Mietvertrag mit welchem Eigentümer

14. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.01.2014 21:27:22
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)
Mietvertrag mit welchem Eigentümer

Hallo.
Eine Frage zum Mietvertrag beschäftigt mich der Tage. Die Eigentümer der Wohnung, leben in Scheidung. Im Grundbuch sind beide als Eigentümer der Wohnung eingetragen. Müssen nun beide den Mietvertrag unterschreiben oder reicht es wenn dies eine der beiden Parteien tut ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Beide müssen den Mietvertrag unterschreiben und auch im Mietvertrag als Vermieter genannt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.01.2014 21:27:22
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
Jetzt würde mich aber doch interessieren, was geschehen wäre,wenn ich nicht auf die Idee gekommen wäre die Eigentumsverhältnisse zu ermitten und dem Vertrag nur mit einer Partei abgeschlossen hätte. Wäre der Vertrag dann ungültig gewesen auch wenn ich in gutem Glauben gehandelt hätte ?
Würde es auch ausreichen wenn mir die Vermieterin, eine Vertretungsvollmacht ihres noch Gatten vorlegt was die Wohnung betrifft ?
Gibt es irgend wo ein Muster wie so eine Vollmacht aussehen müßte ?
Schon mal herzlichen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wäre der Vertrag dann ungültig gewesen auch wenn ich in gutem Glauben gehandelt hätte?

Das kann in erster Linie zu Problemen auf Vermieterseite führen. Für Folgen, die sich aus der fehlenden Zustimmung des Ehegatten zum Mietvertrag ergeben, wäre die Vermieterin Dir gegenüber schadenersatzpflichtig.

Würde es auch ausreichen wenn mir die Vermieterin, eine Vertretungsvollmacht ihres noch Gatten vorlegt was die Wohnung betrifft?

Ja, das würde ausreichen.

Gibt es irgend wo ein Muster wie so eine Vollmacht aussehen müßte?

Die Erteilung einer Vollmacht kann formlos erfolgen.

Zudem würde ich in so einem Fall dem Mieter empfehlen, dass in den Mietvertrag aufgenommen wird, dass nur z.B. die Frau als Empfangsbevollmächtigte für Erklärungen des Mieters gilt.

Ansonsten hast Du zusätzlich das Problem, dass Du alles immer an beide Vermieter schicken musst.

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