Mit-/ Nebenmieter Rechte & Pflichten

14. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.09.2015 15:33:10
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 17x hilfreich)
Mit-/ Nebenmieter Rechte & Pflichten

Hallo alle zusammen,

heute habe ich mal ein paar Fragen in eigener Angelegenheit.


Folgendes Szenario: Mein Mann hat 2005 in einer anderen Stadt eine Wohnung angemietet. Dann lernte er seine damalige Freundin kennen und sie zog zu ihm und wurde als Mitmieter in den bestehenden Mietvertrag mit aufgenommen. Nach einer ganzen Weile fing die damalige Freundin an die Gesamtmiete nicht mehr zu zahlen. Mein Mann hat dieses leider sehr spät mit bekommen, als er es aber heraus gefunden hat gab es Streß und die damalige Freundin wollte ihren Teil kündigen. Die Gesellschaft die die Vermieterin des sehr großen Wohnkomplex vertritt, ließ dies aber nicht zu und meinte, wenn dann müssten beide ausziehen. Da mein Mann aber dort wohnen bleiben wollte zog die Freundin (Ex) aus, doch sie blieb im Mietvertrag stehen. Als mein Mann dann mit mir zusammen zog, kündigte er die Wohnung. Ich muss gestehen ich bin mir nicht mehr sicher ob die Ex- Freundin mit gekündigt hat oder er das aufeinmal alleine konnte. Während der 3 Monate Kündigungsfrist wollte mein Mann nicht mehr in seiner alten Wohnung wohnen und seine Ex forderte, das sie bis zur Kündigung dort wohnen kann. Laut Vermieterin musste mein Mann das zulassen, da sie ja eben immer noch im Mietvertrag als Mit-/ Nebenmieter stand. Sie blieb nur ein paar Wochen, dann war sie auf und davon. Kaputt gemacht oder geklaut hat sie in der Zeit nix. Aber sie beteiligte sich auch nicht an der Renovierung. Sie bezahlte auch mal wieder keine Miete.

Nun hatte damals die Wohnungsgesellschaft eine Anwältin eingeschaltet um alle Mietrückstände einzufordern, zzgl. Rückstände der Nebenkostenjahresabrechnung und Renovierung.

Es wurde ledeglich mein Mann zur Zahlung heran gezogen, obwohl die Vermieterin selbst sagte das beide die Hälfte zahlen müssten und nicht wüsste warum die Anwältin nur meinen Mann anschreibt. Der Vermieterin sei es aber insoweit egal da sie nur ihr Geld wieder will. Die Aussage der Anwältin war, sie hätten von der Mitmieterin keine Anschrift und will nicht noch mehr Arbeit in diesen Fall stecken, da mein Mann ja genug Geld hätte. Die Anwältin erwähnte jedoch, dass wenn mein Mann fertig mit abzahlen ist, er auf die Gesamtforderung inkl. Zinsen etc. einen Titel gegen seine damalige Freundin stellen kann und er so dann die Hälfte zurück bekommt.

Als wir vor 2 Jahren einen Anwalt aufgesucht haben, sagte dieser uns das selbe. Er sagte, wenn alles bezahlt ist, lässt man sich eine Gesamtübersicht schicken, damit und mit dem Mietvertrag/ Kündigung und den Nachweisen das er alles abgezahlt hat soll mein Mann dann zum Amtsgericht und einen Titel erwirken. Dann wird die Ex vom Amtsgericht/ Landkreis angeschrieben. Und wenn die Ex das nicht aufeinmal zahlen kann, muss sie sich eben einen Anwalt nehmen.

Nun sind wir bald soweit, dass alles abgezahlt ist. Hat etwas gedauert aufgrund von Zinsen, Mahngebühren, Bearbeitungsgebühr, Anwaltskosten etc..

Ist das wirklich so einfach. Mein Mann möchte nur das zurück was sie hätte damals eh zahlen sollen zzgl. die Hälfte was die Anwältin (der Vermieterin) gekostet hat zzgl. Renovierungs- und Reperaturkosten.

Es sind knapp 3000€ für beide, pro Person also 1500€.




Danke und liebe Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120328 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat:
Die Aussage der Anwältin war, sie hätten von der Mitmieterin keine Anschrift und will nicht noch mehr Arbeit in diesen Fall stecken, da mein Mann ja genug Geld hätte.

Stimmt.
Das nennt sich gesamtschuldnerische Haftung und ist vollkommen korrekt.



Als erstes muss er mal die Ex finden.
Dann per Einschreiben mit Fristsetzung per Datum (14 Tage mindestens) anschreiben und die Begleichung der Schulden fordern.
Wenn sie nicht zahlt, dann einen Mahnbescheid beantragen.

Alles was vor 2012 angefallen ist, wäre verjährt. Wenn Sie also die Einrede der Verjährung bringt, wären diese Beträge nicht mehr einforderbar.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Aha2015):
Es wurde ledeglich mein Mann zur Zahlung heran gezogen,


Bei gesamtschuldnerischer Haftung, die hier vorliegt, kann sich der Gläubiger einen Schuldner aussuchen bei dem er versucht die Schulden einzutreiben oder sich bei alle Personen der Vertragspartei.

Zitat (von Aha2015):
Es sind knapp 3000€ für beide, pro Person also 1500€


Nein, 3000 € für jeden.

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#3
 Von 
guest-12324.09.2015 15:33:10
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo und danke,

das mit der Gesamtschuldnerhaftung weiß ich, danke dennoch. Meine Frage war dahin gehend gemeint wegen des Titel stellen das uns von zwei verschiedenen Anwälten geraten wurde. Das man die Dame vorher anschreiben muss und eine Frist setzten muss ist verständlich. Aber wie kann es sein das alles vor 2012 verjährt ist wenn mein Mann laut Anwälte erst einen Titel stellen kann wenn er selbst alles bezahlt hat und die Hälfte von ihr zurück will. Er kann doch jetzt noch garnicht die Gesamtsumme wissen wegen der evtl.noch weiteren Anwaltsgebühren und der aufjedenfall kommenden Zinsen die bis zum Ende der Rückzahlung anfallen.

Das würde ja heißen nur weil die Anwälte ihn als Zahlungspflichtigen genommen haben was sie ja dürfen und er das nicht so schnell ausgleichen konnte bleibt er jetzt auf den Schulden die beide vor 2012 gemacht haben alleine sitzen???

Ich glaub da brauche ich eine genauere Erklärung. Sorry.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Da würde ich mal die Anwälte fragen, die dazu geraten haben zu warten bis die Gesamtschuld feststeht.
Meiner Meinung nach ist der Anspruch deines Mannes gegenüber seiner Ex für den Anfangsbetrag in dem Jahr entstanden, in dem die damalige Vermieterin ihren Anspruch gegenüber deinem Mann geltend gemacht hat. Liegt die Entstehung des Anspruchs vor 2012, unterliegt das der regelmässigen Verjährung von 3 Jahren.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.09.2015 15:33:10
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke nochmal,

also die ersten Schulden wurden mitte 2011 gemacht. Bis die Anwältin Ende 2012/Anfang 2013 eingeschaltet wurde kam wenn überhaupt nur Zahlungserinnerungen von der Wohnungsgesellschaft die von der Vermieterin beauftragt wurden. Also ist euer Tipp so schnell wie möglich zum Anwalt gehen und am besten während dessen die Adresse der Ex raus bekommen?

Nagut die EMA wird schon bearbeitet.

Danke.

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