Mindestlohn auch für ungelernte Arbeitskräfte

8. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sweet Tea
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Mindestlohn auch für ungelernte Arbeitskräfte

Hallo
Haben Ausländer besser gesagt polnische Menschen die in Deutschland wohnen und auch arbeiten aber ungelernt sind trotzdem Erfahrungen mitbringen ein Recht auf den Mindestlohn?

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20 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ja!

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119634 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sweet Tea):
Haben Ausländer besser gesagt polnische Menschen die in Deutschland wohnen und auch arbeiten aber ungelernt sind trotzdem Erfahrungen mitbringen ein Recht auf den Mindestlohn?

Nein.

Zum einen weil es "den Mindestlohn" gar nicht gibt, sondern diverse Mindestlöhne.

Zum anderen weil es auch vom Mindestlohn Ausnahmen gibt: https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__22.html



Man müsste also erstmal schauen, welche Bedingungen der Arbeitnehmer hier erfüllt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119634 Beiträge, 39758x hilfreich)

NEIN !!!

(Können wir noch stundenlang so machen. Mein NEIN ist begründet. Mich würden die Gründe für das JA interessieren.)



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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ganz einfach, ich war von einem normalen Arbeitsverhältnis ausgegangen, kein legales Praktikum oder sonst was. Und da ist der Mindestlohn (wie immer er definiert ist) einzuhalten.

wirdwerden

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#5
 Von 
Sweet Tea
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ganz einfach, ich war von einem normalen Arbeitsverhältnis ausgegangen, kein legales Praktikum oder sonst was. Und da ist der Mindestlohn (wie immer er definiert ist) einzuhalten.

wirdwerden


Ich selbst bin kein Ausländer. Mir geht es nur ums Prinzip und da steht per Gesetz wer keine Ausbildung hat wird auch nicht als Arbeitnehmer bezeichnet und bekommt somit kein Mindestlohn. Verstehe ich doch richtig oder?

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#6
 Von 
Sweet Tea
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ja!

wirdwerden


Und warum ja? Im Gesetzbuch steht wenn sie keine Ausbildung für den Beruf haben sind sie keine Arbeitnehmer und haben so kein Anspruch. Was stimmt denn nun?

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nee, das verstehst Du nicht richtig.

wirdwerden

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#8
 Von 
Sweet Tea
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
NEIN !!!

(Können wir noch stundenlang so machen. Mein NEIN ist begründet. Mich würden die Gründe für das JA interessieren.)


Dann interessieren mich die Gründe per Gesetz warum Nein. Mich selbst betrifft es nicht. Aber wäre schön wenn man mir zu 100% sagen könnte ob ja oder nein und die Begründung. Nur darum geht es mir.

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#9
 Von 
Sweet Tea
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nee, das verstehst Du nicht richtig.

wirdwerden

Was verstehe ich nicht richtig. Dann erkläre es mir bitte damit ich es verstehen kann. Denn zusagen das verstehst du nicht bringt mich auch nicht weiter. Schade

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119634 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sweet Tea):
da steht per Gesetz wer keine Ausbildung hat wird auch nicht als Arbeitnehmer bezeichnet

Was heist "Da steht"? Wo ist überhaupt "da"?



Zitat (von Sweet Tea):
Dann interessieren mich die Gründe per Gesetz warum Nein.

Einfach auf den Link klicken, da kommst Du zu dem § der die Ausnahmen aufzählt.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Im Gesetzbuch steht wenn sie keine Ausbildung für den Beruf haben sind sie keine Arbeitnehmer und haben so kein Anspruch.


Das steht ganz bestimmt so nicht im Gesetz.

Arbeitnehmer ist jeder, der von einem Arbeitgeber für einen Job angestellt und bezahlt wird, auch Ungelernte, Ausländer, Minijobber, Praktikanten usw.

Das Nein von Harry van Sell kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen. Es ist zwar richtig, dass es Ausnahmen vom Mindestlohn gibt. Zu diesen Ausnahmen gehören aber nicht, dass jemand ungelernt oder Ausländer ist.

Einem ungelernten Ausländer ist daher der Mindestlohn zu zahlen, wenn nicht einer der Ausnahmetatbestände zutrifft. Aus der Fragestellung ergibt sich kein Anhaltspunkt dafür, dass ein Ausnahmetatbestand zutreffen könnte.

Eine Putzfrau, ein Bauhelfer, eine Spülkraft usw. haben daher Anspruch auf den Mindestlohn und zwar auch dann, wenn sie Ausländer sind. Beim Bauhelfer wäre sogar noch zu prüfen, ob nicht der spezielle Mindestlohn für das Bauhauptgewerbe gilt. Der würde dann aber 11,30€/Stunde betragen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119634 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das Nein von Harry van Sell kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen.

Schön, das Du die Begrüngung für das NEIN gleich mitlieferst
Zitat (von hh):
Es ist zwar richtig, dass es Ausnahmen vom Mindestlohn gibt. Zu diesen Ausnahmen gehören aber nicht, dass jemand ungelernt oder Ausländer ist.

Genau deshalb NEIN.

Es gibt keinen generellen Anspruch auf Mindestlohn. Egal ob das nun polnische ungelernte, spanische Gelehrte oder dänische Eingebildete oder weis er Geier was für eine Kombination sind.




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#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@Sweet Tea,
wenn ein ungelernter Pole in D.eine ganz normale bezahlte Tätigkeit aufnimmt, dann hat er Anspruch auf den Mindestlohn.

Mindestens, siehe Beitrag von hh.

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#14
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von hh):
Das Nein von Harry van Sell kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen.

