Hallo zusammen,
es liegt folgender Sachverhalt vor.
Ein australischer Staatsangehöriger kam nach Deutschland Mitte Juni 2015 als Besucher. Anfang September hat er eine Aufenthaltsgenehmigung für einen Sprachkurs beantragt, der Anfang Oktober anfing. Ihm wurde somit eine Aufenthaltsgenehmigung vom 01.10.2015 bis zum 31.03.2016 gewährt. Er hat dann im März seinen Kurs um weiter 6 Monate verlängert und Verlängerung seines Visums beantragt. Sein Antrag wurde genehmigt und er bekam einen neue Aufenthaltsgenehmigung bis zum 14.10.2016. Am 12.10.2016 verlässt er Deutschland.
Wann dürfte er Deutschland wieder für 90 Tage besuchen?
Abwandlung:
Ein australischer Staatsangehöriger kam nach Deutschland als Besucher Mitte Juni 2016 und verließ Deutschland Mitte September. Wann dürfte er Deutschland wieder besuchen?
Noch eine generelle Frage: verstehe ich es richtig, dass es sich dabei nicht wirklich nur um Deutschland handelt, sondern um die ganze Schengen Zone?
Danke schon mal
Mit einem Besuchervisum erst wieder in 6 oder schon in 3 Monaten?
Notfall?
Notfall?
Ein australischer Staatsangehöriger kam nach Deutschland als Besucher Mitte Juni 2016 und verließ Deutschland Mitte September. Wann dürfte er Deutschland wieder besuchen? Mitte Dezember, nach Ablauf von 180 Tage seit der Einreise.
Noch eine generelle Frage: verstehe ich es richtig, dass es sich dabei nicht wirklich nur um Deutschland handelt, sondern um die ganze Schengen Zone? Ja.
Es gibt Schengen-Visa und es gibt nationale Visa.
Ein Besuchsvisum ist ein Schengen-Visum und da darf man innerhalb von 6 Monaten max. 3 Monate hier sein.
Wenn das Sprachvisum ein nationales Visum war, hat es meiner Meinung keinen Einfluss auf das Schengen-Visum. Das hängt nicht zusammen. Bin aber nicht sicher.
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Es gibt Schengen-Visa und es gibt nationale Visa. Und was hat das mit dem Sachverhalt zu tun? Australier benötigen gar kein Visum...
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