Mit Nachmieter aus dem Mietvertrag Härtefall?

16. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bayerli
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)
Mit Nachmieter aus dem Mietvertrag Härtefall?

Hallo zusammen,

Mein Arbeitsplatz liegt 47 Kilometer entfernt, ich würde nun gerne näher ran ziehen. Da es 300 Euro Sprit im Monat spart und auch insgesamt 2 Stunden Fahrtzeit.
In einem 4 Schichtsystem hat man nämlich nicht viel davon.

Nun ist allerdings die Frage ob 47 Kilometer (94 Kilometer hin und zurück) ausreichend sind um es als Härtefall zu sehen und ich dem Vermieter quasi einen Nachmieter besorgen kann?

Denn so würde ich wesentlich schneller aus allem raus kommen.
Im Mietvertrag ist ansonsten nix weiter dazu vereinbart.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Danke

-- Editiert von Bayerli am 16.04.2018 14:29

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Bayerli):
Nun ist allerdings die Frage ob 47 Kilometer (94 Kilometer hin und zurück) ausreichend sind um es als Härtefall zu sehen


Nein

Zitat (von Bayerli):
ich dem Vermieter quasi einen Nachmieter besorgen kann?


Das sollten SIe mit dem VM abklären.

Zitat (von Bayerli):
Denn so würde ich wesentlich schneller aus allem raus kommen.
Im Mietvertrag ist ansonsten nix weiter dazu vereinbart.


Pech inne Verlosung, das ist nicht der richtige Weg.

1. Sprechen Sie mit Ihrem VM, sagen Sie ihm, warum SIe gerne früher aus dem Vertrag möchten.

2. Evtl. bieten Sie ihm einen finanziellen Entlassungsobulus an (Einbehalt der Kaution)

3. Das mit dem Nachmieter stellen ist eine ganz schlechte Idee, das lassen Sie besser mal den VM selber machen, es sei denn, er akzeptiert diese Verfahrensweise.

-- Editiert von AltesHaus am 16.04.2018 14:49

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Was heisst schneller aus dem Mietvertrag rauskommen? Weniger als die übliche 3monatige Kündigungsfrist wird man normalerweise eh nicht hinbekommen. Gibt es einen wirksamen Kündigungsverzicht, so wäre die Frage, wielange dieser noch ist und wie und vor allem aus welchen Gründen sich die Situation bei Anmietung verändert hat. Wenn z.B. der Arbeitsplatz vom Arbeitgeber gekündigt wurde oder dieser den Arbeitsort woanders hingelegt hat, dann wäre das eine Änderung, die nicht vom Mieter ausgeht. Dann ist man in einem der wenigen Ausnahmefälle, wo wirklich an einen Wegfall der Geschäftsgrundlage gedacht werden kann.

Also: Bis wann könntest du "normal" kündigen und falls dies länger als drei Monate ist: Was hat sich seit Anmietung der Wohnung geändert?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Bayerli):
und ich dem Vermieter quasi einen Nachmieter besorgen kann?

Denn so würde ich wesentlich schneller aus allem raus kommen.


Wie kommst Du denn auf das Schmale Brett?

Ist der Mietvertrag unbefristet und ohne noch laufenden Kündigungsverzicht?

Wenn nicht vergiß es.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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