Schön, das Du die Begrüngung für das NEIN gleich mitlieferst
Zitat (von hh):
Es ist zwar richtig, dass es Ausnahmen vom Mindestlohn gibt. Zu diesen Ausnahmen gehören aber nicht, dass jemand ungelernt oder Ausländer ist.

Genau deshalb NEIN.

Es gibt keinen generellen Anspruch auf Mindestlohn. Egal ob das nun polnische ungelernte, spanische Gelehrte oder dänische Eingebildete oder weis er Geier was für eine Kombination sind.


Das ist Irreführung was du treibst.

Der Mindestlohn gilt generell, bis auf wenige Ausnahmen. Nicht die Ausnahmen sind die Regel.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sweet Tea
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Im Gesetzbuch steht wenn sie keine Ausbildung für den Beruf haben sind sie keine Arbeitnehmer und haben so kein Anspruch.


Das steht ganz bestimmt so nicht im Gesetz.

Arbeitnehmer ist jeder, der von einem Arbeitgeber für einen Job angestellt und bezahlt wird, auch Ungelernte, Ausländer, Minijobber, Praktikanten usw.

Das Nein von Harry van Sell kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen. Es ist zwar richtig, dass es Ausnahmen vom Mindestlohn gibt. Zu diesen Ausnahmen gehören aber nicht, dass jemand ungelernt oder Ausländer ist.

Einem ungelernten Ausländer ist daher der Mindestlohn zu zahlen, wenn nicht einer der Ausnahmetatbestände zutrifft. Aus der Fragestellung ergibt sich kein Anhaltspunkt dafür, dass ein Ausnahmetatbestand zutreffen könnte.

Eine Putzfrau, ein Bauhelfer, eine Spülkraft usw. haben daher Anspruch auf den Mindestlohn und zwar auch dann, wenn sie Ausländer sind. Beim Bauhelfer wäre sogar noch zu prüfen, ob nicht der spezielle Mindestlohn für das Bauhauptgewerbe gilt. Der würde dann aber 11,30€/Stunde betragen.

Ich danke dir tausendmal für deine aufschlussreiche Erklärung. Darf ich fragen woher du das weist oder ob das irgendwo gesetzlich festgeschrieben ist?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119634 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von hh):
Aus der Fragestellung ergibt sich kein Anhaltspunkt dafür, dass ein Ausnahmetatbestand zutreffen könnte.

Und auch kein Anhaltspunkt dafür, dass kein Ausnahmetatbestand zutreffen könnte.



Zitat (von asd1971):
Der Mindestlohn gilt generell, bis auf wenige Ausnahmen.

Falsch, der Mindestlohn gilt zum einen nur für Arbeitnehmer/-innen.
Und eben weil es Ausnahmen gibt, kann die juristisch korrekte Antwort auf die oben gestellte Frage eben nicht JA lauten. Man muss da eben differenzieren.



Zitat (von Sweet Tea):
ob das irgendwo gesetzlich festgeschrieben ist?

Wie schon ganz am Anfang erwähnt https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__22.html





-- Editiert von Harry van Sell am 08.01.2017 22:36

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@sweet tea, die Antwort steht im Mindestlohngesetz.


Zurück auf Anfang:

Zitat (von Sweet Tea):
Hallo
Haben Ausländer besser gesagt polnische Menschen die in Deutschland wohnen und auch arbeiten aber ungelernt sind trotzdem Erfahrungen mitbringen ein Recht auf den Mindestlohn?


@Harry,
und wie kommst du auf die Idee, dass es sich hier NICHT um einen Arbeitnehmer handelt?
Üblicherweise sind auch hier arbeitende Polen erstmal Arbeitnehmer, soweit nirgendwo ein anderer Status mitgeteilt wird.

Wie ich ja schon einmal angemerkt habe, scheint es dir ja Freude zu bereiten oder zumindest viel daran zu liegen, Fragen nicht zu beantworten, sondern du führst manchmal die TE hier lieber vor.

Eine traurige Entwicklung, du warst mal richtig gut.




-- Editiert von altona01 am 08.01.2017 22:46

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119634 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von altona01):
und wie kommst du auf die Idee, dass es sich hier NICHT um einen Arbeitnehmer handelt?

Habe ich nie behauptet.


Es gibt Ausnahmen im Gesetz, es ist nicht geklärt, das die Ausnahmen nicht auf den TS zutreffen.
Unter den Unständen mal fröhlich ein JA rauszuschmettern, ist nicht falsch? Das führt dann schlimmstenfalls dazu das der TS zum Anwalt rennt und dann dort für 200 EUR erfährt "Ups, DU bis eine der Ausnahmen".



Zitat (von altona01):
sondern du führst lieber TE vor.

Wo bitte?



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#19
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

[link=http://www.mindest-lohn.org/]http://www.mindest-lohn.org/
[/link]
... dort ist alles erklärt, was für eine allg. Anfrage zu wissen nötig ist.

(Was kann man doch fröhlich rumstreiten, ob ein generelles Ja oder Nein auf so eine Frage angebracht ist! Und kein Versuch über die ganze Strecke, Substanz einzubringen - nun ja).

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17255x hilfreich)

Es gibt Ausnahmen im Gesetz, es ist nicht geklärt, das die Ausnahmen nicht auf den TS zutreffen.
Unter den Unständen mal fröhlich ein JA rauszuschmettern, ist nicht falsch? Das führt dann schlimmstenfalls dazu das der TS zum Anwalt rennt und dann dort für 200 EUR erfährt "Ups, DU bis eine der Ausnahmen".
Die Wahrscheinlichkeit, daß das NEIN falsch ist, ist zumindest 100fach höher. Das führt schlimmstenfalls dazu, daß sich Leute jahrelang von ihren Arbeitgebern beschei*en lassen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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