Mitarbeiter einstellen

18. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Freelancer811
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitarbeiter einstellen

Sehr geehrte Community,

Ich bin seit geraumer Zeit selbständig tätig und zeitlich mittlerweile nahezu vollständig ausgelastet. Daher drängt sich mir die Überlegung nach einem Mitarbeiter stark auf.

Die zentrale Problematik ist: Ich kann mir nicht vorstellen wie ich entsprechend eines typischen Arbeitsvertrags ein Gehalt je Stunde zahlen kann, da ich ja im Vorfeld nicht weiß, wie produktiv mein Arbeitnehmer sein wird und dann im schlimmsten Fall Verlust erleide. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, wäre nach Leistung zu bezahlen. Wenn ich aber nach Arbeitsverträgen auf Honorarbasis im Internet suche, stoße ich nur auf Beiträge zur freiberuflichen Arbeit.

Ist so ein Arbeitsvertrag auf Bezahlung nach Leistung anstatt nach Zeit rechtlich überhaupt möglich?

Nebenbei bin ich auch für weitere Informationen rundum die Anstellung von Mitarbeitern interessiert, da ich diesbzüglich noch völlig ahnungslos bin.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

Ein Arbeitgeber hat Anspruch auf eine durchschnittliche Arbeitsleistung seiner Angestellten. Ein Arbeitnehmer-Vertrag, der nur auf Leistung abstellt, scheint mir nicht realistisch.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

In diesen Fällen immer mein dringender Rat: die Kammern bieten insoweit ganz hervorragende Kurse an. Unbedingt einen belegen, sonst steht man mit einem Bein immer im Knast.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120365 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Freelancer811):
da ich ja im Vorfeld nicht weiß, wie produktiv mein Arbeitnehmer sein wird und dann im schlimmsten Fall Verlust erleide.

Pech. Das nennt sich "unternehmerisches Risiko".



Zitat (von wirdwerden):
In diesen Fällen immer mein dringender Rat: die Kammern bieten insoweit ganz hervorragende Kurse an. Unbedingt einen belegen, sonst steht man mit einem Bein immer im Knast.

Volle Zustimmung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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