Mini-GmbH als Mini-GmbH & Co. KG möglich?

24. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
King71
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 19x hilfreich)
Mini-GmbH als Mini-GmbH & Co. KG möglich?

Hallo,
kann man die neue Mini-GmbH auch gleich von Anfang an als Mini-GmbH & Co. KG gründen?
Danke für Info!
LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hollaender
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Stellt sich eine Frage dabei.
Was ist eine Mini GmbH?

Der Vorteil ist die Haftung. Wobei man immer bedenken sollte dass bei Nachweis von Betrug die Haftung persönlich übernommen werden muss.
Ausserdem sollte man den hohen Aufwand der Buchführung bedenken. Denn es gilt die Buchführung der GmbH und der GmbH & co. KG darf nicht zusammen geführt werden.
Generell sollte nichts dagegen stehen. Einfach anmelden oder vorher nochmal bei Amt nachfragen, da sicher auch Kosten mit verbunden sind.

Mfg Marco

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

Die neue Unternehmensgesellschaft haftungsbeschränkt (=Mini GmbH) kann auch als Komplementärin einer Co. KG verwendet werden. (Ich habe allerdings auch schon andere Stimmen gehört)

Dazu muss die UG normal gegründet werden. Danach erfolgt die Gründung der KG mit der UG, die zwar Komplementärin ist, aber in der Regel nicht am Kapital der KG beteiligt wird.

Dafür muss man zum Notar.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Broetchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Meiner Meinung nach müsste es reichen, wenn man bei der Handelsregistereintragung "UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG" (statt nur "UG (haftungsbeschränkt)") einträgt und im Standard-Gesellschaftsvertrag als zweiten Gesellschafter die UG (haftungsbeschränkt) einträgt.

Eventuell einige Co. KG spezifische Klauseln ergänzen (aus einer Mustervorlage für einen GmbH & Co. KG - Gesellschaftsvertrag).

Gesellschafterbeschluss, Liste der Gesellschafter und Eröffnungsbilanz nicht vergessen und ab damit zum Notar und für 20 Euro eintragen lassen.

(So will ich das jedenfalls versuchen :-)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Schließe mich den Vorrednern an. Ergänzung: Das Modell ist nach Auskunft eines Notars und eines Richters am Amtsgericht definitiv legal.
Vorsicht aber: Das Stammkapital muss so hoch gewählt werden, dass die UG nicht gleich in Konkurs fällt! Hier gilt GmbH-Recht!
Es müssen zudem auch die laufenden Kosten (Abschlusserstellung etc.) gedeckt werden.
Beispiel:
Stammkapital: 100 €
Haftungsvergütung: 6% des Kapitals => Einnahmen p.a. 6 €
Da ist die UG spätestens nach einem Jahr platt...

-----------------
"utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur"

2x Hilfreiche Antwort

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