Guten Tag,
am Samstag Abend waren wir mit paar Freunden in Holland und auf dem Rückweg wurden wir angehalten (NRW).
An mir wurden 2 Gramm Gras gefunden, bei der Fahrerin nichts, und bei den beiden hinten auch nichts. Aber es lagen noch 1,5 Gramm Gras hinten im Auto.. es hat keiner gesagt, wen das gehört und deshalb hat der Polizist gesagt, dass die Anzeige dann für alle gilt.
Zu mir: ich habe vorher keine anzeigen gehabt bzw. bin nicht vorher auffällig geworden, außer anfang des jahres. da wurde ich ebenfalls mit 0,3 ca erwischt, der staatsanwalt hat aber die Anzeige fallen gelassen (weiß nicht, ob das noch in irgendeinem register oder so steht, deshalb wollte ich das noch erwähnen)
Der Polizist meinte, dass das für uns alle ein Erstvergehen war und das wahrscheinlich fallen gelassen wird. Dennoch bereue ich die Tat und hab mir schon vorgenommen, sowas nicht mehr zu tun. Das war echt ein Schock für mich ..
hier meine Fragen: Bekomme ich zwei anzeigen? weil eine müsste ich ja so bekommen, da 2 gramm an mir gefunden worden sind. und dann noch die zweite anzeige, wo die 1,5g, die hinten im auto gefunden worden sind, aufgeteilt werden durch 4..
Was erwartet mich alles, wenn die anzeige nicht fallen gelassen wird?
Wird das Straßenverkehrsamt etwas davon mitbekommen? Also, ich bin 21 und habe seit 2 jahren meinen Lappen. bin vorher diesbezüglich nie aufgefallen, war ja nicht berauscht am steuer oder sonstiges, war halt nur der beifahrer und ein test wurde auch nicht gemacht.
ich befürchte echt das schlimmste und habe sorge, dass das meine Zukunft kaputt machen könnte.. ich bin momentan Lehramtsstudent und werde wahrscheinlich in 5-6 jahren dann keine Stelle finden, falls der BTM eintrag kommt. Angst um meinen lappen habe ich auch und ja, ich weiß, dass es nicht viel bringt hier rumzuweinen, aber würde das trotzdem gerne loswerden. Hoffentlich kann mir ja einer helfen...
mit freundlichen grüßen
Mit Cannabis erwischt worden (Grenze, Beifahrer)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Der Polizist meinte, dass das für uns alle ein Erstvergehen war und das wahrscheinlich fallen gelassen wird. Klar - weil der nichts davon wußte, daß Sie gerade erst ein ähnliches Verfahren hatten. Folglich sind Sie kein Ersttäter und dürfen mit einer Geldstrafe rechnen.
ich befürchte echt das schlimmste und habe sorge, dass das meine Zukunft kaputt machen könnte.. Da hätten Sie dann wohl besser nach dem ersten Verfahren aufhören sollen. Eine Btm-Verurteilung bringt Ihnen für 5 Jahre den Vermerk nach § 25 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ins Führungszeugnis.
Wird das Straßenverkehrsamt etwas davon mitbekommen? Das ist durchaus möglich. Sie sind ja aber nicht bekifft gefahren bzw. es gibt gar keinen Konsumnachweis - da wäre maximal ein ärztliches Gutachten zu erwarten.
ZitatDer Polizist meinte, dass das für uns alle ein Erstvergehen war und das wahrscheinlich fallen gelassen wird. Klar - weil der nichts davon wußte, daß Sie gerade erst ein ähnliches Verfahren hatten. Folglich sind Sie kein Ersttäter und dürfen mit einer Geldstrafe rechnen. :
Kann er das nicht im Register sehen? Die Beamten haben uns doch "abgecheckt" und das hat eine halbe Stunde gedauert, dann bin ich davon ausgegangen, dass sie jeden mal unter die Lupe genommen haben.
Also stehen auch fallengelassene Anzeigen im Register? Versteh ich das richtig?
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Kann er das nicht im Register sehen? Das ist doch völlig schnuppe - er hielt sie für einen Ersttäter, aber Sie sind keiner. Und spätestens der zuständige Staatsanwalt wird das problemlos im Verfahrensregister sehen können. Und natürlich ist jedes polizeiliche "Anfallen" bei INPOL/POLAS gespeichert, mal unabhängig davon, welcher Polizist da konkret drauf Zugriff hat.
Also stehen auch fallengelassene Anzeigen im Register? Versteh ich das richtig? Absolut.
ZitatKann er das nicht im Register sehen? Das ist doch völlig schnuppe - er hielt sie für einen Ersttäter, aber Sie sind keiner. Und spätestens der zuständige Staatsanwalt wird das problemlos im Verfahrensregister sehen können. Und natürlich ist jedes polizeiliche "Anfallen" bei INPOL/POLAS gespeichert, mal unabhängig davon, welcher Polizist da konkret drauf Zugriff hat. :
Also stehen auch fallengelassene Anzeigen im Register? Versteh ich das richtig? Absolut.
achso.. okay danke für die antwort. können sie mir noch sagen, ob ich nun 2 anzeigen bekomme? oder bleibt das bei einer.
2 - einmal nur Besitz, einmal gemeinschaftlicher Besitz.
Zitat2 - einmal nur Besitz, einmal gemeinschaftlicher Besitz. :
das heisst, bei gleich 2 anzeigen ist die chance sehr gering, dass das fallen gelassen wird..oder?
Die ist schon wegen des Vorverfahrens sehr gering, aber das sagte ich ja schon. Ob es dann noch eine oder zwei Anzeigen sind, tut nicht mehr viel zur Sache.
ZitatDie ist schon wegen des Vorverfahrens sehr gering, aber das sagte ich ja schon. Ob es dann noch eine oder zwei Anzeigen sind, tut nicht mehr viel zur Sache. :
okay, ich danke ihnen..
ZitatDennoch bereue ich die Tat und hab mir schon vorgenommen, sowas nicht mehr zu tun. Das war echt ein Schock für mich .. :
Diese Aussage würde ich in keinem Fall laut werden lassen. Denn hätte das Auffliegen Sie ja sooo geschockt, wie Sie angeben, dann hätten Sie es beim ersten Mal schon gelassen. Außerdem hört man diesen Satz sprichwörtlich von jedem Drogenkonsumenten...
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