Mindest Honorar des Insolvenzverwalters

30. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)
Mindest Honorar des Insolvenzverwalters

Wieviel verdient ein Insolvenz-Verwalter mindestens ?

Stimmt es, dass ein Inso-Verwalter von den ersten €.25000,- Einnahmen
40%, danach degressiv gestaffelt, sodass die mindest Honorar des Verwalters
ca. €..15000,- beträgt ?

Wie können die Inso-Schuldner diese Kosten tragen, bleiben sie nicht dadurch,
trotz Schuldenbefreiung, erneut in Schuldenfalle ?
Und wann kommen die Gläubiger bei Masseverteilung an die Reihe ?

-----------------
"28c7h49T"

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Für einen Insolvenzverwalter stimmt die Aussage. Ein Treuhänder (Verbraucherinsolvenzverfahren) erhält allerdings nur 15% der Einnahmen.
Aber das Geld muss ja erstmal eingenommen werden.
Kommt nichts rein, beträgt der Mindestlohn des Insolvenzverwalters 1.000 € und der des Treuhänders 600 €, jeweils plus Auslagen und MWSt.
Somit kann der Schuldner auch nicht in eine neue Schuldenfalle geraten, denn entweder es kommt Geld rein, dann wird der Verwalter davon bezahlt oder es kommt keins rein, dann kriegt er nicht soviel Vergütung.
Die Gläubiger kriegen was, wenn die Verwalter und Gerichtskosten gedeckt sind.



-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

quote:
oder es kommt keins rein, dann kriegt er nicht soviel Vergütung.

Nicht so viel > Wieviel ? und wer zahlt wenn gar nix reinkommt ?

quote:
Die Gläubiger kriegen was, wenn die Verwalter und Gerichtskosten gedeckt sind.

Da besteht doch die Gefahr, dass Schuldner und Gläubiger hinter dem Rücken des Verwalters sich zusammen tun.






-----------------
"28c7h49T"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Hab ich doch oben geschrieben. Wenn nichts rein kommt, kriegt der Insolvenzveralter 1000 € plus Auslagenpauschale und MWSt und der Treuhänder 600 € plus.
Normalerweise wird ein Insolvenzverfahren nur eröffnet, wenn voraussichtlich diese und die Gerichtskosten aus der Masse gedeckt werden können. In Verbraucherinsolvenzverfahren geht das üblicherweise nicht.Wenn auch die Restschuldbefreiung beantragt ist, kann der Schuldner Stundung beantragen.Mit anderen Worten: auch wenn nicht abzusehen ist, ob jemals Geld hereinkommt, wird das Verfahren eröffnet. Die Kosten trägt zunächst einmal die Staatskasse und versucht, diese Kosten vom Schuldner wieder reinzubekommen. Das geht bis zu 4 Jahren nach Erteilung der Restschuldbefreiung.
Die Gefahr, dass Gläubiger und Schuldner sich hinter dem Rücken des Insolvenzverwalters zusammentun, halte ich für gering. Der Schuldner riskiert seine Restschuldbefreiung, Zahlungen an den Gläubiger sind anfechtbar und er muss sie wieder herausrücken.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.647 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen