Minderjährig - an wen adressiert??

7. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
antiwinkel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Minderjährig - an wen adressiert??

Hallo.....ich hab eine Frage....an wen werden Anhörungsbogen/vorladung bei minderjährigen adressiert?
Also an die Erziehungsberechtigten oder die betreffende person selbst??

Vielen dank schonmal!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

diese werden an den gesetzlichen Vertreter (zB Eltern) adressiert.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Das ist für Strafsachen richtig. Jedoch ist bei Minderjährigen in Strafsachen (zumindest bei uns in Niedersachsen) eher die polizeiliche Vernehmung als ein Anhörungsbogen die Regel.

Bei OWi-Sachen (z.B. kaputtes Roller-Licht) ist der Bogen direkt an den Betroffenen adressiert, auch wenn dieser noch minderjährig ist.


-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
antiwinkel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön!

Können sie mir vielleicht noch schreiben, wie das dann bei "Beleidung" als straftat aussehen würde?

Danke!!!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Wie Kollege Roenner schon schrieb, wenn Du nicht direkt zur Polizei vorgeladen wirst, wird der Bogen wohl an die Eltern adressiert werden, bzw. sie werden (bei Vorladung) eine Mitteilung erhalten, daß gegen Dich ein Ermittlungsverfahren läuft.

Allerdings funktioniert das in der Praxis nicht immer. Es kann schon mal vorkommen, daß ein MJ ohne Wissen der Eltern vernommen wird. Das ist aber nicht zulässig.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
antiwinkel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, dankeschön!

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