Minusstunden zurückzahlen

11. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Dani2014
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Minusstunden zurückzahlen

Guten Tag,

ich habe zwar schon einige Links zu dem Thema Minusstunden gelesen, bin mir aber nicht ganz sicher, ob das auch auf meinen Fall zutrifft.

Der Sachverhalt ist so:

Ich bin Student und als geringfügig eingestellt, auf 450€ Basis.
Mündlich wurde damals bei der Einstellung gesagt, dass wir ein Arbeitszeitkonto haben, damit wir Stunden aufbauen können und wenn wir Prüfungen haben dann daheim bleiben können. Jedoch wurde mir seit ca. einem Jahr meinen Stunden nie aktualisiert, obwohl ich desöfteren darum gebeten habe, da die Sektretärin keine Zeit hatte. Jetzt wurden alle im März betriebsbedingt gekündigt und meine Zeiten aktualisiert. Dabei kam heraus, dass ich in der Zeit ca. 195 Minusstunden abgehäuft habe. Bis Ende Mai habe ich diese auf ca. 69 Minusstunden reduziert. Jedoch Bin mir aufgrund der Seiten die ich gelesen habe jetzt nicht mehr sicher, ob ich dazu überhaupt verpflichtet bin, die Stundent abzubauen, da ein Arbeitszeitkonto nicht rechtens ist, wenn es im Arbeitsvertrag gar nicht geregelt ist?

Liebe Grüße und danke schonmal,

Daniel

P.S. gestern kam eine E-Mail mit folgendem Wortlaut, der mich unsicher macht:

Hallo Herr XXX,

wie Ihnen bekannt ist haben Sie Minusstunden. Bitte geben Sie mir Bescheid wie Sie die Junitage noch zum Einsatz kommen.

Bitte bedenken Sie, dass es sonst zu einer Rückzahlung der zu viel gezahlten Stunden kommen wird. (Per 31.5 beträgt der Stand der Stunden: Minus 68)



Ein Vorschlag meinerseits: zusätzlich Einsatz am 19.6.. An diesem Feiertag wird gearbeitet. Also 100%

Wenn Sie sich bis morgen Nachmittag 17:00 Uhr nicht gemeldet haben, vereinbare ich einen Termin bei der Geschäftsführung/Anwalt.


MfG"

Muss ich auf so eine Email reagieren?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Andreas.Krueger
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 51x hilfreich)

Die Informationen von Dir sind ein wenig Mager ...
Was für eine Branche, Tarifbindung, Zeugen der Abreden ...

Problematisch ist der Mündliche Vertag. Jedoch müssten beide Seiten ihre Behauptungen untermauern.

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"Das Gute am Internet ist, daß jeder mitmachen kann.
Das Schlechte am Internet ist: Jeder Idiot mach"

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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Wenn du dich schon informiert hast, weißt du ja vermutlich auch, dass die Frage der Minusstunden entscheidend davon abhängt, wieso sie zustandegekommen sind. Darüber schweigst du dich ja aus.
Der Grundsatz sollte dir auch bekannt sein: der Arbeitgeber ist erst einmal dran, seinen Vertrag in der Weise zu erfüllen, dass er dir genügend Arbeit verschafft. D.h. rumsitzen und auf Arbeit warten, ist genauso Arbeitszeit, wie wenn der Arbeitgeber dich nach Hause schickt.
Du bist im Obligo, wenn die Fehlzeiten auf deine Initiative und Entscheidung zurück gegangen sein sollten.

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-- Editiert :blaubär: am 11.06.2014 09:11

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Es gibt keine mündlich vereinbarten Arbeitszeitkonten. Wenn dazu nichts im Arbeitsvertrag steht und auch kein Verweis auf einen TV, in dem das geregelt ist, dürften hier keine Minusstunden bestehen.

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