Miterbe meldet sich nicht

19. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Maddin96
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Miterbe meldet sich nicht

Hallo,

ich erhielt vom Ordnungsamt die Nachricht das meine leibliche Mutter verstorben ist (leiblicher Vater vorher verstorben) und ich die Bestattungskosten übernehmen muss.
Meine leiblichen Eltern kannte ich nicht, da ich im Alter von ca. 3 Monaten zu Pflegeeltern gekommen bin und auch nie Kontakt zu meinen leiblichen Eltern hatte.

Dann stellte sich raus, dass ein Nachlass meiner leiblichen Mutter vorhanden ist.
Ich stellte einen Antrag auf einen Erbschein. Ein Testament gibt es nicht.

Ich erfuhr durch das Nachlassgericht das ich eine Schwester hatte die schon verstorben ist.
Und die beiden Kinder meiner Schwester nun erbberechtigt wären.

Das Gericht ermittelte den Sohn meiner Schwestern und informierte ihn, das seine Großmutter gestorben ist und ich einen Erbschein beantragt habe, zudem sollte er sich mit mir in Verbindung setzen.
Außerdem sollte er noch dem Gericht die Adresse seiner Schwester mitteilen.
Daraufhin erhielt ich einen Brief von einem Anwalt den der Sohn beauftragt hatte, indem er von mir Informationen über den Nachlass forderte.
Diese habe ich ihm, soweit es mir bekannt war, schriftlich mitgeteilt.

Seitdem habe ich von dem Sohn meiner Schwester nichts mehr gehört.
Auch hat er dem Gericht keine Auskunft gegeben.

Das Gericht hat mich danach informiert, das die Anschrift der Tochter weiterhin nicht bekannt ist und der Sohn keine wirksame Ausschlagungserklärung abgegeben hat.
Dadurch wurde mein Erbscheinantrag unrichtig und ich verpflichtet bin alle benötigten Informationen beizubringen habe.

Ich habe dann versucht per Einschreiben Kontakt mit dem Sohn aufzunehmen.
Der 1. Brief kam mit der Info zurück, dass er dort nicht mehr wohnt. Der 2. Brief kam mit der Info zurück, das der Empfänger nicht angetroffen wurde und der Brief zur Abholung bei der Post hinterlegt wurde, dort aber nicht abgeholt wurde.

Aus dem Nachlass möchte ich die Beerdigungskosten begleichen.

Jetzt ist guter Rat teuer, ich weis wirklich nicht was ich jetzt noch machen soll !?

Wer kann mir evt. helfen...???

Liebe Grüße


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Aus dem Nachlass möchte ich die Beerdigungskosten begleichen. Jetzt ist guter Rat teuer, ich weis wirklich nicht was ich jetzt noch machen soll !?

Du musst die Beerdigungskosten zunächst aus eigener Tasche begleichen. Diese kannst Du dann später bei den weiteren Erben anteilig einfordern.

-- Editiert von cruncc1 am 19.02.2017 20:10

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Marco Lott
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Aus dem Nachlass möchte ich die Beerdigungskosten begleichen. Jetzt ist guter Rat teuer, ich weis wirklich nicht was ich jetzt noch machen soll !?

Du musst die Beerdigungskosten zunächst aus eigener Tasche begleichen. Diese kannst Du dann später bei den weiteren Erben anteilig einfordern.

-- Editiert von cruncc1 am 19.02.2017 20:10


Ich würde zusätzlich noch eine Frist setzen. Das ganze würde ich dann per einfachem Einschreiben versenden, da ja anscheinend das Einschrieben mit Rückschein ignoriert wurde.
Alternativ können Sie auch den Anwalt fragen, ob er zustellungsbevollmächtigt ist, da könnten Sie auch an den ANwalt zustellen lassen.

Was den Erbschein angeht, ist es natürlich richtig, wenn das Gericht diesen nicht ausstellt, solange nicht alle Informationen vorhanden sind, da der Erbschein im Rechtsverkehr von erheblicher Bedeutung ist. Was jetzt genau noch für Informationen nachzureichen sind (bzw. für eine erneute Beantragung noch notwendig sind), kann durch den recht pauschalen Sachverhalt nicht mit Sicherheit gesagt werden.

Sofern der Anwalt Informationen forderte, hätten Sie diese nicht geben müssen, der Sohn ist selbst Erbe und hätte sich selbst Informationen besorgen können.
Insgesamt ist doch Vorsicht geboten, wenn schon ein Anwalt im Boot ist, dass Sie sich bei der Auseinandersetzung nicht übervorteilen lassen. Ggf. kann der Anwalt aber auch hilfreich sein, man könnte etwa versuchen, über Ihn Informationen über die Tochter zu bekommen. Sollte eine Anfrage durch Sie kein Erfolg bringen, hilft es manchmal, wenn man selbst einen Anwalt einschaltet, dies müssen Sie jedoch abwiegen.

Sollten Sie anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie auch gerne auf mich zurück kommen, ich bin bundesweit tätig.

Auch sollten Sie sich schon einmal, soweit Möglich, einen Überblick über die Werthaltigkeit des Nachlasses verschaffen.

Mit freundlichen Grüßen#


Marco Lott
Rechtsanwalt

-- Editiert am 20.02.2017 09:53

0x Hilfreiche Antwort

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