Minderjährig zu Freund ausziehen

3. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Tahira
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 18x hilfreich)
Minderjährig zu Freund ausziehen

Hi,

meine Freundin (16 Jahre) hat seit längere Zeit einen festen Freund. Die beiden würden gerne zusammen ziehen.

Sie hat nun in Bücherei gelesen das Familiengericht ausziehen erlauben kann wenn Streit mit den Eltern ist. Aber das Familiengericht würde dann nur ausziehen in betreute Wohngemeinschaft erlauben.

Was ist aber wenn die Eltern es erlauben täten? Kann sie dann mit ihren Freund zusammen ziehen? Das Familiengericht mus ja dann nicht entscheiden.

Sie kennt ihren Freund schon ganze weile.

Ich freue mich über jede Info die ich dann gleich an sie weitergebe weil sie kein Internet hat.

Liebe Grüsse

Tahira

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Wenn die Eltern es erlauben, steht dem im Grunde nichts im Wege.

33x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tahira
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 18x hilfreich)

Hi HeHe,

vielen Dank für die Antwort. Das hilft ihr bestimmt.

Gibt es auch ein Gesetz oder ähnliches wo sie das nachlesen kann? Sie hatte mich das auch gefragt... hatte ich aber bei mein 1. Beitrag vergesse.

Sie möchte schon sicher sein bevor sie mit den Eltern drüber redet. Weil wenn es dann doch Probleme gibt würden sie dann sonst dauern bis sie 18 Jahre ist.

Noch einmal. Vielen Dank.

Liebe Grüsse

Tahira

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hat sich Deine Freundin auch mal überlegt, wovon sie mit ihrem Freund leben will? Keine verantwortungsvollen Eltern werden ihrer 16 jährigen Tochter erlauben, mit ihrem Freund zusammenzuziehen. Sie soll erst einmal ihre Schule ordentlich abschließen, eine Lehre beginnen und dann sehen, ob die Verliebtheit noch so groß ist, dass sie dann ihr weiteres Leben mit dem jetzigen Freund planen kann. Wenn Du wirklich eine F R E U N D I N sein willst, dann rede ihr diesen Quatsch schleunigst aus.

-- Editiert von Annaminna am 03.05.2007 16:12:31

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tahira
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 18x hilfreich)

Hi Annaminna,
danke für deine Antwort. Als sie mir erste mal von erzählte. Hab ich dir das auch so ungefähr erzählt. Weist du. Sie ist sogar meine beste Freundin die ich schon viele Jahre kenne.
Aber das ist schon eine weile her und ist immer noch ihr Wunsch. Und sie will erst nach Sommer ausziehen weil dann die Schule fertig ist und sie dann eine Ausbildung beginnt. Ihr Freund ist volljährig und arbeitet schon.
Drum denke oder hoffe ich weil ich sie als Mensch mag schon. Das sie sich das genau überlegt hat. Wie gesagt. Sie hat sich auch schon in Bücherei informiert weil sie kein Internet hat.
Aber sie möchte ihre Eltern nur fragen wenns überhaupt möglich ist zu ihrn Freund zu ziehen. Darum hat sie mich auch gefragt ob ich in Internet auch nach Gesetz oder ähnliches suchen könnt wo so was geregelt ist.

Ich danke dir noch einmal sehr für deine Antwort und ganz besonders auch für deine besorgten Worte wegen meine Freundin.

Liebe Grüsse

Tahira

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tahira
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 18x hilfreich)

Hi,

bitte entschuldigt wenn ich noch einmal frage.

Aber meine Freundin hat mich gerade noch einmal gefragt. Ob es ein Gesetz, ein Urteil zu ihrer Frage gibt. Also wenn die Eltern einverstanden sind, ob sie dann zu ihren Freund ziehen kann auch wenn sie erst 16 ist.
Weil es doch heist. Wenn die Eltern nicht einverstanden sind. Dann entscheidet Familiengericht. Und das Gericht würde nur betreutes wohnen erlauben.

Sie war heute auch noch einmal in Hauptbücherei. Aber sie hat dort auch nichts gefunden.

Es wäre sehr schön. Wenn noch jemand mit ein Tip helfen könnte.

Liebe Grüsse

Tahira

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Wenn die Eltern nicht einverstanden sind, wird auch ein Familiengericht nicht zugunsten deiner Freundin entscheiden, dass sie zu ihrem Freund zuehen kann. Das ist ein großer Irrtum!

Wenn die Eltern den Auszug erlauben, gibt es keinen Grund für das Familiengericht einzuschreiten.

Was rechnet sich deine Freundin denn für Chancen aus? Ich frag mal so als Mutter...


