"Mitgründer" Anzeige Insolvenzverschleppung

24. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
mitgründer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
"Mitgründer" Anzeige Insolvenzverschleppung

Hallo, vor 4 Jahre hat ein Freund, "Herr Q" ein Hotel/Restaurant gepachtet. Hierfür wollte er zusammen mit mir und ein Freund ein GmbH gründen. Erste gespräche mit Anwalt und Verpächter folgten wobei ich bei einige dabei war. Nach lange Verhandlungen teilte der Herr Q mir mit er wollte die GmbH zusammen mit sein Frau gründen. Da er die Finanzierung nicht bekam hat er sich entschlossen mit seinen Frau und Tochter einen UG zu gründen. Tochter war Gesellschafter und sein Frau Geschäftsführerin. Er war (offenbar wegen Probleme mit Finanzamt) nur eingestellt als Hausmeister.
Mir wurde einen Job als "Reservierungsleiter" angeboten.
Der tägliche Leitung war im Handen seiner Frau aber er hat Zugriff gehabt (sonnst keiner) auf Geschäftskonto, Post, Rechnungen und Herr Q war im Außenbereich der "Chef". Er stellte Personal an, hatte Kontakt mit Steuerberater, Finanzamt und Lieferanten.
Ich habe nach ein paar Monate gekündigt da es (logischerweise) viel Probleme gab in der Organisation. Ein paar Monate später hat dann der Krankenkasse und Finanzamt einen Insolvenz beantragt.

Jetzt erhielt ich einen Brief vom Staatsanwaltschaft wo mir (??) vorgewürfen wird als "Mitgründer" und "Factische Geschäftsführer" tätig gewesen zu sein und einen Insolvenzverschleppung vorgewurfen da ich im Kaufmännischen Bereich tätig war! Ich hatte ja Sicht auf die wirtschaftliche Verhälltnisse der Firma.
Was jedoch nicht stimmt, ich hatte nie Zugriff auf Post, Rechnungen, Buchhaltung oder ähnliches.. Für den Außenwelt war nicht ich der "Chef" aber mein Freund, Herr Q.

Ich verstehe die Welt nicht mehr! Nur weil ich im "Büro" gesessen habe hatte ich einen Insolvenz anmelden mussen? Herr Q hatte immer der Geldkarte der Firma in der Hosentasche und hat alles nach sich und seinen Frau gezogen, Post wurde immer ganz schnell beim rezeption abgeholt und dürfte nur von Ihm geöffnet werden und so weiter.

Wie sollte ich mich jetzt verhalten? Ich erhielt ein Schreiben (Anhörungsbogen) wo mir vorgeworffen wird als "factischer Geschäfstführer" keinen Insolvenzantrag gestellt zu haben. Ich war laut Staatsanwalt "stets" informiert über die wirtschaftiche Lage der UG, was also einfach nicht stimmt. Factische Geschäfstführer war ich natürlich schon gar nicht, Es gab ja einen Geschäftsführung!

Frage:
Sollte ich der Anhörungsbogen ausfüllen? Oder soll ich einfach warten bis eine Anklage oder Strafbefehl kommt und dann einen Anwalt beauftragen?

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von mitgründer):
Oder soll ich einfach warten bis eine Anklage oder Strafbefehl kommt und dann einen Anwalt beauftragen?


Offensichtlich hat Herr Q eine völlig andere Geschichte erzählt, nämlich dass du die Geschäfte geführt hast.
Also solltest du den Anhörungsbogen auch umfassend ausfüllen, und vor allem Beweise liefern, damit die Staatsanwaltschaft nicht nur die Geschichte der Gegenseite in den Akten hat.

Allerdings könntest du ein Problem bekommen: weil wenn du anfänglich wirklich mit zu den Gründern gehören solltest, werden eventuell noch irgendwelche Unterlagen dazu vorhanden sein. Und dann wird man dich fragen, wieso du anschließend nicht offiziell Gesellschafter oder Geschäftsführer geworden bist, sondern "nur" im Büro gearbeitet hast.

Insofern könnte es evtl. ratsam sein, schon jetzt einen Anwalt hinzu zu ziehen. Weil die Vorwürfe sind ja nicht ganz unerheblich.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mitgründer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein es gibt keine Unterlagen, ich war ledichlich bei ein Gespräch dabei aber alle Unterlagen wurden nur vom Freund und seinen Frau unterschrieben. Auch Notartermine war ich nicht dabei..

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen