Miteminderung einfach so?

6. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)
Miteminderung einfach so?

Hallo hier im Forum, habe nur eine frage.Ein Mieter im Haus will dei Miete Mindern weil wir in seinem Bad nicht die passenden Fliesen drauf gemacht haben.das sind ungefähr 2 reinen mehr nicht.Die sehen nicht so aus wie die originalen.Darf er das weil es ihm nicht gefällt?

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28 Antworten
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#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Nein, das rechtfertigt keine Mietminderung.

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#2
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)

O. k. danke für die schnelle Antwort. Weil der Mieter meinte er war kooperativ zu uns bla bla bla aber wir haben die Fliesen schnellstmöglich drauf gemacht ohne es geht wirklich nur um die Schönheit im Bad. Danke aber für die schnelle Antwort

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#3
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Guoki77):
Hallo hier im Forum, habe nur eine frage.Ein Mieter im Haus will dei Miete Mindern weil wir in seinem Bad nicht die passenden Fliesen drauf gemacht haben.das sind ungefähr 2 reinen mehr nicht.Die sehen nicht so aus wie die originalen.Darf er das weil es ihm nicht gefällt?


Kommt drauf an. Wenn z.B. im Bad mit braunen Fliesen eine ganze Reihe dunkelgrüner Fliesen kleben, kann dies durchaus recht unansehbar sein. Ob es zu einer Mietminderung führt weiß ich nicht mit Sicherheit, unmöglich scheint es mir aber auch nicht.

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#4
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)

Es sind weiße fließen und oben drüber ist eine zwei Dreier mit zwei weiße Fliesen auch nur ein anderes weiß und die Fliesen sind etwas größer mehr nicht es ist nicht extrem pink oder extrem grün ganz normales weiß

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9888 Beiträge, 4480x hilfreich)

Wie sah das Bad bei Anmietung durch den Mieter aus und was war der Grund, dass ihr jetzt neue Fliesen angebracht habt?

Hintergrund der Fragen: Der Vermieter muss den vertragsgemäßen Zustand erhalten. Typischerweise ist das der Zustand bei Anmietung, sofern nicht irgendwelche Renovierungszusagen gemacht wurden. Wenn der Zustand jetzt vom vertragsgemäßen Zustand mehr als unerheblich abweicht, dann kann der Mieter eine Beseitigung dieses Mangels einklagen. Auch könnte er eine Mietminderung durchsetzen, wenn die Tauglichkeit der Wohnung mehr als unerheblich beeinträchtigt ist.

Ich würde mich wundern, wenn durch zwei Reihen falscher Bad-Fliesen letzteres der Fall wäre. Dennoch macht es meiner Meinung nach Sinn, erstmal vorne anzufangen und zu überprüfen, ob überhaupt ein Mangel vorliegt.

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#6
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)

Der grund war das er duscht und die fliesen waren niedrig. So das oben wasser fliesste mher nicht.

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#7
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

ich würde sagen, das rechtfertigt eine Mietminderung von min. 300 % :grins:

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#8
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)

Ok

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#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Wenn ein Mieter eine Wohnung mit hochwertiger Ausstattung zu einem ensprechenden Preis anmietet, dann wäre es sicherlich ein Streitthema, ob man z. b. der marmorvertäfelten Duschwand zwei Reihen Billig-Baumarkt-Fliesen draufsetzen darf, die das Gesamtbild eines edlen Badbereiches verschandeln.

In dem von dir geschilderten Umstand sehe ich keinerlei Gründe für eine gerechtfertigte Mietminderung.

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#10
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Nein, das rechtfertigt keine Mietminderung.


Ist das nicht etwas vorschnell?

Gemietet wie gesehen...Wenn die Fliese nicht passt, kannes zur Mietminderung führen. Aber: die bewegt sich unterstelligen Bereich.

Mietminderung wäre aber möglich für die Zeit der Sanierung.

Vielleicht hilft auch ein Kasten Bier? Nicht alles muss mit Geld laufen...Manchmal hilft auch einfach Empathie.

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#11
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)

Also der Mieter wohnt schon seit 4 Jahren in der Wohnung. Er duscht in der Badewanne was auch seit Jahren eingebaut ist im Haus. Die Sache ist ganz oben an den fliesen gehen Wasserspritzer rein und weil er Groß ist kann es schlimm werden wegen Schimmel usw. da hat meine Mutter entschieden ich lasse oben noch eine kleine Bahn an Fliesen oben draufkleben und gut ist. Die Sache ist ihm gefällt das nicht, weil das 2 verschiedene Art von Fliesen sind. Zwar Weiß aber nicht dasselbe und etwas grösser. wenn er ein Spiegelschrank dran hängt sieht man von den unpassenden Fliesen höchstens 2 Kleie reinen mehr nicht. Deshalb stellt er sich quer und droht mit Mietminderung mehr ist nicht.

