Mitarbeiter hat sich am fremden Smartphone bedient.

11. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
_nightowl85_
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitarbeiter hat sich am fremden Smartphone bedient.

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen und ein paar Ratschläge geben. Folgendes: Habe Privat zu einer Arbeitskollegin sehr guten Kontakt und schreiben u.a. auch WhatsApp Nachrichten. Meine Kollegin hat ihr Arbeit Handy auf Arbeit vergessen und ein Mitarbeiter hat ihr Handy durchstöbert und den Nachrichten verlauf den ich mit ihr hatte den kompletten Kollegen mitgeteilt. Meine frage ist. Was kann ich dagegen machen? Würde ihm gerne an den Karren fahren wollen kann ich u.a. auch Strafanzeige gegen ihn stellen? Und demnächst muss ich bei der Geschäftsleitung antanzen und mich muss ich mir vor der rechtfertigen? Ich glaube nicht, oder? Wäre mir sehr hilfreich wenn ihr mir ein paar Tipps geben könnt wie ich gegen den Kollegen der das Smartphone an sich genommnen hat vorgehen kann u.a. nehme ich auch an das es sowas wie Datenschutz gibt.

Besten Dank



-- Editiert von _nightowl85_ am 11.12.2017 04:48

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von _nightowl85_):
Meine Kollegin hat ihr Arbeit Handy auf Arbeit vergessen

Ist denn die Nutzung von privaten Handy am Arbeitsplatz vom Arbeitgeber erlaubt?
Vergleichbar mit offenen Schreiben oder dem aufgeschlagenen Buch muss man doch auch damit rechnen das andere Kollegen von den Inhalten Kenntnis erlangen.
Es gibt zwar auch Urteile das wenn die Passwörter am PC umgangen werden, dies ein Verstoß ist, analog müsste man wissen ob das Handy mit einem Passwort geschützt war.
Zudem kann der Kollege argumentieren, da war ein herrenloses Handy und er wollte sehen wem es gehört, ist ja durchaus möglich das auch Handy gerade zum Abhören benützt werden können, und so vertrauliches aus dem Büro nach außen kommt.
Zitat (von _nightowl85_):
Und demnächst muss ich bei der Geschäftsleitung antanzen und mich muss ich mir vor der rechtfertigen?

Aus welchem Grund, gab es aus arbeitsrechtlicher Sicht ein Beanstandung?

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Was kann ich dagegen machen?

Gar nichts. Es war ja nicht Ihr Handy.
(Sie könnten natürlich Ihre Kollegin auf Unterlassung verklagen, weil sie offenbar ein Handy ohne ausreichenen Passwort-Schutz offen zugänglich hat liegen lassen - aber ich vermute, dass Sie das nicht wollen.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Ich sehe hier 2 Ebenen....

1. Zum einen sind - selbst wenn man das Handy anschaut um zu sehen, von wem es ist, die Dinge die dort einsehbar sind privat. Der Kollege hatte nicht das recht, über diese Chats zu sprechen

2. Die Frage ob diese Chts während der Arbeitszeit geschehen und ob dies in der Firma erlaubt ist, muss die Geschäftsleitung klären.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Arbeitsrechtlich sehe ich da nicht einmal einen Ansatz - Privatangelegenheit unter Kollegen.
Zivilrechtlich? Auch eher nicht und nirgends - Briefgeheimnis, Verletzung der Privatsphäre ... wohl kaum, wenn so ein Teil offen rumliegt, ungesichert noch dazu.
Es wird sich wohl nie rumsprechen, dass man Vertrauliches besser nicht elektronisch verbreitet.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Arbeitsrechtlich sehe ich da nicht einmal einen Ansatz - Privatangelegenheit unter Kollegen.

Kommt auf die Umstände des Chats an:
- wurde eventuell über Vorgesetzte oder Kollegen gelästert?
- ergibt sich aus dem Chat, dass während der Arbeitszeit gechattet wurde?

Zitat:
Der Kollege hatte nicht das recht, über diese Chats zu sprechen

Aber ich sehe keinen durchsetztbaren Unterlassungsanspruch des Fragestellers - wenn wer was unternehmen könnte, dann die Eigentümerin des Handys.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Kommt auf die Umstände des Chats an:
- wurde eventuell über Vorgesetzte oder Kollegen gelästert?
- ergibt sich aus dem Chat, dass während der Arbeitszeit gechattet wurde? # 5 drkabo

Stimmt. Ich hatte mehr an 'romantische' Inhalte gedacht. Würde auch die Sorge von @_nightowl85_ erklären.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
_nightowl85_
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich sehe hier 2 Ebenen....

1. Zum einen sind - selbst wenn man das Handy anschaut um zu sehen, von wem es ist, die Dinge die dort einsehbar sind privat. Der Kollege hatte nicht das recht, über diese Chats zu sprechen

2. Die Frage ob diese Chts während der Arbeitszeit geschehen und ob dies in der Firma erlaubt ist, muss die Geschäftsleitung klären.


Nein, der Kollege wusste, dass dies das Hnady mener/unsere Kollegin ist.

2. In der Arbeit dürfen wir das Handy nicht nutzen außer in der Pause. Der Chat nicht ist nicht während der Arbeitszeit geschrieben worden.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ja und? Sie hat es doch trotzdem herumliegen lassen. Abgesehen davon, kann alles dahingestellt bleiben, allenfalls die Kollegin kann gegen wen auch immer vorgehen. Du nicht.

wirdwerden

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Der Kollege hatte nicht das Recht, über diese Chats zu sprechen. #7 _nightowl85_

Wenn du hier von 'Recht' sprichst, dann in einem unspezifischen, umgangssprachlichen Sinn und Gebrauch; so wie: du hast nicht das Recht, mich so anzuschnauzen. Das macht man nicht, gehört sich nicht ... Der Kollege hätte sich anständig verhalten, wenn er die Klappe gehalten hätte - wenn er anständig wäre, hätte er auch nicht die Dateien durchstöbert. Aber Anstand lässt sich nicht durch Paragrafen einfordern, noch einklagen.
Im Sinne des Juristischen fehlt da die Grundlage.
Das Grundübel, der Grundfehler ist und bleibt, Vertrauliches offen rumliegen zu lassen.

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#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von _nightowl85_):
In der Arbeit dürfen wir das Handy nicht nutzen außer in der Pause.

Damit sind wir beim Fehler Nummer 1, das Handy hätte vermutlich nichts am Arbeitsplatz zu suchen gehabt.
Zitat (von blaubär+):
Das Grundübel, der Grundfehler ist und bleibt, Vertrauliches offen rumliegen zu lassen.

Stimmt, mehr kann man nicht sagen.

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