Mindert der Gründungszuschuss den Gewinn

16. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Watto
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mindert der Gründungszuschuss den Gewinn

Kurze Frage,

ich habe mich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig gemacht. Deshalb erhalte ich einen Gründungszuschuss. Bin nun gerade dabei meine EÜR zu bearbeiten. Ich überlege gerade, ob ich den Gründungszuschuss in der EÜR bei Betriebseinnahmen ==> sonstige Einnahmen angeben muß?

Könnt ihr mir hier helfen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Den Zuschuss gekommt nicht die "Firma" als hat der dort nichts zu suchen. Jedoch muss man in der Steuererklärung angeben als "Leistungen"

Würde aber im Ergebniss bei einer Einzelunternehmung nichts ändern

quote:
Mindert der Gründungszuschuss den Gewinn


Wenn das erhöht er ihn

K.

-----------------
"----------
Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

2x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen