Mietvertrag per WhatsApp bestätigt - gültig?

31. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Laithy
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 22x hilfreich)
Mietvertrag per WhatsApp bestätigt - gültig?

Hallo Forum,

ich habe eine Wohung inseriert, ein Pärchen hat sie sich angesehen und wir sind uns mündlich einig geworden über Mietzins, Renovierung, Beginn, Kaution etc. Besprochen wurde, das mir per WhatsApp die persönlichen Daten übermittelt werden und ich dann die Mietverträge per Post zusende.
Die Wohnung ist rund 300 km von meinem Wohnort entfernt und ich bin zu den Besichtugungen extra angereist.
Danach kamen noch zwei Paare, die ebenfalls zusagten, denen ich aber ja nun absagen musste.

Als nächstes kam folgende WhatsApp, die ich bis auf die persönlichen Daten genau zitiere:
Namen, Adresse
Den Mietvertrag bitte auf beide Namen..
Kaution sind 700,- Euro, richtig? Würden wir dann in dreimal zahlen, wenn es ok ist?
Wäre toll wenn wir, wie besprochen, schon zum 20.11. in die Wohnung könnten um noch etwas zu machen.
Die erste Miete wird dann ab dem 01.01.2018 gezahlt

Zitat Ende

Nun haben die Mieter mir einfach geschrieben, sie hätten etwas anderes gefunden und bräuchten die Wohung nicht mehr.
Wenn ich es richtig sehe, so ist doch aber bereits ein Mietvertrag geschlossen worden. Mündlich und mit der WhatsApp nochmals bestätigt worden. Ausserdem sind die Rahmenbedingen in der WhatsApp genau verifiziert worden.
Somit müsste es doch ein ganz normaler Mietvertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist sein.

Ich weiß das ich neimanden zwingen kann in die Wohung einzuziehen, aber es sind mit Fahrtkosten entstanden sowie mindestens ein Monat Mietausfall, also gesamt mindestens 450,- € und ich möchte das nicht so einfach auf sich beruhen lassen.

Sehe ich das richtig oder bin ich auf dem Holzweg?

Bedanke mich schon im Voraus und wünsche noch einen schönen Tag

Laithy

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Laithy):
Sehe ich das richtig oder bin ich auf dem Holzweg?

Holzweg.

Offensichtlich hat der Vermieter sich ja vorbehalten einen schriftlichen Vertrag zu schließen.
Der wurde den potentiellen Mietern offenbar noch nicht zugesendet, geschweige denn unterzeichnet.


Zitat (von Laithy):
mit der WhatsApp nochmals bestätigt worden.

Nö, das ist keine Bestätigung, das ist nur zum Eintragen der notwendigen Daten in den schriftlichen Mietvertrag.



Zitat (von Laithy):
Somit müsste es doch ein ganz normaler Mietvertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist sein.

Ein Mietvertrag rein nach BGB-Gesetzen. Da frage ich mich: welcher Vermieter ist so irre und will so was?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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