Hallo.
In meinem Betrieb wurde ich zum wiederholten mal aufgrund der Unfähigkeit der Mitarbeiterin, die für die Dienstplanung zuständig ist, so eingeteilt, dass ich nicht annähernd meine Wochenarbeitszeit von 40 Std. erreiche.
Ich habe dies ihr selbst gegenüber, sowie gegenüber der Geschäftsleitung schon mehrfach angesprochen und man gelobte lediglich eine Lösung zu finden.
Die sieht nun jedoch vor, dass ich in den kommenden Wochen die Stunden nacharbeiten soll.
Ist das überhaupt rechtens, da ich ja grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf diese Wochenarbeitszeit habe und mein Arbeitgeber hier auch seinen vertraglichen Pflichten nachkommen muss...?
Danke für eure Antworten
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"Juki"
Minusstunden nacharbeiten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Gibt es ein vertraglich vereinbartes Arbeitszeitkonto? Das kann im Arbeits- oder Tarifvertrag stehen oder in einer Betriebsvereinbarung.
Bei einer fest vereinbarten Arbeitszeit gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer nicht beschäftigt und muss das volle Gehalt weiterzahlen. Der Arbeitnehmer muss die Stunden nicht nacharbeiten.
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Also der Dienstplan sieht nur eine monatliche Arbeitszeit von 173 Std. vor, welches von unserer Betriebsleitung auf eine 40-Std.-Woche runtergerechnet wird.
Gegen diese Minusstunden habe ich mehrfach protestiert, dennoch soll ich sie nacharbeiten. Andere Kollegen haben ebenso protestiert, mit gleichem Ergebnis.
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"Juki"
... naja, das protestieren gegen eine maßnahme allein bringt einen AG selten zum einlenken. der nächste schritt ist - vielleicht gemeinsam - schriftlich eine gahaltsnachforderung zu stellen. ggf. entwickelt sich die sache dann zu einem rechtsstreit. ein br könnte hier gut intervenieren.
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quote:
Hinzu tritt noch die betriebliche Übung. Haben sich andere Mitarbeiter in der Vergangenheit bereit erklärt nach zu arbeiten?
Was hätte es denn für den Fragesteller zur Folge, wenn sich andere Mitarbeiter bereit erklären (vermutlich ungerechtfertigten) Minusstunden nachzuarbeiten?
quote:
Fehlt es an Ihrem Protest, könnte der AG Ihr - unter Umständen - stillschweigendes Einverständnis ableiten.
Der Fragesteller hat doch erklärt, dass er mehrfach den dienstplanverantwortlichen, als auch die Geschäftsführung darauf aufmerksam gemacht hat.
Eine Protestpflicht kenne ich nicht aus dem Arbeitsrecht.
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quote:
Also der Dienstplan sieht nur eine monatliche Arbeitszeit von 173 Std. vor, welches von unserer Betriebsleitung auf eine 40-Std.-Woche runtergerechnet wird.
Und wie entstehen bei 173 Stunden/Monat Minusstunden ? Eine 40-Stunden-Woche auf den Monat hochgerechnet ergibt im Jahresmittel 173,33 Stunden. Bei einem 173-Stunden-Monats-Dienstplan dürften lediglich 20 Minus-Minuten entstehen.
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
Hat er doch direkt im ersten Satz gesagt:
quote:
wurde ich zum wiederholten mal aufgrund der Unfähigkeit der Mitarbeiterin, die für die Dienstplanung zuständig ist, so eingeteilt, dass ich nicht annähernd meine Wochenarbeitszeit von 40 Std. erreiche. [b]Zitat:
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Dem widerspricht aber die spätere Aussage
quote:
Also der Dienstplan sieht nur eine monatliche Arbeitszeit von 173 Std. vor, welches von unserer Betriebsleitung auf eine 40-Std.-Woche runtergerechnet wird.
Gegen diese Minusstunden habe ich mehrfach protestiert
@ Juki
Wie viele Stunden in der Woche bzw. im Monat wird nun eingesetzt?
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
-- Editiert am 17.12.2010 00:49
Also es sollen laut Vorgabe der Geschäftsleitung wöchentlich 40 Std. sein. Aber die Kollegin die für die Planung zuständig ist, bekommt das nicht auf die Kette.....wie so einiges...;)
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"Juki"
-- Editiert am 17.12.2010 01:34
Mit wenig hilfreichen Antworten auf Nachfragen kann man keine Hilfe erwarten. Nochmal: Wie viele Stunden in der Woche bzw. im Monat wird eingesetzt?
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
Also in den letzten zwei Wochen wurde ich jeweils nur 35 Stunden eingesetzt. Demnach habe ich pro Woche 5 Minusstunden. Und wenn ich nicht rechtzeitig reagiert hätte, wären es in der 49. KW nur 26 Stunden gewesen.
Des weiteren ist hier der Manteltarifvertrag des Hotel- und Gaststättenwesens NRW anzuwenden.
Dieser sieht keine Pflicht zur Zahlung von zuschlägen vor.
Allerdings geht aus dem zugehörigen Entgelttarifvertrag hervor, dass das bisher gezahlte Brutto-Monatsgehalt deutlich unter dem Mindesttariflohn liegt.
In diesem Entgelttarifvertag sind auch nur die Tarifgruppen 2a u. 2b allgemeinverbindlich. Sowas gibt es tatsächlich.
Nun passt man das Bruttogehalt an den Mindesttariflohn an, will jedoch die Zuschläge streichen.
Das ist eine absolute Milchmädchenrechnung. Denn ich habe ausgerechnet, dass ich durch die Streichung der Zuschläge trotzdem höhren Bruttogehalt, ein monatliches Minus von ca. 150-200 EUR (netto) mache. Also wäre es ja eine Verschlechterung.
Nun die Frage nochmal dazu, ob dies so rechtlich vertretbar ist?
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"Juki"
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