Mitbesitz Kündigung

6. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Westernhorse
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitbesitz Kündigung

Hallo,

ich habe ein großes Problem mit der Mitbesitzerin meines Pferdes.
Im September 2007 haben ich und diese Frau meine alte Reitbeteiligung per Schutzvertrag geschenkt bekommen. Untereinander haben wir ebenfalls einen Vertrag gemacht, dass sie nur für 3 Jahre Mitbesitzerin ist und dann das Pferd an mich übergeht. Nach 2 Monaten kamen aber schon so heftige Probleme auf, Lügen, sie kam an ihren Tagen nicht und scheint kein Interesse daran zu haben reiten zu lernen und das Pferd vernünftig zu bewegen. Also habe ich ihr gesagt, dass ich sie als Mitbesitzerin nicht mehr will und sie hat mir nach einigem Hin und Her und groben Anschuldigungen angeboten, ihren Anspruch an ihn abzugeben, wenn ich sie weiterhin als Reitbeteiligung behalte. Im Vertrag haben wir eine Kündigungsfrißt von 3 MOnaten vereinbart. Diese sind Ende Januar vorbei und ich habe ihr dies schriftlich nochmal zugeschickt. Nun kommt von ihr aber, dass ich sie gar nicht kündigen könne, denn davon stehe nichts im Vertrag (wir haben nur die Frißt festgehalten aber nicht wer wen kündigen kann) und wenn ich darauf bestehe geht sie zum Gutachter und Anwalt, denn sie will sich auszahlen lassen. Alles schätzen lassen und die Hälfte des Geldes von mir. WIe gesagt das Pferd und Zubehör wurde uns geschenkt und alles andere habe ic haus meiner Tasche bezahlt. Sie will auch das Geld wieder was sie in den letzten MOnaten an KOstenbeteiligung bezahlt hat.

Kann sie damit durchkommen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ralf Beckmann
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Was Sie hier schildern läßt einfach keine Beurteilung zu. Man müsste schon die einzelnen Verträge sehen. Grundsätzlich gilt: wer mit jemanden zusammen ein Pferd geschenkt bekommen hat, ist auch gemeinsam Eigentümer. Die Eigentümer können zwar durch Verträge festlegen, wer wann reitet und sich um das Pferd kümmert usw. Kündigt ein Eigentümer jedoch diesen Vertrag - mal angenommen das geht - bleibt der andere Eigentümer aber immer noch Miteigentümer des Pferdes! Derjenig ist dann - unterstellt jeder hat einen hälftigen Anteil - auch zur Hälfte an den Kosten zu beteiligen. Ich kann Ihnen nur dringend raten, nicht selbst mehr mit div. Verträgen an der Situation herumzubasteln, sondern einen Anwalt zu suchen, der sich mit Reitbeteiligungen usw. auskennt.

Ralf Beckmann
Rechtsanwalt

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"RA Ralf Beckmann"

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