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#12
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Ohne Foto kann man sich halt schlecht vorstellen, wie das aussieht.

Kleine optische Mängel werden i.A. nicht als mehr als unerhebliche Minderung der Tauglichkeit angesehen (Voraussetzung für einen Minderungsanspruch).
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536.html

Wenn ihr euch mit dem Mieter nicht einigt werdet, dann muss das halt ein Gericht entscheiden.

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Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#13
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Lies einfach mal, was das LG Kön von Duschen in der Badewanne hält, wenn nicht komplett gefliest ist.
https://www.rechtsanwalt-in-ahaus.de/2017/09/30/duschen-im-stehen-kann-vertragswidrige-nutzung-sein/

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#14
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke das wolte ich höre....war sehr hilfreich. :-)

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#15
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)

Miete unter Vorbehalt.(update) Gestern hat der Mieter die Miete Bezahlt vollständig...aber im kontoauszug steht drin: Miete unter Vorbehalt wegen Bad Fleisen 2017! Was bedeutet das genau und was will er damit erreichen? Wie lange kann oder muss er sowas reinschreiben weil das nervig is sowas? Er hat bis jetzt noch nie was schriftliches und Mittgeteilt das er die Miete mal mindern tut usw.
Was ist zu empfehlen.

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#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Guoki77):
Also der Mieter wohnt schon seit 4 Jahren in der Wohnung. Er duscht in der Badewanne was auch seit Jahren eingebaut ist im Haus. Die Sache ist ganz oben an den fliesen gehen Wasserspritzer rein und weil er Groß ist kann es schlimm werden wegen Schimmel usw. da hat meine Mutter entschieden ich lasse oben noch eine kleine Bahn an Fliesen oben draufkleben und gut ist


Quasi aufgepimpt und aufgrund des Alters der vorhanden Fliesen andere nehmen müssen. Das kommt vor. Solange die Fliesenarbeiten von einem Fachmann - fachgerecht - ausgeführt wurden, sehe auch ich hier keinen Grund zur Mietminderung, mal davon ausgehend, dass Sie keine MarmorImmobilie vermieten. Wir haben auch "aufgefliest" und zu einer anderen Farbe gegriffen, da die Farbe der vorhandenen Fliesen nicht mehr erhältlich war (also nicht der genaue Farbton - hier weiß), wir haben dann graue Fliesen genommen, hat was.

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Guoki77):
Wie lange kann oder muss er sowas reinschreiben

Bis in alle Ewigkeit.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)

der mieter hat wieder untervorbehalt bezahlt wegen bad fliesen.ich weiss nicht was ich machen soll.ich will eigentlich nix machen.weil die fliesen erfüllen ihren zweck,und die gleihen fleisen gibt es nicht mehr die sind ca.15 jahre alt und wir haben alternativen geholt.er soll schreiben was er will er muss den nächjstn schritt machen wenn er klagen will wegen den bad fliesen.
oder sehe ich es falsch?

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#19
 Von 
Karl-Heinz1234
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 46x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Guoki77):
Wie lange kann oder muss er sowas reinschreiben

Bis in alle Ewigkeit.


Amen

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Guoki77):
oder sehe ich es falsch?

Nö. Deshalb ignorieren.

Oder einmal per Einschreiben mitteilen, das man eine unsubstantierte Zahlung unter Vorbehalt nicht anerkennt.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#21
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)

Ok danke, ich denke so werde ich es auch machen. Weil es nervt. Es geht nur um paar fleisen. Wo ich schnell dranmachen gelassen habe. Es erfüllt seinen zweck und ist besser wie vorher. Danke für die info. Langt auch ein einschreiben mit den paar worten? Ist das dann auch gültig vor gericht ect.

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#22
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)



Der Mieter muss dem Vermieter in einem Schreiben mitteilen, warum und auf welcher Grundlage die Zahlung unter Vorbehalt geleistet wurde.
Er muss in dem Schreiben zudem eine Frist zur Klärung der Streitfrage setzen. In der Regel sollte diese nicht mehr als zwei Wochen betragen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen, wie etwa bei einem zu erwartenden Urteil zur Streitfrage, kann die Frist länger sein. Also bis in alle Ewigkeit kann der Mieter nicht mit "Vorbeahlt" zahlen.

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#23
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)

Im kontoauszug steht drin " Miete .... Untert vorbehalt wegen bad fliesen" er sagt mir das schon was sein problem ist und wird immer so zahlen bis ioch die fleisen ab reise und neue drann mache.die es garrnicht mehr gleich gibt.

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#24
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Das Bad mit den halbhohen Fliesen an der Badewanne hat der Mieter ja so angemietet.
Dass du daher gar nichts hättest baulich ändern müssen, wurde ja schon gesagt.
Du hättest ihn einfach darauf verweisen können, dass die Badewanne zum Baden da ist und dass da eben nicht im Stehen duschen kann.
Hier nochmal das Urteil LG Köln vom 24.02.2017 1S 32/15
Dein übereifriger Gehorsam wird halt jetzt bestraft - aber man lernt ja sicher dazu ;)

Eine repräsentative Anzahl von Urteilen zu farblich abweichenden Fliesen bzw. optischen Mängeln und daraus möglicherweise entstehenden Minderungsansprüchen, die man als Anhaltspunkt nehmen könnte gibt es nicht.
z.B.
5% ohne nähere Beschreibung > Link
3% bei unterschiedlichen Fliesen und über Putz verlegten Rohren > Link
Voraussetzung für einen Mietminderungsanspruch ist immer ein nicht nur unerheblicher Mangel.
Möglicherweise gibt es diesbezüglich so wenig "Minderungssatz-Urteile", weil eben in vielen anderen derartiger Streitfälle nach Meinung der Gerichte überhaupt kein Minderungsanspruch bestand.

Wenn du wegen des "Vorbehaltvermerks" nicht mehr ruhig schlafen kannst, dann musst du dir halt deine Möglichkeiten überlegen und eine Entscheidung treffen:
- die Sache einfach aussitzen
dazu hier Wann verfält eine Zahlung unter Vorbehalt?
Geschieht innerhalb einer Zeitspanne von etwa 6 Monaten nichts (von seiten des Mieters für eine gerichtliche Klärung), darf der Vermieter davon ausgehen, dass keine weiteren Schritte mehr unternommen werden. Der Zahlungsvorbehalt gilt dann als verwirkt, weil der Mieter durch sein Verhalten gezeigt hat, dass er an einer Weiterverfolgung etwaiger eigener Ansprüche wohl kein Interesse mehr hat.
- versuchen eine endgültige Klärung direkt mit dem Mieter zu erreichen (man einigt sich auf einen Minderungssatz, mit dem beide einverstanden sind)
- selbst eine gerichtliche Klärung anstreben - hier wäre der richtige Weg eine Feststellungsklage (auf das Nichtbestehen von Rückzahlungsansprüchen wegen Nichtbestehens von Minderungsansprüchen); allerdings zahlst du deine Anwaltskosten und die Gerichtskosten erst einmal selbst - und darfst dich dann überraschen lassen, wie dein zuständiger Richter die Sache sieht.
hier wird das am Rande zu einer ähnlichen Geschichte erwähnt (da wollte der Vermieter wegen dauerhafter Vorbehaltszahlung dem Mieter kündigen und ging damit baden)
dort nochmal mehr zu dieser Klageart:
http://www.iww.de/mk/archiv/minderung-so-waehlen-sie-stets-die-richtige-klageart-f17247

Also ich würde klar erst einmal mind. 6 Monate abwarten, danach gegenüber dem Mieter Verwirkung seines Vorbehalts-Vermerks erklären und ihn gleichzeitig auffordern seinen Vorbehalt zurückzunehmen oder einfach abwarten bis er tatsächlich einen Betrag nicht mehr zahlt und möglicherweise damit selbst einen Kündigungsgrund setzt.
Falls du wirklich für eine Klärung Geld in die Hand nehmen willst, dann musst du eben Feststellungsklage einreichen - aber auch dafür drängt es sich doch geradezu auf, zunächst mal in aller Seelenruhe abzuwarten.

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#25
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)

Das denke ich auch erst abwarten er hat mir nichts mitgeteilt sei es schriftlich oder mündlich warum und weshalb also warte ich bis ein Schreiben von ihm kommt

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Der Mieter muss dem Vermieter in einem Schreiben mitteilen, warum und auf welcher Grundlage die Zahlung unter Vorbehalt geleistet wurde.
Er muss in dem Schreiben zudem eine Frist zur Klärung der Streitfrage setzen.

Rechtsgrundlage?
Und bitte nicht wieder so einen Verweis auf so eine ominöse Seite die das unsubstantiert behauptet.



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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Guoki77
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 10x hilfreich)

Das mit unter vorbehalt geht seit Mai 17. bis heute habe ich keine mündliche oder schriftliche erklärung.
Trotz dem an alle eine Dankeschön für die Tips usw.

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#28
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

#24 durchlesen.

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