Minijob/Fahrtkostenerstattung

7. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Aenima
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Minijob/Fahrtkostenerstattung

Hallo,

ich hoffe, dass ich mit meiner Frage hier on topic bin.

Wie sieht es mit der Versteuerung bzw. den Sozialabgaben bei einem Minijob aus, wenn ein Teil des "Lohns" aus einer Fahrtkostenerstattung besteht?
Zur Verdeutlichung: Man stelle sich einen Minijob vor, bei dem der Arbeitnehmer sein eigenes Auto verwenden muss, zB für Kurierdienste.
Der eigentliche Lohn liegt deutlich unter 400 EURO. Mit der monatlichen Erstattung der Fahrtkosten (Kilometergeld) liegt er aber über der Grenze.
Der Arbeitgeber hat jetzt diesen (Gesamt-) Betrag als Bruttobetrag auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen und von diesem die entsprechennden Steuer- und Sozialabgaben abgezogen und nicht Brutto für Netto ausgezahlt.
Ist das korrekt so? Bzw. zählen erstattete Fahrtkosten zum Arbeitsentgelt?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Nein,
FK-Erstattungen zählen nicht zur 400 - Euro - Grenze.

-----------------
"utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.046 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen