Hallo,
ich hoffe, dass ich mit meiner Frage hier on topic bin.
Wie sieht es mit der Versteuerung bzw. den Sozialabgaben bei einem Minijob aus, wenn ein Teil des "Lohns" aus einer Fahrtkostenerstattung besteht?
Zur Verdeutlichung: Man stelle sich einen Minijob vor, bei dem der Arbeitnehmer sein eigenes Auto verwenden muss, zB für Kurierdienste.
Der eigentliche Lohn liegt deutlich unter 400 EURO. Mit der monatlichen Erstattung der Fahrtkosten (Kilometergeld) liegt er aber über der Grenze.
Der Arbeitgeber hat jetzt diesen (Gesamt-) Betrag als Bruttobetrag auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen und von diesem die entsprechennden Steuer- und Sozialabgaben abgezogen und nicht Brutto für Netto ausgezahlt.
Ist das korrekt so? Bzw. zählen erstattete Fahrtkosten zum Arbeitsentgelt?
Minijob/Fahrtkostenerstattung
7. Juli 2005
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Frage vom 7. Juli 2005 | 14:28
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 1x hilfreich)
Minijob/Fahrtkostenerstattung
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#1
Antwort vom 8. Juli 2005 | 13:15
Von
Status: Schüler (261 Beiträge, 45x hilfreich)
Nein,
FK-Erstattungen zählen nicht zur 400 - Euro - Grenze.
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"utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur"
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