahrschule vorenthalten?

Ich lass mich gerne korrigieren, aber im Strafbefehl werden die Punkte nicht ausgeworfen, da diese eine Nebenfolge sind und vom Kraftfahrtbundesamt verhängt werden.

Viele Grüße,

barchetta

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#3
 Von 
Stefan84
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Naja, vll mag es unerfahren sein.

Ich muss auch zugeben, dass ich mich gewundert habe.

Nur werden ja bei den Ordnungswidrichkeiten die Punkte mitgeteilt und bei Straftaten nicht??
Ok, hier sind zwei unterschiedliche Stellen zuständig. Aber sollte dies nicht aus der Sicht des Bestraften gesehen werden?
So gesehen muss ich mich selbst um das Erfahren eines Teils der Strafe kümmern.

Darin kann ich irgendwie keinen Sinn sehen.
Bin fest davon ausgegangen, dass mir das mitgeteilt werden würde, wenn ich Punkte bekomme.

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#4
 Von 
Fabian_
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

Eine kleine Nachfrage: Hast du nur die Mitteilung über das Verhängen von Punkten bekommen oder war das Schreiben auch noch mit einem Bußgeld verbunden? Sollte letzteres der Fall sein, verstößt das in meinen Augen gegen das Verbot der Doppelbestrafung.
Wenn es neben dem Strafbefehl nur Punkte gab, ist die Frage, ob Punkte an sich eine Strafe darstellen oder nur eine Verwarnung nach dem Motto "Wenn das häufiger passiert, dann..."

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#5
 Von 
Stefan84
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

nein, also ich hab

1. Strafbefehl ohne Punktemitteilung

2. Bußgeld mit Punktemitteilung

3 MItteilung über den PUnktestand von 8 und der daraus resultierenen Konsequenzen

bekommen.


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