Mit Fahrrad auf dem Gehweg

10. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Vagabund
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 15x hilfreich)
Mit Fahrrad auf dem Gehweg

Heute morgen hat mich ein Ordnungshüter (Ordnungsamt, kein Polizist) angehalten, nachdem er beobachtet hat, wie ich mit dem Fahrrad auf dem Gehweg (entgegen einer Einbahnstraße) gefahren bin.
Was ist aber, wenn ich nun behaupte ich sei dort nicht langgefahren? Er hat ja auch keine Zeugen, sondern nur die Tatsache, das er meine Daten hat.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Vagabund
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 15x hilfreich)

Und was wäre gewesen, hätte ich falsche Angaben gemacht?

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Die Frage ist zuerst:
Warum fährt ein Erwachsener entgegen der Strassenverkehrsordnung auf dem Bürgersteig?
Dies ist nur für Kinder bis zu 10 Jahren erlaubt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Verstehe ich Dich richtig, dass er sich Namen und Adresse notiert, aber keinen Ausweis in Augenschein genommen hat? Dann müsste er Dich notfalls vor Gericht identifizieren, also wieder erkennen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Vagabund
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 15x hilfreich)

warum ich auf dem Gehweg fahre?
Erstens: ist es auf vielen Gehwegen in der Stadt erlaubt, die Beschilderung ist aber nicht immer ganz nachzuvollziehen, wo man auf einmal nicht mehr darf.
Zweitens: Ich habe keine Lust, mich mit Autos und LKW's anzulegen, die in einem doch recht knappen Abstand an einem vorbei fahren, wenn man mit dem Fahrrad auf der Straße fährt.
Die Straßen sind stellenweiße sehr eng.
Drittens: Einbahnstraße deshalb, weil sonst ein langer Umweg auf einer viel befahrenen Straße ohne Rad- und/oder Fußweg die Alternative wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Trotzdem ist das Fahren auf dem Bürgersteig für Erwachsene verboten. Kinder bis 8 Jahre müssen, Kinder bis 10 Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren.

Nach § 111 OWiG kann die falsche Namensangabe mit einem Bußgeld bis zu 1000,-EURO belegt werden.

--Ich habe keine Lust, mich mit Autos und LKW's anzulegen, die in einem doch recht knappen Abstand an einem vorbei fahren, wenn man mit dem Fahrrad auf der Straße fährt.--


Gerade heute morgen wieder nahm mich eine Radfahrerin auf dem Bürgersteig auf`s Korn.:(

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Vagabund
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich weiß, dass es normalerweise verboten ist,
trotzdem hab ich damit ein kleineres Problem als mit 20 Tonnen Stahl auf Rädern, die in einem halben Meter Abstand an mir vorbei fahren.
Und gestern hab ich auch gesehen, das auf der Straße auch teilweise der Gehweg für Radfahrer frei gegeben ist.
Ab wann endet denn so eine Freigabe? an der nächsten Kreuzung? oder muß dann erneut ein Schild stehen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)

Hi @Vagabund,

ein Radweg muss an jeder Kreuzung neu ausgeschildert sein, beidseitig wenn es in die 'falsche' Richtung geht. An Einbahnstrassen muss auf der Strasse ein 'Radfahrer frei' stehen, dann kann man diese auch in beide Richtungen nutzen.
Ich halte zwar auch nix vom Fahren auf dem Fussweg, aber nach meinen Erfahrungen in Duesseldorf kann ich gut verstehen dass man sich nicht mit jedem Blindgaenger auf 4 Raedern gern die Strasse teilt...

-----------------
" Kopf gut schütteln vor Gebrauch!"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo, moin,
mal ein anderer Aspekt, was ist denn mit den Radfahrern die sich wie Idioten auf dem Geh/Radweg benehmen. Da ist man als Fußgänger meist auch nur Freiwild.
Die Krönung ist dann noch wenn diese morgens und abends im Dunkeln ohne Licht unterwegs sind....

Was kann man gegen die unternehmen? Regenschirm in die Speichen?

LG

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

henriette68 ,

das habe ich mir auch schon überlegt.:)

Geh/Radweg lasse ich mir noch gefallen, der ist in der Regel unterteilt.....aber auf einem normalen Bürgersteig?

