Hallo, wir betreiben ein Fotostudio und haben dieses vor ca. einem Jahr von Person X übernommen.
Person X wollte dort auch ein Fotostudio aufbauen, hat es aber nicht fertig gebracht.
Person X betreibt trotzdem weiterhin Fotografie und nutzt im Impressum all seiner Online-Seiten die alte, nämlich unsere aktuelle Adresse.
Das geht soweit, dass Post an ihn bei uns landet und wir auch schon Besucher bei uns hatten, die zu ihm wollten.
Was können wir außer Bitten, die keine Beachtung finden, tun, damit er nicht weiter unsere, also eine falsche Adresse im Impressum benutzt?
Möglichst ohne hohe Kosten, da wir befürchten, dass nach einer Abmahnung kein Geld bei ihm zu holen sein wird und wir auf diesen Kosten hängen bleiben würden.
Mitbewerber nutzt unsere Adresse im Impressum
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
ZitatPerson X wollte dort auch ein Fotostudio aufbauen, :
Scheint so, als würde er doch die korrekte Adresse nutzen?
Denn irgendwann wird ihm ja irgendwer genau das erlaubt haben.
Da wäre dann als erstes mal die Frage nach dem Wortlaut der entsprechenden vertraglicnen Vereinbarung.
Hallo, danke für die Antwort.
Natürlich wurde es ihm erlaubt. Er hat das Projekt aber aufgegeben, wir haben den Mietvertrag übernommen / auf uns umschreiben lassen und das Studio fertig aufgebaut.
Es geht also nicht darum, dass er kein Berechtigung hatte, es ist sozusagen seine alte Adresse, die er nutzt.
Aber unter dieser Adresse ist er eben faktisch nicht mehr gemeldet oder erreichbar.
Und das vorsätzlich, da wir ihn mehrfach darum gebeten haben, im Impressum seine neue Adresse anzugeben.
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Ich würde da einen Unterlassungsanspruch sehen, zumal ja offenbar der eigene Betrieb gestört wird (im schlimmsten Fall müßte man sogar unberechtigte Abmahnungen abwehren). Ab zum Anwalt!
ZitatNatürlich wurde es ihm erlaubt. :
ZitatEs geht also nicht darum, dass er kein Berechtigung hatte, :
Doch, genau darum geht es. Ob er noch immer eine Berchtigung hat, diese Anschrift zu nutzen.
Danke für Ihre Antworten.
Wieso oder wie sollte er immer noch eine Berechtigung haben, diese Anschrift zu nutzen?
Er ist an dieser Adresse seit über einem Jahr nicht mehr erreichbar und eine Absprache mit dem Vermieter, dass er weiterhin diese Adresse verwenden dürfte, besteht nicht.
Ich gehe jetzt mal nicht von unserem Unterlassungsanspruch aus sondern von der Pflicht ein Impressum bereit zu halten, unter dem man erreichbar ist. Das ist doch Pflicht, oder?
ZitatWieso oder wie sollte er immer noch eine Berechtigung haben, diese Anschrift zu nutzen? :
Na, durch die unter #1 erwähnten vertraglichen Vereinbarungen.
Zitat:Ich gehe jetzt mal nicht von unserem Unterlassungsanspruch aus sondern von der Pflicht ein Impressum bereit zu halten, unter dem man erreichbar ist. Das ist doch Pflicht, oder?
Klar kannst du die Gegenseite auch abmahnen (lassen - das ist besser, weil ein Anwalt keine Laienfehler macht), wenn sie immer noch Mitbewerber ist.
Zitatsondern von der Pflicht ein Impressum bereit zu halten, unter dem man erreichbar ist. Das ist doch Pflicht, oder? :
Nö, das ist keine generelle Pflicht.
Unter bestimmten Umständen (z.B. Betrieb einer nicht privaten Website) muss man diverse Pflichtinformationen bereithalten.
ZitatKlar kannst du die Gegenseite auch abmahnen (lassen - das ist besser, weil ein Anwalt keine Laienfehler macht), wenn sie immer noch Mitbewerber ist. :
Abmahnen/auf Unterlassung verklagen kann man auch jeden der nicht Mitbewerber ist...
ZitatAbmahnen/auf Unterlassung verklagen kann man auch jeden der nicht Mitbewerber ist... :
Nein!
Nicht erfolgversprechend...
ZitatNein! :
Ach echt?
ZitatNicht erfolgversprechend... :
Dann erklär mal warum ...
Weil nur Mitbewerber oder Abmahnvereine hier abmahnen dürfen.
Als unbeteiligter Dritter kann man doch keinen Wettbewerbsverstoß abmahnen...
Zitatsondern von der Pflicht ein Impressum bereit zu halten, unter dem man erreichbar ist. Das ist doch Pflicht, oder? :
Nein, das ist keine Pflicht.
Nur unter bestimmten Umständen (z.B Betrieb einer Website) muss man diverse Pflichtinformationen mitteilen.
ZitatWeil nur Mitbewerber oder Abmahnvereine hier abmahnen dürfen. :
Das wäre (wie du richtig erkannt hast) bei einem Wettbewerbsverstoß der Fall
ZitatAls unbeteiligter Dritter kann man doch keinen Wettbewerbsverstoß abmahnen... :
Da es kein Wettbewerbsverstoß ist, sollte man auch keinen Wettbewerbsverstoß abmahnen.
Hier liegt (möglicherweise) ein rechtswidriger Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vor, da ist es glücklicherweise egal ob der Gegner Wettbewerber ist oder Privatmann.
Zitat:Hier liegt (möglicherweise) ein rechtswidriger Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vor
Gut, aus dem Blickwinkel wird das sogar zutreffen, ja.
Auch prüfen, ob die Adresse böswillig im Email-Verkehr mißbraucht wird.
Zitat:ZitatPerson X wollte dort auch ein Fotostudio aufbauen, :
Scheint so, als würde er doch die korrekte Adresse nutzen?
Denn irgendwann wird ihm ja irgendwer genau das erlaubt haben.
Da wäre dann als erstes mal die Frage nach dem Wortlaut der entsprechenden vertraglicnen Vereinbarung.
Bin seit 10 Minuten neu in dieser Community, konnte allerdings schon feststellen, dass Sie fast jedem Beitrag mit belanglosen, verwässerten Kommentaren aufweichen. Hinzu kommt, dass Sie kindisch reagieren, wenn Leute ihren halbgaren Gedankenergüßen faktische Ansätze entgegen bringen. Ich empfehle Ihnen wärmstens, GuteFrage.net zum neuen Kernpfeiler Ihrer Existenz zu machen. Zum Wohle aller Beteiligten...
-- Editiert von NeusterBenutzer am 15.09.2017 11:48
ZitatBin seit 10 Minuten neu in dieser Community, konnte allerdings schon feststellen, dass Sie fast jedem Beitrag :
50423 Beiträge in 10 Minuten?
Genie oder Dummschätzer?
Ich fürchte letzteres ...
ZitatWeil nur Mitbewerber oder Abmahnvereine hier abmahnen dürfen. :
Als unbeteiligter Dritter kann man doch keinen Wettbewerbsverstoß abmahnen...
Das ist richtig - allerdings man man ja nicht nur Wettbewerbsverstöße abnahmen.
Und jetzt?
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