Hallo,
ich habe kürzlich einen Mietvertrag unterschrieben, in dem das Einzugsdatum noch nicht eingetragen war.
Ich habe den Mietvertrag im Maklerbüro zuerst unterschrieben, ohne dass die Vermieterin dabei war.
Die Vermieterin hat erst nach Schlüsselübergabe den Vertrag unterschrieben und das Einzugsdatum hinzugefügt ohne meine Anwesenheit hinzugefügt.
Meine Frage dazu: Ist der Mietvertrag rechtskräftig?
Auch durch das nachträgliche Hinzufügen des Einzugdatums durch Makler/Vermieterin?
Vielen Dank im Voraus für Eure Beiträge
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Mietvertrag rechtskräftig
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Sofern man § 104 BGB
nicht für sich in Anspruch nehmen kann, ist ein unterschriebener Vertrag ein starker Beweis für eine rechtskräftige Willenserklärung.
Dieser Beweis müsste schon von Argumenten besonderer Güte erschüttert werden.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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-- Editiert Harry van Sell am 06.01.2012 00:02
<I>´´Ist der Mietvertrag rechtskräftig? Auch durch das nachträgliche Hinzufügen des Einzugdatums durch Makler/Vermieterin?</I>´´
Ja, denn wie soll festgestellt werden, dass das Einzugsdatum nach deiner Unterschrift eingefügt wurde?
Niemals unterschreibt man halbfertige Verträge!
Was ist überhaupt mit dem Einzugsdatum?
Was war mündl. vereinbart und was steht nun drin?
Was sagt der VM zu der Sache, kann es sich um einen korrigierbaren Irrtum handeln? Wurde der überhaupt schon angesprochen?
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Rechtskräftig wird ein Urteil, kein Mietvertrag. Die Frage ist doch, ob er wirksam ist, oder? Und wenn eine Vertragspartei die Spalte "Beginn des Vertrages" offen läßt, dann ist doch allenfalls die Frage, ob der Vertrag wegen dieser "Ungewissheit" anfechtbar ist. Mit Sicherheit aber nicht nichtig.
wirdwerden
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Das ist aber Haarspalterei: Wenn der Mieter mit der Behauptung auftritt, das Einzugsdatum habe nicht im MV gestanden zum Zeitpunkt seiner Unterschrift, dann antwortet der VM: ´´Doch!`` ..........und fertig ist die Anfechtung.
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quote:
Auch durch das nachträgliche Hinzufügen des Einzugdatums durch Makler/Vermieterin?
Ein wirksamer Vertrag kommt erst zustande, wenn über alles Wesentliche Einvernehmen erzielt wurde (essentialia negotii).
Beim Mietvertrag sind das nur die Mietsache, die Parteien und die Miethöhe.
Mehr ist nicht nötig, d.h. der Vertrag ist trotz offenem Einzugstermin wirksam.
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quote:
dann antwortet der VM: ´´Doch!
Eher frägt er ob der M ohne Datum nicht unterschrieben hätte.
quote:
Ein wirksamer Vertrag kommt erst zustande, wenn
M und VM unterschrieben haben, zumindest bei einem Schriftlichen.
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Bei der Wohnungssuche stand ich unter Zeitdruck und habe aus diesem Grund sehr leichtsinnig den Vertrag unterschrieben.
Meine Unterschrift wurde in Anwesenheit eines Zeugen gesetzt.
Darf der Einzugstermin bei mündlicher Absprache auch ohne mein Einverständnis in schriftlicher Form festgehalten werden?
Viele Grüße
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quote:
ich...habe...sehr leichtsinnig den Vertrag unterschrieben.
Wer soll denn daran nun schuld sein ?
quote:
Meine Unterschrift wurde in Anwesenheit eines Zeugen gesetzt.
Sehr schön, - und ?
quote:
Darf der Einzugstermin bei mündlicher Absprache auch ohne mein Einverständnis in schriftlicher Form festgehalten werden?
Nicht darf, muß !
Dafür gibts extra ein freies Feld im MV.
Haste bestimmt auch nicht bemerkt, bei all der Hektik, gelle.
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quote:<hr size=1 noshade>Die Vermieterin hat erst nach Schlüsselübergabe den Vertrag unterschrieben und das Einzugsdatum hinzugefügt ohne meine Anwesenheit hinzugefügt. <hr size=1 noshade>
..dürfte sich im Einklang mit den Urteilen des BGH XII ZR 178/04 und XII ZR 212/03 befinden.
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quote:
Darf der Einzugstermin bei mündlicher Absprache auch ohne mein Einverständnis in schriftlicher Form festgehalten werden?
Die Frage ist doch, ob der "nachgetragene" Vertragsbeginn dem Tag entspricht, an dem du die Schlüssel erhalten hast, bzw. nicht davor liegt.
Dann ist dagegen nichts zu sagen, wenn ein Tag nach Schlüsselübergabe eingetragen wurde erst recht nicht.
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