-----------------
"gruß azrael"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tahira
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 18x hilfreich)

Hi Azrael,

schade ist schon ein wenig spät. Sonst hätte ich meine Freundin grad zu mir noch in Wohnung geholt.

Weil weist du Azrael. Neben Gesetz und so intressiert sie natürlich auch die Meinung von einer Mutter bevor sie fragt. Wir hatten schon einmal drüber nachgedacht meine Mutter so allgemein zu fragen...aber war dann zu unsicher, weil Mütter merken schnell um was es wirklich geht.

Aber zu deine Frage. Die kann ich noch gut beantworten, weil ich glaube das war so ziemlich 1 Frage was ich ihr auch sagte.
Sie meinte. Ihre Eltern wären wohl erst einmal überascht. Ihre Mutter wüste das sie schon vernünftig ist und wenn doch was schief ging...dann wäre das auch möglich ohne zusammen ziehen. Aber ihre Mutter hätte bestimmt auch total die Sorge weil sie die Tochter nicht jeden Abend sieht. Und der Vater hätte bestimmt auch Sorge, aber könnte das bestimmt nicht so zeigen. Und würde drum gleich sagen. Ist doch Verstoss gegen Aufsichtspflicht und so.
Gerade darum sucht meine Freundin so sehr Gesetz oder ähnliches wo steht: Bei Zustimmung von Eltern darf 16jährige zu volljährigen Freund ziehen.
Wie gesagt. Sie und auch ich haben nur immer das andere gefunden: Wenn die Eltern nicht zustimmen dann kann minderjährige in betreutes wohnen ziehen oder ähnliches. Mit ok vom Familiengericht.

Aber wie ist es bei Zustimmung von Eltern? Geht dann auch nur betreutes Wohnen für 16jährige oder doch ziehen zu volljährigen Freund?

Danke dir und allen bei 123recht die uns mit Tips und so helfen sehr.

Liebe Grüsse

Tahira

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Meines Wissens gibt es kein Gesetz für diese Plan. Es ist einfach so, dass die Eltern bei minderjährigen Kindern über den Aufenthalt entscheiden dürfen. Nur wenn die Umstände zu Hause für das Kind nicht mehr zumutbar wären, kann es sich an das Jugendamt wenden und dann kann u. U. betreutes Wohnen ins Auge gefasst werden. Aber das trifft bei deiner Freundin ja überhaupt nicht zu.

In ihrem Fall muss sie sich mit den Eltern einigen und ggfs. deren Nein akzeptieren.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tahira
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 18x hilfreich)

Hi HeHe,

danke dir auch noch einmal für deine Antwort.

Und wenn die Eltern ja sagen und was schief geht. Wäre das dann Verstoss gegen Aufsichtspflicht?

Würde dann Familiengericht oder Jugendamt den Eltern Ärger machen? Meine Freundin denkt. Das so 50-50 ist bei der Entscheidung ihrer Eltern. Und da könnte Frage wegen Aufsichtspflicht, Jugendamt und Familiengericht eine Rolle spielen.

Noch einmal danke. Und schönes Wochenende.

Liebe Grüsse

Tahira

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Zzyra
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 6x hilfreich)

Jetzt hätte ich auch ein paar Fragen.

1: Versteht sich deine Freundin mit ihren Eltern gut?

2. Was sagen ihre Eltern zu ihren Freund, mögen sie diesen?

3. Wo wohnt der Freund? Vielleicht im selben Ort?

4. Wenn die Eltern einverstanden sind, braucht sie kein Familiengericht oder was auch immer.

5. Wenn es mit dem Freund schief geht, dann wird sie doch hoffentlich zu ihren Eltern zurück können oder???


Ich bin auch mit 16 Ausgezogen zu meinem Freund. Mit 17 sind wir beide zurück gekommen. Und keinen hat es Interessiert.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
theknife52
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Tahira,
vielleicht darf ich als praktizierender Vater etwas dazu sagen. Wir Eltern haben natürlich immer Angst um unsere Kinder, und denken ohne uns geht es nicht.
Meine grosse Tochter ist auch mit 16 ausgezogen. Dies bedarf keiner gerichtlichen Zustimmung. Nur sollte sich deine Freundin wirklich sicher sein,das ist der Mann mit dem ich leben möchte, und das die Situation auch zu finanzieren ist. OHNE sich nachher mit den Eltern zu streiten, um Geld !
Wenn das Verhältnis zu den Eltern noch in Ordnung ist, und weiterhin ein Kontakt da ist,sodaß diese wissen es geht ihrem Kind gut, würde ich es als Vater befürworten. Meine Tochter ist immer noch mit ihrem, inzwischen "Mann" zusammen. Also es hört sich so an, als ob deine Freundin sich das schon überlegt hat. Es scheint auch keine trotzige Entscheidung zu sein. Also am besten mit den Eltern reden. Evtl. kann auch das Jugendamt helfen, wenn es denn personell mit vernünftigen Menschen besetzt ist. Vor allem, falls es nicht ohne Streit geht.Also machbar ist es auf sicher. Schön ist es wenn man eine Freundin hat, die sich auch Gedanken macht. Für mich hört sich alles recht überlegt an. Dürfte deine Freundin denn zurück zu den Eltern, wenns dann doch nicht klappt ?
Gruß theknife52

