Mit 16 ausziehen ohne zustimmung der Eltern

1. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
TubbyDE
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit 16 ausziehen ohne zustimmung der Eltern

Hallo Leute,
ich bin zufälliger weiße durch die Frage auf diese Seite gestoßen aber nirgends wurde mir die Frage dennoch nirgends richtig beantwortet.

Zur Frage:
Darf ich mit 16 ausziehen ohne Erlaubnis der Eltern?
Dazu muss ich bemerken, dass meine Eltern jeden Tag betrunken sind und nur am streiten. Sollte ich mich ans Jugendamt melden? Erlaubt mir das Jugendamt, alleine zu wohnen? Ich verfüge durch meine Ausbildung über ein geregeltes Einkommen also dürfte die Miete geklärt sein. Geht das so leicht oder lässt sich ohne Elterliche erlaubnis nix ausrichten?
PS: Ich will in kein Betreutes wohnen oder in ähnlichen Wohnheimen.

Gruß,
Tubby

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Ich will in kein Betreutes wohnen oder in ähnlichen Wohnheimen. Dann vergiß es einfach - Du darfst natürlich nicht ausziehen, ohne daß Deine Eltern zustimmen. By the way wird Dir keiner was vermieten. Und beim Jugendamt gibt es nur betreute Wohnformen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

16-Jährige werden regelhaft nicht in Wohnheime gesteckt, weil sie meistens keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigen und diese eben sauteuer ist. Üblich ist die Unterbringung in kleinen Wohngruppen und eine ambulante Betreuung, die öfter in der Woche vorbeischaut. Wenn du wirklich so selbständig bist wird dir auch nicht unnötig viel Betreuung aufgezwungen.
Nur: Ohne das Jugendamt und eine Unterbringung durch das Jugendamt darfst du nicht ausziehen. An deiner Stelle würde ich zum Jugendamt gehen und die Situation genauso dramatisch schildern, wie sie ist. Da darfst du nichts beschönigen, weil das JA auch sehr gerne feststellt, dass kein Hilfebedarf vorliegt.
Wenn du beim Jugendamt sagst, du brauchst nur eine Wohnung, wird dir nicht geholfen werden. Dafür ist das JA nicht zuständig.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

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