Das mit dem Licht ist auch richtig. Da wird sich ein teures Rad angeschafft, aber für Dynymo, Fahr- und Rücklicht scheint das Geld dann doch nicht mehr ausreichend zu sein. Ich gehe davon aus, dass diese Fahrräder eigentlich gar nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 328x hilfreich)

Hehe, ich seh leider beide Seiten. Pedalaffen, die Nachts ohne Licht auf der falschen Strassenseite mit ordentlich Geschwindigkeit unterwegs sind und dann noch bloed schauen, wenn man sie mit dem Auto fast umkarrt, aber ebenso Fussgaengerzombies, die glauben dass die eine Haelfte des Wegs rot ist weil das besser mit ihren Schuhen oder Hosen harmoniert und Autofahrer die durch einen Radfahrer, der selbst am Tage mit Licht faehrt (wie mich) einfach hindurch gucken koennen, wenn sie ihm die Vorfahrt nehmen.
Da fragt man sich, ob die These dass der Mensch nur 10% seines Hirns nutzt nicht eher ein Durchschnitt ist, und eigentlich heisst dass nur 10% der Menschen ihr Hirn nutzen :devil:

-----------------
" Kopf gut schütteln vor Gebrauch!"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Ein Fussgänger ist auf dem Bürgersteig durch Fahrradfahrer mehr gefährdet, als ein Radfahrer auf der Straße....auf dem Bürgersteig befinden sich nämlich mehr Fussgänger, als sich auf der Staße Radfahrer befinden.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Fazit:
mit ein bisschen mehr Rücksichtnahme auf allen Seiten würde es uns allen besser gehen...

Liebe Grüße....

PS. ich bin Radfahrer, Fußgänger (hab einen kleinen Hund mit Flexileine) und Autofahrer. Ich wohne in einer Unistadt mit ganz vielen Fahrrädern ohne Licht, und ganz vielen geteilten Fuß/Radwegen. Und wenn ich mir ansehe wie einige Radfahrer sich benehmen kann man sich nur wundern das es nicht viel häufiger kracht.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Vagabund
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich bin auch mit dem Auto unterwegs. Ich weiß, dass man ein Fahrrad ohne Licht nur schwer oder gar nicht sieht.
Deswegen hab ich Wert darauf gelegt, dass bei meinem Fahrrad auch Licht dran ist.
Hab extra nochmal Geld ausgegeben, um mir eine bessere (hellere) Beleuchtung zu kaufen.
Ich hab auch schon Kinderwagen über den Fußweg geschoben, und weiß, was es heißt, von einem Radfahrer aufs Korn genommen zu werden.
Deswegen fahre ich auch nicht zu schnell (im Schnitt so um die 15 km/h) und wenn dochmal ein Fußgänger da ist fast Schritt.
Der Gehweg, den ich als Radweg "mißbrauche" wird eh fast nicht genutzt, also man muß schon Glück haben, dass man da jemanden antrifft.
Andere Gehwege, die mehr von Fußgängern genutzt werden, wo es schon fast gefährlich ist, da lag zu fahren (Schüler mit mp3-Player hören keine Fahrradklingel) sind für Fahrrad frei gegeben und sind noch nicht einmal geteilt.

Ich versuche schon Rücksicht zu nehmen, egal ob mit Fahrrad oder Auto, aber ich weiß, dass es andere nicht machen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Vagabund
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 15x hilfreich)

Soo...
Gestern kam nun die Schriftliche Verwarnung, Preis: 15 Euro

Aber mir wird nun das Befahren einer Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 220)zur Last gelegt.
Aber ich bin aj definitiv nicht auf der Straße gefahren sondern auf dem Gehweg. Straße wäre mir zu gefährlich. Dies wurde mir ja auch an dem Tag von dem "netten Herrn in grün" (Ordnungsamt) vorgeworfen und nnicht das befahren der Straße....

Was denn nun?

Als nächstes stimmt die Zeit nicht ganz. der hat sich mindestens um eine 1/4 Stunde vertan. Nachweisen kann ich das anhand der elektron. Zeiterfassung bei uns in der Firma.

6x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.899 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen