Hallo,
meine Frau möchte bei Ihrer Arbeit in der Elternzeit auf 450€ Basis arbeiten, dieses ist auch möglich. Bereich Altenpflege als ausgelernte Fachkraft.
Im Vertrag steht:
" § 2Arbeitszeit
1. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 6,3 Stunden und wird den betrieblichen Bedürfnissen entsprechend auf die einzelnen Wochentage (Montags - Sonntags) verteilt. Beginn und Ende der jeweiligen täglichen Arbeitszeit
richten sich ebenfalls nach den betrieblichen Bedürfnissen und werden dementsprechend vom Arbeitgeber festgelegt.
2. Dem Arbeitgeber bleib vorbehalten, die wöchentliche Arbeits nach Arbeitsanfall und - bedarf um bis zu 1,57 Stunden wöchentlich (=25%) zu erhöhen und wieder auf bis zu 9,40 Stunden/wöchentlich zurückzufahren, ohne das es insoweit einer Änderungskündigung des Arbeitsgebers bedarf. Selbst wenn der Arbeitnehmer in diesem Rahmen für längere Zeit an mehr als 7,87 Stunden / wöchentlich eingesetzt wurde, erwächst ihm mit anderen Worten kein Anspruch auf eine dementsprechende, sei es auch nur durchschnittlich berechnete, höhere wöchentliche Arbeitszeit.
3. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich,m bei dringenden betrieblichen Erfordernissen (insbesondere bei unvorhergesehenen Ereignissen) auch über die in Ziffer 2. diffnierte Arbeitszeit hinaus tätig zu werden. Über- und Mehrarbeit werden durch Freizeit ausgeglichen, der Freizeitausgleich ist mit dem Arbeitsgeber abzustimmen, wobei auf betriebliche Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen ist. Der Arbeitnehmer und die Leitung der Pflegeeinrichtung werden darauf achten, dass der Arbeitnehmer durch etwaige Über- bzw. Mehrarbeit die jeweilige Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse nicht überschreitet wird."
Der Stundenlohn beträgt meine ich 13,20€.
Verstehe ich doch nun richtig:
Sie darf wöchenentlich nur 6,3 Stunden arbeiten bzw. 7,87 Stunden.
Es ist zu achten, dass die Entgeltgrenze von 450€ nicht überschritten wird.
Die 9,4 Stunden verstehe ich nicht, handelt es sich hierbei um einen Tippfehler und es sind 6,3 Stunden gemeint?
Mehrarbeit wird durch Freizeit ausgeglichen.
Sie hat nun einen Arbeitsplan bekommen wo Sie z.B. öfter 2 Tage am Stück oder auch mal 3 Tage arbeiten soll in der Woche bzw. 7-8 mal im Monat von 6.30Uhr bis 13.30Uhr z.B.
Pause wären 30 Minuten.
Der Vertrag sagt doch was anderes aus?
Sonst hätte Sie ja quasi Massenhaft bezahlten Urlaub durch Mehrarbeit?
Vermute mal, da Sie eine examierte Fachkraft ist, dass dieses ausgenutz wird?
Lieg ich falsch?
Gruß
Minijob 450€ bei Elternzeit
14. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 14. November 2017 | 09:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob 450€ bei Elternzeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 14. November 2017 | 09:29
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatDer Vertrag sagt doch was anderes aus? :
Ja, nämlich 6,3 bis 7,87 Stunden/Woche. Die ca. 450 Euro werden bei 7,87 Stunden/Woche erreicht.
ZitatVermute mal, da Sie eine examierte Fachkraft ist, dass dieses ausgenutz wird? :
Ja. Auszahlung 450,- bei 7 x 6,5 Stunden entspricht einem Stundenlohn unter dem Mindestlohn in der Altenpflege.
ZitatDie 9,4 Stunden verstehe ich nicht, handelt es sich hierbei um einen Tippfehler und es sind 6,3 Stunden gemeint? :
Ja, offensichtlich ein Schreibfehler.
-- Editiert von Tasti123 am 14.11.2017 09:31
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