Hi
Also ich wurde am we auf der autobahn mit 200g cannabis erwischt. Ich habe keine Aussage bei der Polizei gemacht.
Ich hab auch keine Anzeigen,oder vorstrafen bin also ein unbeschriebens Blatt bei den COPS.
Also ich konsumier nur selten, also wird vermutlich da ich vor 3 tage (meine letzte tüte geraucht habe) nix geraucht habe der Bluttest negativ ausfallen. Oder ??
Was kommt auf mich im zu, mit welcher strafe bzw. mit welchen gesamtkosten werde ich rechenen müssen??
Komme aus BadenWürttemberg
Noch eine frage: Also wenn ich mit meinem studium fertig werde und mich bei unternehmen bewerbe, rufen alle unternehmer vor der berufseinstellung das polizeiliche führungszeugnis ein bzw. chekcen die das vorstrafenregister? Weil ich dann wegen dieser vorstrafe nicht angenommen werde. Denn ich nehme an das es eine vorstrafe wird.
Mit 200g Cannabis im Auto erwischt! Was kommt auf mich zu?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
200 Gramm sind (auch wenn man es auf den Wirkstoff runterreduziert)eine sogenannte 'nicht geringe Menge'. Darauf steht gemäß § 29a BtmG eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr.
Dies ist nicht nur ein Vergehen, sondern ein Verbrechen. Im Fall einer Verurteilung sind Sie also vorbestraft, mit der Konsequenz, daß diese Verurteilung nicht nur im Bundeszentralregister, sondern auch im Führungszeugnis erscheint.
Gruß Justice
Stimme justice hier zu.
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Vor allem würde ich nicht davon ausgehen, daß du durch den Urintest kommst.
-Mit 200g Cannabis im Auto erwischt! Was kommt auf mich zu?--
Das Tatwerkzeug (Auto) kann ersatzlos eingezogen werden.
quote:<hr size=1 noshade>Das Tatwerkzeug (Auto) kann ersatzlos eingezogen werden. <hr size=1 noshade>
das ist im prinzip richtig (§ 74 StGB )
Aber hier muß man fairerweise doch sagen, daß ein Auto nicht ganz so schnell eingezogen wird. Das kommt nur bei regelmäßigen (wiederholten) Kurierfahrten in Betracht.
Bzgl dem Urintest ist anzumerken, daß Cannabis bis zu 3 Monate lang nachweisbar ist.
-- Editiert von justice005 am 14.05.2007 19:05:54
Ich würde mir da weniger um den Bluttest (der wie geschildert bei dem zeitlichen Abstand mit Sicherheit negativ ausfallen wird) oder einen evtl. im Vorfeld gemachten nicht beweiskräftigen Urinschnelltest machen, sonder eher hoffen, dass kein Handel vorliegt bzw. nachgewiesen wird.
Ich würde mir sehr wohl um den Bluttest gedanken machen, wenn man Pech hat liegt hier nämlich ebenfalls eine Straftat nahe: Trunkenheit im Verkehr, § 316! Das bist du deinen Führerschein auch noch mal mind. 1 Jahr los. Aber hast du deinen letzen Joint erst Tage vorher geraucht, werden wohl nur geringe Abbauprodukte in Deinem Blut gefunden werden. Du solltest dir also normalerweise keine Sorgen machen. Falls dir Handel vorgeworfen wird, wirst du keinesfalls ins Gefängnis wandern, jedoch wirst du vorbestraft sein und zu 1 Jahr auf Bewährung verurteilt werden. Hol dir Bitte einen Anwalt und mache keinerlei Aussagen. Egal was die Polizisten zu dir sagen! Du hast eigentlich nur die Möglichkeit, dass die 200 g nur für dich als Eigenbedarf waren und somit würdest du einer Vorstrafe evtl. noch entgehen können. Du könntest sagen, dass dich das Rauchen von Marijuhana vor wichtigen Prüfungen fit und aufmerksam macht und du es deshalb in diesen Mengen gebraucht hast. Ich kenne selber einen ehemaligen Freund, der sich jeden Tag 3 bis 4 Gramm geraucht hat und somit ein Abitur mit einem Durchschnitt von 1.6 gemacht hat.
Du kommst schon raus aus der Sache, nur brauchst du einfach einen Anwalt, der sich auch Strafrecht speziell mit Drogendelikten spezialisiert hat. Glaub mir ...
Viele liebe Grüße und alle Gute
Auch deshalb wird es wohl Probleme mit einem zukünftigen Arbeitgeber geben:
§ 25 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG -
§ 25 JArbSchG lautet:
"(1) Personen, die
wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren,
wegen einer vorsätzlichen Straftat, die sie unter Verletzung der ihnen als Arbeitgeber, Auszubildender oder Ausbilder obliegenden Pflichten zum Nachteil von Kindern oder Jugendlichen begangen haben, zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten,
wegen einer Straftat nach §§ 109 h
, 171
, 174
bis 174 c
, 176
bis 181 a
, 182
bis 184 b
, 225
, 232
bis 233 a
des Strafgesetzbuches,
wegen einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz Über den Verkehr mit Betäubungsmitteln oder
wegen einer Straftat nach dem Jugendschutzgesetz oder nach dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften wenigstens zweimal
rechtskräftig verurteilt worden sind, dürfen Jugendliche nicht beschäftigen sowie im Rahmen eines Rechtsverhältnisses im Sinne des § 1 nicht beaufsichtigen, nicht anweisen, nicht ausbilden, und nicht mit der Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Jugendlichen beauftragt werden.
Der Drogentest wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit positiv ausfallen, da sich die Abbauprodukte von Drogen im Fettgewebe des Körpers ablagern und nur sehr langsam abgebaut werden. Soll heißen: Selbst bei einem Konsum alle 14 Tage sind die Abbauprodukte über einen längeren Zeitraum nachweisbar.
Es ist daher wahrscheinlich, dass sich die Führerscheinstelle meldet.
-----------------
"Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums"
Warum sollten sich die führerscheinstelle melden. Also ich hab sicher kein aktives thc in mir gehabt. Und ein paar abbauprodukte werden sie bestimmt finden aber diese sind nicht so hoch wie bei einem dauerkonsumenten. Warum sollt mir mit minimlalen abbauprodukten sich die führerscheinstelle melden??
Das heißt ja nicht wenn ich ein paar abbauprodukte hab das ich bekifft/unzerrechungsfähig auto gefahren bin.
-- Editiert von deluxe am 15.05.2007 17:05:55
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