Hallo,
Ich bitte um Einschätzung des folgenden Szenarios:
Ein KFZ wird im Halteverbot seitlich an einer Parkplatzausfahrt geparkt (parallel zur Straße auf dem Bürgersteig). Dabei ist genügend Abstand zur Ausfahrt, diese wird dabei nicht blockiert, und das Fahrzeug ist auch in der Ausfahrt gut sichtbar.
Ein recht junger Fahrer (20-25 maximal) fährt mit einem gemieteten Sprinter einer bekannten Autovermietung aus der Ausfahrt und nimmt die Kurve zu eng, und streift dabei das falsch geparkte Fahrzeug. Der Fahrer ruft die Polizei und nimmt die Schuld auf sich. Das das Auto im Halteverbot steht wird scheinbar von der Polizei dokumentiert.
Der Schaden passiert am 18.10.2016, und heute meldet die Versicherung sich endlich aktiv, und legt dem Fahrer des falsch parkenden Fahrzeugs eine Mitschuld von 25% zur Last.
Bei der Einschätzung geht es nicht darum ob das allgemein legitim ist, sondern darum das die Tatsache das ein junger Fahrer mit einem ungewohnt großen Fahrzeug scheinbar weniger als mögliche Betriebsgefahr gesehen wird als das falsch parken.
Wie würden hier die Chancen stehen gegen die Mitschuld rechtlich / anwaltlich vorzugehen?
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Vorraus.
Mithaftung Betriebsgefahr bei Schaden im Halteverbot
4. Mai 2017
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Frage vom 4. Mai 2017 | 17:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mithaftung Betriebsgefahr bei Schaden im Halteverbot
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 4. Mai 2017 | 18:13
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4060x hilfreich)
Hallo
Zwischen 0-100%!Zitat:Wie würden hier die Chancen stehen gegen die Mitschuld rechtlich / anwaltlich vorzugehen?
Genaue Aussagen kan ich treffen, wenn meine Glaskugel vom Aufpolieren zurück ist!
Allgemeine Betriebsgefahr wird gerne mal bei 20% angesetzt, jeh nach verhandelndem Richter, Rechtsschutz etc, muss man sich das gut überlegen, was man macht.
Meine persöhnliche Meinung, bei parken im Parkverbot sollten die Leute generell mit 50% belegt werden, dass fände ich gerecht und angemessen, ist aber nur meine persöhnliche Meinung...
#2
Antwort vom 5. Mai 2017 | 09:50
Von
Status: Weiser (16475 Beiträge, 9287x hilfreich)
Zitat:Wie würden hier die Chancen stehen gegen die Mitschuld rechtlich / anwaltlich vorzugehen?
Nicht so hoch.
Eine Mithaftung des Falschparkers wird man nicht wegdiskutieren können, da es bei korrektem Parkverhalten keinen Schaden gegeben hätte.
Und 25% liegen da völlig im üblichen Bereich:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Mithaftung%20bei%20Parkverstoessen.php
Zitat:sondern darum das die Tatsache das ein junger Fahrer mit einem ungewohnt großen Fahrzeug scheinbar weniger als mögliche Betriebsgefahr gesehen wird als das falsch parken.
Ich würde vermuten, dass sich die Aspekte "junger Fahrer + großes Auto" schon darin wiederfinden, dass die Mithaftung des Falschparkers nur bei 25% liegt. Nach Durchsicht der im obigen Link enthaltenen Urteile wäre meiner Meinung nach nämlich eine noch höherere Mithaftung des Falschparkers im Bereich des Möglichen.
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#3
Antwort vom 5. Mai 2017 | 09:57
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
ZitatWie würden hier die Chancen stehen gegen die Mitschuld rechtlich / anwaltlich vorzugehen? :
Gegen die Mitschuld allgemein dürften die Chancen eher Richtung 0 tendieren,
was die von der Versicherung angemeldeten 25% angeht, liegt diese am oberen Ende der Skala.
Hier kann eventuell ein Anwalt die Quotelung auf unter 25% drücken, ob man für vielleicht ~ 5% diesen Weg gehen möchte muss man sich selbst ausrechnen´.
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