Mietvertrag

6. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
opadias
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag

wir haben einen Mietvertrag seit 1996,der beinhaltet das ein E-Herd zur Nutzung vom Vermieter gestellt wird.Mittlerweile haben die Wohneigentümer zum 3x gewechselt.Nun ist der Fall eingetreten,das der Herd defekt und nicht mehr zu reparieren ist.Der Vermieter spricht nun davon das ich mir auf eigene Kosten einen neuen zulegen muss.Ist das rechtens?Der Mietvertrag wurde niemals geändert.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Wenn der Herd Bestandteil des Mietvertrages ist, also mitvermietet ist, muss der VM reparieren oder Ersatz beschaffen.

Das muss allerdings nicht unbedingt ein neuer sein, er muss nur funktionstüchtig sein!

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