Mitarbeiterin Fristlose Kündigung ?

3. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.06.2018 11:11:10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitarbeiterin Fristlose Kündigung ?

Hallo Zusammen,

Meine Mitarbeiterin (Anmeldekraft) hat heute um 17.00 Uhr unsere Praxis ohne sich abzumelden/entschuldigen verlassen, reguläre Arbeitszeit würde bis um 19.00 Uhr gehen. Da ich und meine StV heute Externe Termine hatten waren wir heute Nachmittag selbst nicht in der Praxis. Sie sollte aber bis um 19.00 Uhr bleiben (wie jeden Dienstag) um Telefonate, Terminabsprachen, Änderungen usw. zu tätigen.

Wie es der Zufall will bin ich um 17.05 Uhr doch nochmal schnell reingesprungen.
Praxis Tür war verschlossen und unser Hausbesuchschild aufgehängt mit dem Vermerk das wir ab Morgen früh um 08.00 Uhr wieder da sind. Ich habe direkt meine StV angerufen um zu fragen, ob sich die Mitarbeiterin bei ihr gemeldet hat bez. früher gehen oder Krankmeldung, diese verneinte dieses aber. Mitarbeiterin hat sich weder bei mir noch bei ihr gemeldet!

Um 18.00 Uhr hatte meine StV folgende WhatsApp Nachricht bekommen: "Bin um 17:00h gegangen, mir gehts total beschissen..., Werde morgen in der Praxis anrufen, falls ich nicht kommen kann..."

Meine Frage kann ich die Mitarbeiterin wegen grober Pflichtverletzung fristlos Kündigen?

LG und Danke im Voraus

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

War man denn irgendwie unmittelbar vor/um 17 Uhr erreichbar?
War es der Angestellten möglich/zumutbar zu kommunizieren?

Das sind Fragen, die zu klären wären.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12321.06.2018 11:11:10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir waren beide vor/um 17.00 Uhr übers Handy erreichbar. Wir haben alle Mitarbeiter als Favoriten gespeichert so das diese immer durchkommen. Sie hat es aber auch nicht versucht.

Sie konnte um 16:30 Uhr noch einen Termin mit einem Pat. vereinbaren und um 18.00 Uhr schreiben, also denke ich das es ihr schon zumutbar wäre sich rechtzeitig bei mir zu melden.

Es ist leider nicht das erste mal, das man sich nicht melden kann, daher der Gedanke mit der Fristlosen Kündigung
Das mach ich natürlich nicht gern aber als Kleinbetrieb haben wir schon sehr zu kämpfen.

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von fb456824-85):
aber als Kleinbetrieb


Einfach fristgerecht kündigen.

Wieso sollte man sich den Zirkus und die Unsicherheit mit einer fristlosen Kündigung antun?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von fb456824-85):
Es ist leider nicht das erste mal, das man sich nicht melden kann, daher der Gedanke mit der Fristlosen Kündigung

Wenn man sich nicht melden kann, dann ist das absolut kein Grund zur Fristlosen Kündigung.



Die Frage nach der Fristlosen Kündigung stellt sich erst, wenn sie sich nicht gemeldet hätte, obwohl es möglich/zumutbar gewesen wäre, es schon mindestens 1x davor vorgekommen wäre und sie deswegen schon abgemahnt worden wäre.



Aber als Kleinbetrieb unterliegt man ja nicht dem Kündigungschutzgesetz, das bedeutet man sich recht unkompliziert von ihr trennen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Na ja, ein "ich fühl mich beschissen," das ist ja wohl kaum die richtige Art, sich abzumelden, oder? Und ein Anruf sollte immer gehen. Es ging ja auch, das Schild an die Tür zu hängen.

Ich würde mich in einem Kleinbetrieb nicht unbedingt mit einer fristlosen Kündigung abquälen. Ist einfach zu arbeitsinteniv. Kündige ihr fristgerecht, und gut ist.

Und, @ Harry, eine fristlose Kündigung bedarf keiner Abmahnung.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Na ja, ein "ich fühl mich beschissen," das ist ja wohl kaum die richtige Art, sich abzumelden, oder? Und ein Anruf sollte immer gehen. Es ging ja auch, das Schild an die Tür zu hängen.

Ich würde mich in einem Kleinbetrieb nicht unbedingt mit einer fristlosen Kündigung abquälen. Ist einfach zu arbeitsinteniv. Kündige ihr fristgerecht, und gut ist.

Und, @ Harry, eine fristlose Kündigung bedarf keiner Abmahnung.

wirdwerden


Was sollte Sie denn deiner Meinung nach schreiben, wenn Sie krank ist? Evt. hat Sie es probiert und Funkloch?

Hier fehlen zu viele Parameter. In der Regel sind AN durchaus bereits sehr viel "durchzumachen". Da wir die Hintergründe nicht kennen ist es daher fehl am Platz hier die Glaskugel zu zücken.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Sie hätte um 17.00 Uhr informieren müssen, nicht später irgendwann, nachdem die Sache aufgeflogen ist. Und es scheint ja kein Einzelfall zu sein. Aber, ist doch müssig, darüber zu diskutieren, der Frau kann problemlos gekündigt werden, und das wars.

wirdwerden

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#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
In der Regel sind AN durchaus bereits sehr viel "durchzumachen"


Aber nicht alle und AG machen mit manchen AN auch viel durch! Der TE fragt lediglich an, ob eine Kündigung hier Erfolg hätte und möglich sei. Also ein rechtliche Frage, bei der man dem TE überlassen sollte, wie er weiter vorgeht.

Unterm Strich ist das hier nicht der erste Mal, dass die AN sich nicht rechtzeitig meldet und die SMS-Schreiberei erwachsener AN im Krankheitsfall ist m. E. sowieso nicht akzeptal. Was hätte gegen eine Meldung kurz vor dem Gehen um 17.00 Uhr gesprochen? Nichts!

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und, @ Harry, eine fristlose Kündigung bedarf keiner Abmahnung.

Dafür bedarf es genau genommen nicht mal eine Grundes oder einer Begründung.

Nur wenn das dann vors Gericht geht, dann schaut das Gericht schon genauer hin, was ist da passiert.
Fristlose werden immer wieder abgeschmettert weil es vorher keine Abmahnung gab.
Und eine zu späte Krankmeldung ist was anderes von der Gewichtung her als ein Diebstahl.3



Zitat (von HeHe):
Unterm Strich ist das hier nicht der erste Mal, dass die AN sich nicht rechtzeitig meldet

Was aber vollkommen irrelevant ist, denn der Schilderung nach konnte sie sie sich bei den anderen Malen ja nicht rechtzeitig melden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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