Mietvertrag nach Trennung und Zweitwohnung

26. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Aroena
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag nach Trennung und Zweitwohnung

Hallo zusammen,
ich habe derzeit folgenden Fall:
Trennung von Partner (freundschaftlich) und wir sind beide als Hauptmieter eingetragen. Leider kann ich den Mietvertrag vermutlich nicht verlassen, weil mein Partner nur einen befristeten Arbeitsvertrag hat (voraussichtlich aber nächstes Jahr eine Vertragsverlängerung). Nun würde ich aber gerne trotzdem ausziehen und mich auch entsprechend ummelden. Somit hätte ich aber 2 Mietverträge als Hauptmieterin (obwohl ich nur eine Wohnung nutzen werde und in die andere auch nicht zurückkehre). Müsste ich trotzdem eine Zweitwohnungssteuer bezahlen? Und woher weiß das Finanzamt ob ich eine solche Zweitwohnung besitze? Wie lange wäre die Frist bis ich eine solche Zweitwohnung anmelden müsste und wo?

Würde mich über eine Rückmeldung freuen, falls jemand ggf. weiß wie so etwas behandelt wird!
Danke im Voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Leider .... vermutlich .... Das würde ich erstmal mit dem VM abklären und dann ist die Frage u. U. schon erledigt.

Wenn nicht, wirst du nicht drumrum kommen, 2 MV am Hals zu haben und auch die Zweitwohnsteuer macht hier keine Ausnahmen.

Es bliebe dann, die Wohnung durch euch beide zu kündigen und der ExPartner sucht sich ebenfalls alleine eine neue Bleibe

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Leider .... vermutlich .... Das würde ich doch zu allererst mit dem VM abklären; dann ist die Frage u. U. schon erledigt.

Wenn nicht, wirst du nicht drumrum kommen, 2 MV am Hals zu haben und auch die Zweitwohnsteuer macht hier keine Ausnahmen. M. W. wird die ab der Ummeldung fällig. Es bliebe dann, die Wohnung durch euch beide zu kündigen und der ExPartner sucht sich ebenfalls alleine eine neue Bleibe

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Aroena
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.
Leider lese ich viel widersprüchliches zum Thema Zweitwohnung.
Einige sagen das eine Zweitwohnung auch nur eine solche ist, wenn man diese auch bewohnt und das ein Mietvertrag allein nicht eine Nutzung voraussetzt. D.h. selbst wenn ich die eine Wohnung in gar keiner Weise nutze und nur auf dem Papier Hauptmieter bin, müsste ich trotzdem eine Zweitwohnungssteuer bezahlen?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Aroena):
D.h. selbst wenn ich die eine Wohnung in gar keiner Weise nutze und nur auf dem Papier Hauptmieter bin, müsste ich trotzdem eine Zweitwohnungssteuer bezahlen?

Wann man Zweitwohnungssteuer bezahlen muss, steht in der jeweiligen Satzung der entsprechenden Gemeinde.

Kann aber passieren, das man unter solchen Umständen Zweitwohnungssteuer bezahlen muss.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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