Die Mindestmietdauer steht im Gegensatz zur Befristung. Bei der Mindestmietdauer wird vereinbart, dass die Möglichkeit einer Kündigung für beide Parteien für einen gewissen Zeitraum ausgeschlossen ist. Ein solcher Ausschluss kann nur für die Dauer von 4 Jahren wirksam vereinbart werden kann.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten Ihren Mietvertrag mit Mindestmietdauer fertig zur Unterschrift, basierend auf Ihren Anforderungen
- Keine juristischen Vorkenntnisse oder Branchenwissen nötig
- Für Mietvertrag von Einfamilienhaus mit Festmiete und Mindestmietdauer geeignet
- Hinweise, Hilfen und Tipps helfen Ihnen bei wichtigen Entscheidungen
- Sie können das Dokument herunterladen, ausdrucken und nachträglich ändern
- Ihre Daten werden vertraulich behandelt
- Von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt und geprüft
So funktioniert es:
Verfügbare Formate:
Sie erhalten Ihr Dokument in verschiedenen Formen. Versenden Sie PDFs oder bearbeiten Sie das Wordformat DOC nachträglich zu Hause.
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In Zusammenarbeit mit:
Rechtsanwalt
Nicolas Reiser