Minijob Annahmeverzug?

24. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb484866-18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Minijob Annahmeverzug?

Vereinbart wuden durchschnittlich 40 Monatsstunden und Bezahlung nur für geleistete Stunden. Der AG teilt aber erheblich weniger Stunden zu und zahlt auch nur die geleisteten Stunden.
Kann ich die Bezahlung von 40 Monatsstunden verlangen?


-- Editiert von fb484866-18 am 24.02.2018 13:01

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ja, im Prinzip jedenfalls. Wenn 40 h als Durchschnitt vereinbart sind, mag es Zeiten mit weniger Stunden geben und andere mit entsprechend mehr an Stunden - es muss sich über irgendwelche Zeiträume halt ausgleichen.
Mir scheint, dass es zwischen euch wohl nicht geklärt ist, auf welche Zeiträume sich dieser Durchschnitt beziehen soll - das kann ein Vierteljahr sein, ein halbes oder auch ein ganzes Jahr.

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#2
 Von 
fb484866-18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort. Es handelt sich um ein gekündigtes Arbeitsverhältnis und somit ist die Möglichkeit des Ausgleichs vorbei.Der AG hat das Arbeitsverhältnis auf Abruf verstanden, es aber nicht vertraglich vereinbart. Da er deutlich weniger Std. abgefordert hat ( in der Kündigungsfrist gar keine), ist fraglich ob er weiter zahlen muss bzw. auf welcher Grundlage.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb484866-18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort. Es handelt sich um ein gekündigtes Arbeitsverhältnis und somit ist die Möglichkeit des Ausgleichs vorbei.Der AG hat das Arbeitsverhältnis auf Abruf verstanden, es aber nicht vertraglich vereinbart. Da er deutlich weniger Std. abgefordert hat ( in der Kündigungsfrist gar keine), ist fraglich ob er weiter zahlen muss bzw. auf welcher Grundlage.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Was dein Arbeitgeber wie verstanden hat, ist seine Sache. Arbeit auf Abruf hätte vor allen Dingen schriftlich vereinbart werden müssen. Und da das Arbeitsverhältnis gekündigt ist, hast du Anspruch auf die 40 Stunden. Sofern du die 40 Stunden nachweisen kannst.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wie können Sie denn nachweisen, dass durchschnittlich 40 Stunden vereinbart wurden? Dann dürfte der Anspruch auch durchsetzbar sein.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#6
 Von 
fb484866-18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Aus dem Vertrag:
Die Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 40 Monatsstunden.
Es werden nur tatsächlich geleistete Stunden vergütet.

Der AG hat in 13 Monaten nur wesentlich weniger Monatsstunden abgefordert, teilweise nur 5 - 10 Std/Monat und vergütet. In den letzten 2 Monaten 0 Std und kein Geld!

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn ein Arbeitgeber sich verbindlich dazu verpflichtet, durchschnittlich 40 Monatsstunden abzufordern, und somit auch zu bezahlen, dann ist er mit 5- 10 Stunden weit ab vom Vertrag.
Hier lässt sich die Bezahlung für die durchschnittliche Stundenzahl für den gesamten Zeitraum der Beschäftigung ganz einfach über die Rechtsantragsstelle einfordern. Ein Versuch ist es wert und das Risiko gering.

-- Editiert von altona01 am 24.02.2018 22:25

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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