Minijob und Schwanger

29. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
bussybaerle
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 9x hilfreich)
Minijob und Schwanger

hallo.....ich bin seit einem jahr in einem 400€ job beschäftigt als servicemitarbeiterin im wal mart . ich werde nach arbeitsstunden bezahlt. nun bin ich in der 6.woche schwanger. wie muss ich mich verhalten? muss mir vielleicht eine pauschale gezahlt werden wenn ich nicht mehr arbeiten kann? hat man auch in den minijobs rechte als schwangere frau?
wäre schön antworten zu bekommen.
vlg bussybaerle

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Hallo bussybaerle,
du stehst ab sofort genauso unter Mutterschutz wie eine normal Beschäftigte, d.h. man kann dir a) nicht mehr kündigen, du darfst b) bestimmte Arbeiten (schwer heben) nicht mehr durchführen.
Während der Mutterschutzfrist muss dir der Arbeitgeber weiter den durchschnittlich Monatslohn = € 400,- zahlen.
Da der Arbeitgeber eine Pauschale an die Knappschaft abführt ist es gut zu wissen: in dieser Pauschale ist insbesondere das "Risiko" einer Schwangerschaft und deren Kostenabdeckung enthalten, d.h. der Arbeitgeber hat dadurch keine Nachteile, denn deinen Lohn übernimmt die Knappschaft.
Falls die Firma Probleme macht, kannst du dich ja auch direkt an die Bundesknappschaft wenden (ist bundesweit für alle 400,- €-Jobber zuständig, egal in welcher Branche die arbeiten).
Eine schöne entspannte Schwangerschaft - du must deinem Arbeitgeber übrigens noch nicht mitteilen, dass du schwanger bist, kannst auch noch etwas warten, z.B. bis Ende des dritten Monats. Der Arbeitgeber erfährt nicht, ab wann du das weißt.
Selbst wenn er dir kündigt, hättest du noch 14-Tage Zeit, ihm die Schwangerschaft mitzuteilen und hättest entsprechend Kündigungsschutz.

-----------------
"sika0304"

14x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... und wieder einmal: bitte keine klarnamen der firmen (seufz: wann spricht sich das mal nachhaltig herum??)

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Katrin V.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo, ich bin ganz neu hier und habe auch eine Frage zu Minijob + schwanger.
Ich hatte heute ein Vorstellungsgespräch für einen Job (10 Std./Woche). Ich bin Freiberuflerin, also selbständig und würde als solche den Job auch machen. Jetzt wurde mir aber vorgeschlagen, das Ganze auf 400 Euro-Basis zu machen. Was der zukünftige Arbeitgeber nicht weiß bisher: ich bin in der 9. Woche schwanger. Kann ich trotzdem - ohne ihn vorab über die Schwangerschaft zu informieren - den Minijob machen? Oder bin ich verpflichtet, ihm jetzt von der Schwangerschaft zu berichten?
Danke für Ratschläge!
Katrin

7x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo Katrin, man kann, wenn man nach Schwangerschaft bei der Einstellung gefragt wird, lügen.
Nur ob das ein guter vertrauensvoller Anfang ist?

Arbeitnehmerinnen haben ansonsten durch das Mutterschutzgesetz eine ziemlich sichere Position.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Ich würde sagen, es hängt teils davon ab, was für Arbeit du verichten muß. Sind Tätigkeiten dabei, die unter dem MutterschutzG ausgeschlossen sind (schweres Heben, langes Stehen, viel Bücken, usw)? Wenn ja, würde ich mir das schon überlegen, denn der AG kann Dich nicht schützen wenn er über die Schwangerschaft informiert ist.
Übrigens, lügen solltest Du auf keinen Fall. Du bist nicht verflichtet dem AG über die Schwangerschaft zu informieren, das ist schon was anderes!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tatimaus
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, ich habe es hier gerade mal gelesen.
Es ist zwar schon etwas länger her, das es hier geschrieben wurde aber ich frage trotzdem einfach mal nach.

Ich bin schwanger und habe einen Minijob.
Ich habe mich bei der Knappschaft erkundigt und der Mann am Telefon sagte mir, das ich weder vom Chef noch von der KK Geld für Mutterschutz bekomme.
Ich bin freiwillig pflichtversichert und zahle jeden Monat selber von meinem kleinen Gehalt die KK.

Bekomme ich wirklich kein Geld???

14 Wochen ohne Geld wäre nicht gerade sehr toll!

Lieben Gruß Tati

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

@ Tatimaus:

Ich vermute, dass entweder der Mann am Telefon dich abservieren wollte oder keine Ahnung hatte, oder wir hier im Forum etwas nicht wissen, was der Mann wusste.

Soweit ich weiß, gilt in Minijobs genauso wie in anderen abhängigen Beschäftigungsverhältnissen unabhängig von der Dauer dieser Beschäftigung für den Zeitraum des Mutterschutzes Kündigungsschutz: Der Arbeitgeber kann dir nicht kündigen und muss dir deinen durchschnittlichen Lohn weiterzahlen. Ich würde einmal schriftlich nachfragen! :pc:

Das mit der KK wundert mich allerdings...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Während der Mutterschutzfrist von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt bekommt man vorrangig das Mutterschaftsgeld.

Da das Mutterschaftsgeld bis zu 13€ am Tag beträgt, muss der AG bei einem Minijob nichts mehr zahlen, da er nur den um das Mutterschaftsgeld gekürzten Lohn als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld weiterzahlen muss.

Das Mutterschaftsgeld wird übrigens nicht von der Knappschaft, sondern von der Krankenkasse gezahlt. Daher sollte die Frage nach dem Mutterschaftsgeld auch an die Krankenkasse gerichtet werden.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Kündigungsschutz bleibt, aber das Gehalt wird nicht weitergezahlt (s.a.: http://inhalt.monster.de/10122_de-DE_p1.asp)

Ich würde mich mal an eine Familienberatungsstelle wenden, die helfen gerne weiter und klären einen über die finanziellen Ansprüche und deren Durchsetzung auf.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

@hamburgerin01
Der genannte Beitrag hat die Situation nicht umfassend dargestellt.

Wenn die Minijobberin selbst zahlendes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist (nicht familienversichert), dann hat sie sehr wohl einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld (§ 13 Abs. 1 MuSchG ).

Und das trifft auf Tatimaus zu.

Viele Minijobber sind jedoch 'nur' familienversichert. Aber selbst dann gibt es noch Geld (max. 210€), wenn das auch nur ein Bruchteil des Mutterschaftsgeldes ist. Diese 210€ werden dann vom Bundesversicherungsamt gezahlt (§ 13 Abs. 2 MuSchG ).

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Zauberbine2002
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo, ich habe auch einen minijob und bin nun Schwanger meiner Chefin habe ich das schon gesagt. Nun muss sie einsparungen machen weil das Geschäft nicht läuft und will mich kündigen. Sie hatt noch 2 Teilzeitbeschäftigte und mich mit einem Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte. Ist das ein grund für sie mich raus zu schmeißen obwohl ich schwanger bin?? Und gibt es den dafür einen § in einem Gesetzbuch damit ich ihr das vorlegen kann..

Vielen Dank

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Deine Chefin glaubt bestimmt, dass du nicht unter den normalen Kündigungsschutz fällst, weil sie unter 5 Mitarbeiter hat. Hier liegt aber eine Schwangerschaft vor.
Soweit ich weiß, muss sie sich bei der Kündigung einer Schwangerschaft vorher die Zustimmung vom Gewerbeaufsichtsamt(?-bin mir Behördenmässig nicht ganz sicher) holen.

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