Hallo,
in einer Fussgaengerzone belaestigt ein Autofahrer einen Fussgaenger, der daraufhin das Fahrzeug, gerade als der Fahrzeugfuehrer aussteigt, fotografiert. Der Fussgaenger zeigt den Fahrzeugfuehrer an.
Offensichtlich kommt es zu einem Bussgeldverfahren, denn einige Wochen nach dem Vorfall spricht der Fahrzeugfuehrer eine Gruppe Personen, die in der Fussgaengerzone chillt, an und fragt, ob man einen Herrn XY kennen wuerde. Herr XY ist bei der chillenden Gruppe zugegen und gibt sich zu erkennen.
Der Fahrzeugfuehrer fragt, warum Herr XY ihn angezeigt haette, er haette doch beruflich dort zu tun gehabt. XY antwortete, dass es sich um eine Fussgaengerzone handeln wuerde und da haette er mit einem Fahrzeug nichts zu suchen. Der Gesetzgeber wuerde nur ganz, ganz wenige Ausnahmen zulassen, die in eine Fussgaengerzone einfahren duerfen.
Der Fahrzeugfuehrer verabschiedete sich, die ganze Szene blieb voellig emotionsfrei und relaxed.
Meine Frage ist - Hat sich da Jemand gegen das Datenschutzrecht verhalten?? Zum Einen:
Hat der Fahrzeugfuehrer sich unberechtigt die Daten des anzeigenden Fussgaengers besorgt? Dies koennte wahrscheinlich sein, da er sich im Gespraech als staedtisch Bediensteter zu erkennen gab.
Zum Anderen:
Hat sich irgendein Mitarbeiter der Bussgeldstelle unkorrekt verhalten und Daten des anzeigenden Fussgaengers an Nichtberechtigte herausgegeben.
Welche Paragrafen wurden verletzt?
Vielen Dank fuer qualifizierte Antworten.
Viele Gruesse
bernardoselva
Missbrauch von Daten
3. Oktober 2017
Thema abonnieren
Frage vom 3. Oktober 2017 | 11:37
Von
Status: Bachelor (3253 Beiträge, 1810x hilfreich)
Missbrauch von Daten
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#1
Antwort vom 3. Oktober 2017 | 13:27
Von
Status: Lehrling (1587 Beiträge, 976x hilfreich)
Der Anzeigende wird als Zeuge im Bußgeldbescheid genannt sein.
#2
Antwort vom 3. Oktober 2017 | 13:45
Von
Status: Unbeschreiblich (119664 Beiträge, 39759x hilfreich)
ZitatHat sich irgendein Mitarbeiter der Bussgeldstelle unkorrekt verhalten und Daten des anzeigenden Fussgaengers an Nichtberechtigte herausgegeben. :
Dafür gibt es nach derzeitiger Sachlage keinen Hinweis.
Ich habe als Angezeigter einen Anspruch darauf zu erfahren wer der Gegner ist und auch wer der Zeuge der Anzeigende ist.
Wenn das nicht schon in dem Tatvorwurf steht, fordert man in der Regel die Akte an, dort steht dann alles drin.
Alternativ wäre noch die Möglichkeit der eigenen Nachforschung (z.B. über das Internet).
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. Oktober 2017 | 15:06
Von
Status: Bachelor (3253 Beiträge, 1810x hilfreich)
Danke fuer die Antworten. Ich sehe ein, dass die Datenweitergabe zulaessig ist. Habe ich nicht gewusst, da sieht man mal, wie lange ich mir schon kein Knoellchen eingefangen habe, da ich keine Erinnerung daran habe, was da als Begruendung und Zeugen draufsteht.
Nochmals vielen Dank fuer die Mithilfe.
Viele Gruesse
bernardoselva
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