Mindestlohn im Praktikum während Weiterbildung

9. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Marie.Baumann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mindestlohn im Praktikum während Weiterbildung

Guten Morgen!

Ich habe eine Frage zum Mindestlohn im Praktikum. Ich werde ab Oktober ein freiwilliges zweimonatiges Praktikum absolvieren. Ich bin weder Studentin noch Auszubildende, mache aber im Moment eine Weiterbildung neben meinem Hauptberuf in Selbstständigkeit.
Der Arbeitgeber will mir aufgrund dieser Weiterbildung den Mindestlohn verweigern.

Ist das rechtens? Von Weiterbildung steht meines Wissens nach nichts in den Ausnahmen zum Mindestlohn bei Praktika.

Danke vielmals im Voraus!




-- Editier von Marie.Baumann am 09.09.2015 09:08

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn das Praktikum Bezug zur Weiterbildung hat, dann könnte ein Fall des § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 MiLoG vorliegen, mit der Folge, dass kein Mindestlohn zu zahlen wäre.

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#2
 Von 
Marie.Baumann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Da geht es doch aber um eine Berufsausbildung oder ein Studium.

Eine Weiterbildung ist weder noch.

Warum sollte diese Ausnahme zum Tragen kommen?

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Du bist also angestellt und machst eine Weiterbildung in Eigenregie (unabhängig vom AG) und das Praktikum ist ihm Rahmen der Weiterbildung nicht erforderlich? Du machst es freiwillig?

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#4
 Von 
Marie.Baumann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin selbstständig, mache diese Weiterbildung in Eigenregie und das Praktikum ist freiwillig. Genau.

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Dann hast du m. E. keinen Mindestlohnanspruch, aber es man müsste alle Details kennen:

Freiwillige Praktika mit bis zu drei Monaten Dauer, die der Berufs- oder Studienorientierung dienen, sind vom Mindestlohn ausgenommen.

Der Mindestlohn wird nur dann fällig, wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert. Damit wird berücksichtigt, dass ein Praktikant i.d.R. nicht sofort einen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens leistet. Zuerst ist eine Einarbeitung nötig, die das Unternehmen Zeit und Geld kostet und das wäre für Betriebe deutlich zu teuer.
Wenn das Praktikum länger als 3 Monate dauert, ist aber der Mindestlohn fällig und zwar von Anfang an.

Steht jedoch die Arbeitsleistung im Mittelpunkt, sieht es anders aus, dann haben Praktikanten dieselben Rechte wie Arbeitnehmer, also auch einen Anspruch auf Mindestlohn.

Was ist damit gemeint:

Zitat:
Der Arbeitgeber will mir aufgrund dieser Weiterbildung den Mindestlohn verweigern.

Also hängen Praktikum und Weiterbildung doch zusammen? Oder sind der Haupt-AG und der Praktikumsbetrieb dieselbe Person?

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#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Marie.Baumann):
Da geht es doch aber um eine Berufsausbildung oder ein Studium.
Eine Weiterbildung ist weder noch.


Aber der Gesetzgeber will diese Begriffe weit verstanden wissen.

Letzten Endes müsste man wirklich die genauen Umstände Ihres Falles prüfen. Das würde hier aber zu weit führen.

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