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Tahira
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 18x hilfreich)

Hi Zzyra und Theknife52,

ich bitte erst einmal um Entschuldigung das ich erst heute antworte. Es war noch einiges für die Schule zu tun...auch wenn es Sonntag ist.

Ich würde eure Antworten gerne ausdrucken weil ich denke das sie meine Freundin bei ihrn Wunsch helfen könnten. Hoffe sehr das ist ok für euch.

Nun möchte ich noch eure Frage beantworten. Ich kenne meine Freundin eigentlich von klein an und bin haltes Leben befreundet mit ihr. Drum hoffe ich das ich nun auf eure Fragen so antworten kann wie sie sich das denkt. Und nicht wie ich mir das vorstelle.

Wenn man den normalen Stres wegläst den es immer gibt...versteht sich meine Freundin schon gut mit ihrn Eltern.

Sie hatte den Freund lange zeit vor ihre Familie geheim halten. Weil sie da erst 15 und der Freund schon über 20 war. Sie wuste auch nicht wie sie es anfangen soll weil sie das 3. Kind in Familie ist. Aber erstes mit ein Freund. Sie hat mir auch einmal gesagt das ihre Familie den Freund akzeptiert als sie es gesagt hat. Aber immer noch zurück haltend bei ihn ist. Merke ich auch wenn ich mal bei ihr bin und der Freund kommt.

Der Freund wohnt in Nachbarort. Also nicht so weit weg. Aber er hat nur eine Wohnung mit 1 richtigen Zimmer und einen ganz kleinen 2. Raum. Darum guckt sie sich auch schon dauernd nach einer Wohnung mit 2 richtigen Zimmern um. Obwohl die Eltern noch nicht wissen das sie ausziehen will. Aber da kann ich sie verstehen. Weil die Wohnung auch nicht zu teuer sein darf und da kann das suchen ein wenig dauern.

Ich denke schon das sie zu ihrn Eltern zurück ziehen kann wenn was schief geht. Probleme täts wohl nur mit ihrer Schwester geben. Mit ihr teilt sie nun noch das Zimmer. Wenn meine Freundin auszieht hat ihre Schwester das Zimmer für sich allein. Und klar. Da wäre die natürlich sauer wenn ihre Schwester zurück kommt.

Ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir eure Meinungen schreibt. Gerade weil ihr das ausziehen mit 16 schon kennt.

Danke und viele liebe Grüsse

Tahira

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
siesbestesmaedchen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
ich habe zwar keine Antwort, doch die gleiche Frage mit noch einer dazu;
ich habe ziemlich stress daheim und für mich und meine eltern wäre es das beste enn ich ausziehen würde, aber ich bin auch erst 17. Auch mein Freund wohnt nicht mehr daheim seit eionigen wochen. Ich habe mal mitbekommen das wenn Jungendliche von daheim rausfliegen, also wenm die eltern das auch bestätigen, das man dann vom sozialamt oder woher auch immer geld bbekommt das man sich eine kleine wohung mieten kann. Bekommen dieses Geld nur Jungendliche Ü18?! Oder müsste ich dann in eine betreute WG oder in ein Jugendheim ziehen??? Weil ich würde gerne mit meinem Freund dann zusammenziehen, er ist bereits 19 und würde dieses Geld vom Staat vbekommen. Aber Arbeit hat er auch keine, und ich bin noch auf der Schul bis zum Sommer, weiss nicht ob das was zu sagen hat. Mich würde nur interessieren ob es rechtlich möglich wäre das er und ich zusammenzieghen, und wir WOhngeld erhalten würden?!
Bitte um eine schnelle Antwort. Es ist wirklich dringend in meinem Fall.
MfG jenny


-- Editiert von siesbestesmaedchen am 09.05.2007 14:26:04

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Dein Freund keine Arbeit, du noch in der Schule und dann wahrscheinlich auch keine Arbeit, ausziehen und auf Kosten der Allgemeinheit schnuckelig als Pärchen im Liebesnest sitzen.
Bleibt zuhause wohnen, bis ihr euch auf eigene Kosten eine Wohnung leisten könnt!!!!! :zoff:

-----------------
"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
siesbestesmaedchen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hahah mal ein ganz schlauer. Les mal richtig. Wir würden ja gerne zuhause wohnen, besser gehts schliesslich nicht. Aber er ist rausgeflogen, und mich werfen meine eltern auch raus innerhalb der nächsten 1-2 wochen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Böse Eltern... Kann es sein, dass es einen Grund gibt, warum ihr beide von den Eltern vor die Tür gesetzt werdet?

