Mit voller unbefristeter Erwerbsminderungsrente Sozialgeld in Bedarfsgemeinschaft möglich?

22. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Flötzinger
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Mit voller unbefristeter Erwerbsminderungsrente Sozialgeld in Bedarfsgemeinschaft möglich?

Hallo, ich bräuchte ein Tipp, weil die Mitarbeiter beim Jobcenter sich wohl nicht so genau mit der Materie auskennen.
Problem:
Ich erhalte seid Okt. eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente. Bis dahin haben wir Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten. Kinderzuschlag ist wohl mit der Rente nicht mehr möglich (abgeleht worden), was ich in einem anderen Beitrag geschrieben habe.
Nun müssen wir Aufstocken, weil das Geld nicht reicht. Gestern waren wir beim zuständigen Jobcenter und ich habe den SB mein Anliegen genau erklärt und auch meinen Rentenbescheid vorgelegt. Ich habe ihn auch direkt gefragt, ob ich beim Jobcenter richtig bin oder beim Sozialamt einen Antrag auf Grundsicherung stellen muss. Er sagte mehrfach, dass das Jobcenter zuständig sei, da ich mit einer Erwerbsfähigen Partnerin in einer Bedarfsgemeinschat lebe. Natürlich haben wir nun alle Unterlagen erhalten und sollen diese ausfüllen. Nach einen weiteren Telefonat mit dem Sozialamt, müßte ich Grundsicherung für mich und der Bedarfsgemeinschaft beantragen. Um das noch mal abzuklären, habe ich die hotline der Jobagentur angerufen, da man ja nicht mehr direkt einen Sachbearbeiter anrufen kann. Die gute Frau bestätigte mir, das ich "alleine" Grundsicherung beantragen und meine Partnerin und die Kids beim Jobcenter einen Antrag stellen müssen. Jetzt kenne ich mich echt nicht ehr aus. Wer ist jetzt genau für uns zuständig. Es kann doch nicht sein, das jeder der Bedarfsgemeinschaft bei einer anderen Behörde die Anträge stellen muss...oder?
Über Tipps wäre ich dankbar!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Bei dauerhafter voller Erwerbsminderungen sollten die Leistungen nach dem SGB XII vorrangig dem Sozialgeld nach SGB II gewährt werden (§19 SGB II ).

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#2
 Von 
Flötzinger
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

@Retels

Also, dürfte das Jobcenter mir mit der vollen unbefristeten Rente auch über die BG Sozialgeld auszahlen, aber normalerweise kommt SGB XII zu tragen...oder wie kann ich das verstehen?

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Flötzinger:

Die Rechtslage (§ 19 Abs. 1 SGB II ) ist da aus meiner Sicht recht eindeutig:

Zitat:
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Arbeitslosengeld II. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches haben. Die Leistungen umfassen den Regelbedarf, Mehrbedarfe und den Bedarf für Unterkunft und Heizung.


Leistungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, auf die bei nicht bedarfsdeckender, voller und unbefristeter Erwerbsminderungsrente ein Anspruch besteht. Du hättest also Anspruch auf Grundsicherung und bist damit vom Sozialgeld nach § 23 SGB II ausgeschlossen.

Für Deine Frau (vorausgesetzt, sie ist erwerbsfähig) und die Kids wäre ALG II zu beantragen. Ihr müsst also tatsächlich unterschiedliche Leistungen bei unterschiedlichen Behörden beantragen und werdet dann eben auch von unterschiedlichen Behörden Geld erhalten. Die Auskunft der Hotline war insoweit (ausnahmsweise) korrekt.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Flötzinger
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

@AxelK

Vielen Dank, damit kann ich was anfangen!

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