-----------------
"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
siesbestesmaedchen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja klar, er hat sich ausmustern lassen vom bund wegen massiven psychischen problemen, das akzeptieren die eltern aber nicht, und ich verstehe mich einfach nicht mehr mit meinen eltern un habe ärger in der schule.
aber das iszt ja eig auch egal, ich will einfach nur endlich eine antwort :( (( bin schon total verzweifelt

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Jenny, und wohin flüchtest du, wenn es in der eigenen Wohnung mit deinem Freund nicht klappt??? Vor Problemen weglaufen bringt nichts. Klär die Situation mit deinen Eltern und in der Schule. Das Leben ist kein Wunschkonzert, auch für Eltern und andere Erwachsene nicht. Und es wird in der eigenen Wohnung und mit dem Freund nicht anders. Auch da musst du dich arrangieren und kannst nicht einfach machen, was du willst. Kann man nämlich nie, außer, man lebt als Selbstversorger auf ner einsamen Insel.
Denk noch mal in Ruhe drüber nach...

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
siesbestesmaedchen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Klären hilft leider nichts mehr, meine eltern haben es satt.
Das das zusammenlewben mit meinem Freund funktioniert denke ich aber schon, da wir auch jetzt schon fast rund um die uhr zusammen sind. das es eine umstellung wird ist auch klar, aber ich bin da zuversichtlich.
Kann mir niemand sagen ob man unterstützung vom Staat bekommt, wohngeld etc. in meinem Fall, sowas gibts ja aber ich weiss nicht b das erst ab 18 geht.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Unter 18 brauchst du erst mal die Zustimmung deiner Eltern zum Auszug. Ggf. kannst du dich ans Jugendamt wenden, aber ob die dich in die Wohnung deines Freundes lassen - keine Ahnung. Musst du halt mal klären. Wohngeld bekommt jedenfalls nur der Wohnungsmieter, du also nicht. Du hast einen Unterhaltsanspruch gegen deine Eltern, aber die können den auch in Naturalien leisten. Da die Situation nach deinen Schilderungen für dich und deine Eltern unerträglich ist, rede mit ihnen und such mit ihnen gemeinsam eine Lösung.
Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Vielleicht kannst du mal näher erklären, wieso deine Eltern es satt haben. Ich habe da nämlich so eine Ahnung... :augenroll:

-----------------
"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
siesbestesmaedchen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

1. hab ich den Grund geschrieben
2. tut das eigentlich nichts zur Sache
3. NEIN ich bin nicht schwanger

ausserdem muss es ja nicht zusammen mit meinem freund eine wohnung sein... wollte nur wissen ob mir unter 18 auch wohngeld oder so zusteht im falle eines rauswurfs der eltern

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Hmmm, ich bin des Lesens ja mächtig, aber bisher konnte ich nur lesen, dass du dich einfach mit deinen Eltern nicht mehr verstehst und schlecht in der Schule bist. Ist das alles? Haben tausende anderer Teenies auch und dafür wird dir definitiv KEIN Amt Geld zahlen.

Ach ja, die Vermutung ging übrigens nicht in Richtung Schwangerschaft. Aber du hast mir dennoch meine Frage beantwortet... ;)

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
siesbestesmaedchen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Schlecht in der Schule ist niccht alles, es geht über schule schwänzen, Unterschrift fälschen etc.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
fb424661-96
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Jap wenn die Eltern zustimmen geht das. Ich bin 15 mein Freund ist 16 und wir wohnen bei seiner Familie seit 3 Monate und sind erst 4 Monate zusammen :D

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38370 Beiträge, 13984x hilfreich)

Meinst Du wirklich, dass das hier nach 8 Jahren noch aktuell ist?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Interessierter Vater
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

@ wirwerden

für manche die später genau die selben Antworten suchen ganz sicher und den anderen kann ich nur zustimmen redet miteinander

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Interessierter Vater
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

@ wirwerden

für manche die später genau die selben Antworten suchen ganz sicher und den anderen kann ich nur zustimmen redet miteinander

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38370 Beiträge, 13984x hilfreich)

@ # 28: du solltest Dich mit den Forumsrelgeln befassen. Abgesehen davon kann sich die Gesetzeslage/ die Rechtsprechung geändert haben.

Wetten dass dieser Thread jetzt ganz schnell geschlossen wird?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.882 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.